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Securvita BKK, Privater Versicherer oder Makler, Vertreter oder wie?

Durch die Anfrage eines Kunden wurde ich auf den Internetauftritt der Securvita BKK aufmerksam. Bekannt sind diese als gesetzliche Krankenkasse und gehören dcm Bundesverband der Betriebskrankenkassen an. Somit rechtlich eine Körperschaft öffentlichen Rechts und eine gesetzliche Krankenkasse.

Leider sah dieses für meinen Kunden anders aus.

Securvita

Neben der gesetzlichen Krankenkasse wurde auf der Internetseite auch für die Private Krankenzusatzversicherung und die Private Krankenvollversicherungen geworben. Nach meiner Anfrage wurde zumindest die Seite Securvita-bkk.de auf den Unterpunkt der Krankenkasse umgeleitet und das Impressum entsprechend angepasst. Richtig ist das so meines Erachtens aber immer noch nicht.

Gleichzeitig schrieb ich das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Kassen an und bat um eine Stellungnahme. Hier der Text (auszug) des Anschreibens vom 21. 10. 2009.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meiner Beratungspraxis wurde ich von einem Kunden auf folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht und bitte Sie um eine aufsichtsrechtliche Beurteilung.

Die Securvita BKK, die meines Wissens in die aufsichtsrechtliche Beurteilung Ihres Referates fällt, betreibt unter der Internetadresse https://www.securvita.de einen Internetauftritt. Auf diese Seite gelangt man ebenfalls über die Suchseite des BKK Bundesverbandes. Auch wird die Seite https://www.securvita-bkk.de dorthin umgeleitet. Auf dem Schriftwechsel mit dem Kunden wird die erstgenannte Seite angegeben.

Erstaunlich ist, dass diese Seite von einem Versicherungsmakler betrieben wird, wie unter dem Impressum ersichtlich ist.

Das ist aus Sicht des Maklers sicherlich unkritisch, wenn diesem diese Seite gehört. Der Kunde wird jedoch durch die Securvita BKK auf eine Seite „gelotst“, welche nicht der Betreuung der gesetzlich Krankenversicherten dient, sondern „nebenher“ auch private Krankenzusatz- und Krankenvollversicherungen anbietet.

Nach einer solchen Anfrage an die Securvita wurden diese die beiden beiliegenden Schreiben übersandt. Auffällig ist auch hier die gleiche Anschrift und sogar die gleiche Telefonnummer des Maklers und der gesetzlichen Krankenkasse. Das Impressum finden Sie auf der Folgeseite abgedruckt. Diese Daten werden auf beiden Schreiben angegeben. (im Originalschreiben enthalten)

Daher bitte ich Sie aus aufsichtsrechtlicher Sicht zu prüfen ob solche Verzweigungen möglich und rechtlich zulässig sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob es einer gesetzlichen Kasse (ggf. durch ein nachgelagertes und/ oder beteiligtes Unternehmen) möglich und erlaubt ist, Krankenvollversicherungen zu vermitteln.

Weiterhin stellt sich mir die Frage wie der Interessent eine Unterscheidung zwischen dem einen und dem andren Unternehmen treffen soll, wenn sogar die Kontaktdaten (einschließlich der Faxnummer) identisch sind. Erstaunlich ist die unterschiedlichen Domaininhaber welche Sie auf www.denic.de nachlesen können.

Für eine zeitnahe Antwort schon heute recht vielen Dank.

Bereits mit Schreiben vom 06. 11. 2009 antwortet das Bundesversicherungsamt und teilt mir mit:

“Die von Ihnen bemängelte Form des Internetauftritts der Securvita BKK wird auch von uns außerordentlich kritisch gesehen. (…)

Ob und in welcher Art und Weise wir gegen diese Form des Auftritts der Kasse vorgehen werden, ist derzeit Gegenstand interner Überlegungen.”

Weiterhin nimmt der zuständige Sachbearbeiter des Referates  Stellung zu der möglichen Vermittlungstätigkeit. Darin heißt es:

Hinsichtlich der Frage (Vermittlung …) ist auf § 194 Abs. 1a SGB V zu verweisen. Darin werden Kassen ermächtigt (…) den Abschluss private Zusatzversicherungsverträge zu vermitteln. Die Vermittlung privater Krankenvollversicherungen übersteigt mithin den Rahmen des rechtlich Zulässigen.”

Da die Kasse nunmehr zu beginnen scheint diese Anregungen umzusetzen bleibt abzuwarten was nun folgt. Wie “ausreichend” die Beratung tatsächlich war, hatte ich in meinem Artikel “PKV Abschluss in 29 Minuten und 10 Sekunden” bereits beschrieben.

Auch hier gilt, wie in allen anderen Bereichen auch der Werbespruch von vor einigen Jahren: “Fragen Sie jemand der sich damit auskennt”

PS: Die Securvita selbst und der BKK Bundesverband, welche zeitgleich angeschrieben wurden, haben noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung geschweige denn eine Antwort geschickt.

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