Eine der grundsätzlichen Befürchtungen jedes privat oder gesetzlich Krankenversicherten ist die Entwicklung der Beiträge im Alter. Dabei gibt es recht wenige Unterschiede, zwischen dem einen und dem anderen System. Beide Systeme sind von Kostensteigerungen betroffen, die aus verschiedenen Gründen herrühren. (Blogbeitrag zur Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung) Eine Riesterrente zur Beitragsentlastung kann in bestimmten Fällen eine sinnvolle Variante sein, ist aber keineswegs ein Allheilmittel.
Um diese Steigerungen im Alter zu kompensieren, bieten verschiedene Versicherer so genannte “Beitragsentlastungsmodelle” an. Letztendlich handelt es sich hierbei um einen „Sparvertrag“ welcher im Alter dazu dient, die Beiträge der privaten Krankenversicherung teilweise zu finanzieren. Das Modell hat jedoch Vor- und Nachteile. Einer der größten Nachteile ist der Verlust des angesparten Geldes, für den Fall der Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrages.
Riesterrente zur Beitragsentlastung sinnvoller?
Die Beendigung der PKV kann verschiedene Gründe haben, solche die der Kunde selbst beeinflussen kann und solche die ihm vom Gesetzgeber aufgezwungen werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer führt zu dem Verlust der bereits angesparten Beträge. Ein weiterer Nachteil bei dem Modell der Beitragsentlastung ist die Tatsache, dass der Beitrag für so ein Modell auch im Alter weiterzuzahlen ist. Aus einer monatlichen Beitragsentlastung von zum Beispiel 200 €, wird eine reale Entlastung von 200 € minus dem Beitrag für die Beitragsentlastungskomponente. Ob die Vorteile eines solchen Modells (arbeitgeberzuschussfähig, steuerlich gesehen Krankenversicherungsbeitrag, 3,5 % Verzinsung) den Nachteilen überlegen sind, ist von der persönlichen Situation und vielen weiteren Faktoren abhängig.
Doch gerade Versicherte mit Kindern und vergleichsweise hohem Einkommen schöpfen den Arbeitgeberzuschuss bereits durch den reinen Krankenversicherungsbeitrag aus. Für diese bietet sich unter Umständen ein anderes Modell der Beitragsentlastung an. Dabei handelt es sich um die klassische Riesterrente.
Riesterrente zur Beitragsentlastung freier verwendbar
Durch eine Riesterrente wird ein bestimmter Betrag in Form einer lebenslangen Rentenzahlung an den Versicherten ausgeschüttet. Wie dieser diesen verwendet, ist zunächst einmal jedem selbst überlassen, mit einer einzigen Einschränkung: es dürfen maximal 30 % des Vermögens als einmalige Entnahme verbraucht werden, der Rest muss zwingend in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Der frühestmöglichen Beginn bei einem solchen Produkt ist das 60. Lebensjahr. Bei den Modellen zur Beitragsentlastung in der Krankenversicherung ist das Beginnalter je nach Versicherer zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr. Um die beiden Modelle besser miteinander vergleichen zu können, schauen wir uns eine Modellrechnung an.
30-jähriger Angestellter, monatliches Bruttoeinkommen 4.500 €, Beitrag zur Krankenversicherung 500 €, Beitrag zur Pflegepflichtversicherung 30 €, Beitrag für das Kind 140 €
1.) Baustein zur Beitragsentlastung im Alter
Beitrag, Stand heute: 52 € monatlich für 250 € Beitragsentlastung
Arbeitgeber Zuschuss beträgt 0, dadurch den Beitrag für die eigene Krankenversicherung und die KV des Kindes bereits ausgeschöpft.
2.) Beitragsentlastung durch Riestervertrag (klassisches Modell)
Der Rentenbeginn soll auch hier das 65. Lebensjahr sein. In unserer Modellrechnung ergibt sich hier eine garantierte Rente von 257,23 € monatlich plus 199,30 € Überschussrente plus 181,14 € Bonusrente. Damit ergibt sich eine mögliche Rente von 637 € monatlich. Auch wenn die Beträge nur teilweise garantiert sind, handelt es sich hierbei um mehr als den 2,5fachen Betrag der Beitragsentlastung in der KV. Dazu muss jedoch gesagt werden, dass in dieser Modellrechnung der Zuschuss aus dem Riestervertrag, die Kinderzulage bis zum 18. Lebensjahr und ein monatlicher Eigenbeitrag von 100 € zu Grunde liegt. Dieser Beitrag ist somit knapp doppelt so hoch wie in der Beitragsentlastungskomponente, fällt aber nach dem 65. Lebensjahr auch nicht mehr an.
Unterstellen wir in beiden Modellen einen stabilen Beitrag bis zum Lebensende (was in der Krankenversicherung zumindest unwahrscheinlich ist) ergibt sich folgende neue Rechnung.
Gezahlte Beiträge bis Rentenbeginn (65.):
– in der Beitragsentlastung 52 € × 12 × 35 Jahre = 21.840 € (lebt der Kunde also noch 9,2 Jahre, so hat sich der Tarifbaustein unter unserem Modellbedingungen “gerechnet”)
– im Riester Modell: 100 € × 12 × 35 Jahre = 42.000 € (hier muss der Kunde nur 7 Jahre leben, selbst bei 500 EUR Rente rechnet sich die Variante hier schon)
Interessant wird der Vergleich der Modelle jetzt, nach Beginn der Auszahlung. Hierbei rechne ich bei dem Riester Modell mit einer voraussichtlichen Rente von 500 € monatlich, ziehe somit 137 € als eventuell nicht erwirtschaftete Überschüsse ab.
In beiden Modellen gehe ich von einer durchschnittlichen Lebenserwartung bis zum 85. Lebensjahr aus. Doch was passiert nun genau?
Bei der Beitragsentlastung: Auszahlung 250 € minus 52 € weiter zu zahlende Beitrag = 198 € monatliche Nettoentlastung. Bis zum 85. Lebensjahr sind somit effektiv 47.520 € bei dem Kunden als Entlastung geblieben.
Bei dem Riestervertrag: Auszahlung mtl. 500 €, keine weitere Beitragszahlung. Auch hier schauen wir die effektive Zahlung bis zum 80. Lebensjahr an. Es sind effektiv ausgezahlt 120.000 €. (werden die Überschüsse wie prognostiziert erreicht, so sind es sogar 152T Euro)
Achtung: hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Modellrechnung. Es sind nicht berücksichtigt die Steigerungen für den Beitragsentlastungbaustein und es sind teilweise nicht garantierte Überschüsse in der Auszahlung der Riesterrente enthalten.
Eine generelle Empfehlung welches Modell für sie besser passt, kann und soll auf diesem Wege nicht abgegeben werden. Mit diesem Beitrag möchte ich lediglich eine Anregung schaffen, sich auch außerhalb der tatsächlichen privaten Krankenversicherung und deren Beitragsentlastungsmodelle Gedanken zu einer effektiven Senkung der Beiträge im Alter zu machen.
In der Modellvariante “Riester” können natürlich auch gesetzlich versicherte Rentner ihre Rente aufbessern, oder die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung der Rentner teilweise hieraus bestreiten.