Was die Rezeptfarben genau bedeuten, welches Rezept für wen und wie die Krankenversicherung erstattet
Die Farben des Rezeptes spielen eine entscheidende Rolle bei der Frage für wen und warum bestimmte Rezepte ausgestellt werden. Rezepte, nicht die die beschreiben wie Sie ihre Lieblingssuppe zubereiten, sondern die die der Arzt Ihnen ausstellt um Sie von einer Krankheit zu heilen, genau um diese Art von Rezepten soll es heute gehen.
Wer schon einmal bei seinem Arzt gesessen hat, einen Blick über dessen Schreibtisch wirft, der sieht unterschiedlich bunte “Zettel”. Doch warum verwendet der Arzt verschiedene Farben, will er doch mit allen nur ein Medikament für seinen Patienten verordnen.
Farben des Rezeptes – das rote “Standardrezept”
Fangen wir mit dem am häufigsten verwendeten Rezept an. Das rosarote Rezept kennt jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und ein Medikament verordnet bekommt. Hiermit erkennt der Apotheker sofort, dass es sich um ein Medikament handelt, welches die gesetzliche Krankenkasse (gegebenenfalls mit Zuzahlung) erstattet.
Auf diesem Rezept sind also Medikamente verzeichnet, welche apothekenpflichtig und verschreibungspflichtig sind. Ausnahmen sind jedoch bei Medikamenten und Hilfsmittel möglich, die unter die “bedingt verordnungsfähig” Kategorie fallen, wie auch bei bestimmten Medizinprodukten.
Für dieses Rezept gibt es zwei unterschiedliche Fristen. Zunächst einmal kann der Patient das Rezept binnen drei Monaten bei der Apotheke einlösen und hat auch so lange ein Anrecht, das verordnete Medikament zu bekommen.
Aber Achtung: die gesetzliche Krankenkasse muss das Medikament nur dann erstatten, wenn es binnen einen Monats nach Ausstellung auch eingelöst wird. (ob der Monat genau 28, 30 oder 31 Tage hat, wird von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt und ist gegebenenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) Nur bei einer Einreichung binnen 28 Tagen ist der Apotheker sicher, auch sein Geld zu bekommen, daher kann er danach die Einreichung (wenn durch GKV erstattet werden soll) verweigern.
Auf der Internetseite des gemeinsamen Bundesausschusses können Sie nachlesen, welche Medikamente verschreibungspflichtig sind.
Farben des Rezeptes – das blaue Rezept für Privatpatienten
Das nächste Rezept ist ein blaues. Dieses Rezept wird bei Privatpatienten verwendet, wobei es keine zwingender Formvorschrift gibt. Der Arzt kann Ihnen ebenso gut auf einem weißen Blatt Papier, einem grünen Rezept (siehe unten), einem Bierdeckel oder der Rückseite eines Kassenzettels ein Medikament verordnen.
Dabei ist es auch bei einer Verordnung auf einem weißen Blatt Papier wichtig: Es muss auch hier bestimmte Angaben enthalten. Name und Geburtsdatum des Patienten sind wichtig, ebenso das genaue Medikament oder aber der Wirkstoff.
Ein solches Privatrezept hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Durch dieses andersfarbige Rezept sieht der Apotheker sofort, es handelt sich um einen Privatpatienten und dieser zahlt sein Medikament vollständig in der Apotheke und bekommt es (soweit versichert) von der PKV erstattet.
Je nach versichertem Tarif kann eine Erstattung hier natürlich auch eingeschränkt sein, und eine Verordnung bedeutet nicht zwingend, dass die private Krankenversicherung das Medikament auch bezahlt.
Einige Ärzte verwenden aber statt des blauen, auch einfach das grüne Rezept. Wie gesagt, wenn privat versichert, ist die Farbe (bis auf gelb) nicht entscheidend.
Farben des Rezeptes – das grüne Rezept
Das grüne Rezept: Genau betrachtet handelt es sich um gar kein Rezept im eigentlichen Sinne, denn der Arzt empfiehlt hier seinem Patienten ein bestimmtes Medikament. Auch für sogenannte Lifestyleprodukte kann der Arzt dieses nutzen.
Es handelt sich dabei um nicht verschreibungspflichtige aber dennoch apothekenpflichtige Medikamente. Alle Verordnungen auf einem grünen Rezept müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Ein Beispiel für Medikamente sind bestimmte Präparate bei leichten Erkältungen, die nicht verordnungsfähig sind.
Eine besondere Gültigkeit gibt es für dieses Rezept nicht.
