Vor einigen Tagen habe ich diese Serie begonnen, um etwas mehr Gefühl dafür zu vermitteln, was ärztliche Leistungen kosten und begonnen mit der ersten Rechnung der Notfallbehandlung. Heute geht es um ein alltäglich vorkommendes Beispiel, die Laborkosten.
Heute geht es um eine andere Kostenart, die Laborkosten. Diese werden manchmal zur Vorsorge erhoben, bei verschiedenen Diagnosen sind diese aber auch regelmäßig zu erheben. So gibt es viele Patienten, die einmal im Monat, alle zwei Wochen oder in anderen Zeitabständen Ihren Arzt aufsuchen, der nimmt einmal Blut ab und bestimmt die entsprechenden Werte.
Dabei fallen zwei getrennte Rechnungen an. Zum einen die ärztliche Leistung, zum anderen die Leistung des Labors, denn der Behandler gibt die Blutproben an ein Labor, welche die Auswertung durchführt.
Blutbild – Was kostet die ärztliche Leistung?
Abgerechnet wird hier zunächst die Ziffer 1 der Gebührenordnung für Ärzte. Diese „Beratung, auch telefonisch“ wird bei einem Steigerungssatz von 2,3 mit einem Betrag von 10,72 EUR abgerechnet. Dazu kommt die „Blutentnahme, Vene“, Ziffer 250 mit einem Betrag von 4,20 EUR (Steigerungssatz 1,8).
Kommen keine weiteren Untersuchungen dazu, so sind es hier also 14,92 EUR für die Blutentnahme, zusätzlich zu den Laborkosten.
Was berechnet nun das Labor?
Welche Kosten sich tatsächlich auf der Abrechnung befinden, das hängt entscheidend davon ab, welche Werte bestimmt werden. Einen Überblick schafft die folgende Rechnung:
Die Abrechungsfaktoren liegen hier bei 1,15, die Grundbeträge unterscheiden sich dann je nach Wert. Welche Werte bestimmt werden (müssen), das hängt natürlich von der Diagnose ab. Dazu werden noch die Auslagen (hier Material und Versandkosten) addiert.
Auch hier sieht man perfekt, die Kosten sind nicht so klein. Daher kann die Selbstbeteiligung auch hier schnell erreicht werden und gerade bei chronisch kranken Patienten (Bluthochdruck, Schilddrüsen-/ Lebererkrankungen) ist eine regelmäßige Kontrolle sinnvoll. Selbst bei „nur“ einer Kontrolle im Monat sammeln sich hier mehr als eintausend Euro pro Jahr an.
Auch hierdurch wird klar, warum selbst bei „gut eingestellten Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen“ höhere Zuschläge im Rahmen der Risikoprüfung erforderlich sind und nicht einfach 5, 8, 10 EUR monatlicher Zuschlag ausreichen.
Mehr Leistungsbeispiele folgen in den nächsten Tagen und Wochen hier im Blog. Einfach immer den Hashtag #WasKostetEigentlich anklicken.