Das besondere, gelbe BTM Rezept. Es gibt noch ein weiteres Rezept, welches Sie hoffentlich nicht so schnell brauchen. Es handelt sich hierbei um das so genannte Betäubungsmittelrezept. Mit diesem Rezept verordnet der Arzt Medikamente, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Hierbei handelt es sich um stärkere Schmerzmittel oder weitere Betäubungsmittel.
Dieses Rezept ist nur sieben Tage gültig. Es muss also innerhalb dieser sieben Tage bei der Apotheke eingelöst sein, der Ausstellungstag zählt hier als ein Tag mit. Ein Rezept, welches am 01.01. ausgestellt wird, ist somit am 8.1. abgelaufen. Hat der Apotheker das Medikament nicht vorrätig, so könne es bestellen. Wichtig ist aber das rechtzeitige Einreichen, da das Rezept danach seine Gültigkeit verliert.
Es besteht aus einem Original und zwei Durchschlägen, wovon eines bei dem Arzt verbleibt, die anderen beiden gehen zunächst zur Apotheke. Dieses besondere Rezept ist mit fälschungssicheren Merkmalen ausgestattet und an weitere strenge Auflagen gebunden. Mehr Informationen zu der rechtlichen Grundlage und den genauen Vorgaben finden Sie unter anderem auf Wikipedia. Diese Rezepte müssen vom Arzt gesondert aufbewahrt werden, immer unter Verschluss gehalten und die Verordnungen werden durch die Bundesopiumsstelle überprüft. (Mehr Informationen)
Die Farben des Rezeptes – das neue e-Rezept, ab 2022 in Ihrem Smartphone
Ab dem kommenden Jahr kommt dann noch eine weitere Variante dazu. Das e-Rezept. Dieses bietet alles, was bisherige Rezepte auch kennen, nur spart es Papier, Aufwand und Wege. Mit dem neuen e-Rezept wird nach dessen Einführung die Verordnung und auch Überwachung von Neben- und Wechselwirkungen noch einfacher. Der Arzt verordnet und Sie holen in der Apotheke ab oder bestellen dieses einfach online.
Mehr Infos hat das Bundesgesundheitsministerium unter der Seite “Das E-Rezept kommt” aufbereitet.
Auch in der privaten Krankenversicherung ist dieses heute schon möglich. Anbieter wie MedGate oder Teleclinic, mit denen verschiedene Versicherer bereits kooperieren, nutzen elektronische Verordnungen heute schon. In meinem Artikel “Wenn der Arzt durchs Smartphone schaut” finden Sie hierzu weitere Informationen.
Farben des Rezeptes – Was müssen Sie nach beachten?
Wenn Sie sich nicht alle unterschiedlichen Fristen und Abläufe vermerken wollen, dann sollten Sie Ihre Rezepte immer sofort nach Verordnung einlösen. Meist empfiehlt auch der Arzt eine sofortige Einnahme und es macht wenig Sinn die Rezepte zuhause zu lagern.
Ob sie das Rezept (falls Sie privat versichert sind) direkt einreichen, oder zusammen mit den Arztrechnungen aufheben um eine eventuelle Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden, das hängt von Ihrem Tarif und den persönlichen Vorgaben ab. Als Privatpatient sollten Sie zudem darauf achten, dass auf dem Rezept eine Diagnose angegeben ist, oder Sie dieses zusammen mit der entsprechenden Arztrechnung einreichen. Nur so kann der Versicherer erkennen, welche Erkrankung zu dem verordneten Medikament gehört.
Danke auch an Hr. Powalowski für die fachlichen Ergänzungen als Apotheker.
Weitere Informationen
Kann ich Medikamente auch aus Internetapotheken bestellen?
Und falls Sie interessiert wie der Geldfluss hinter den Rezepten funktioniert, was genau Abrechnungszentren damit zu tun haben und warum wir immer noch Originale mit LKWs durch die Republik karren, dazu empfehle ich Ihnen einen langen, aber sehr spannenden Artikel in der Deutschen Apothekerzeitung.
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Wie ein Rezept zu Geld wird Ein Besuch beim Rezeptabrechner VSA in München
Gerade die noch nicht zu lange vergangene Insolvenz eines großen Abrechenzentrums brachte viele kleine Apotheken in Bedrängnis. Auch das lässt sich mit dem Artikel besser verstehen.
In einem späteren Artikel nehmen wir uns noch einmal der Frage an, was erstattet eine PKV denn bei Medikamenten und worin liegt der Unterschied zwischen rezept- und/oder apothekenpflichtigen Medikamenten. Auch die Frage nach Nahrungsergänzungsmitteln schauen wir uns dann weiter an.