“nein, die sind doch nur was für Angestellte, wegen der Förderung und so.”
So oder so ähnlich lauten die Meinungen, wenn man sich bei Kunden, Kollegen oder Bekannten mal so umhört. Aber umdenken ist manchmal angesagt- wie auch jetzt.
Ab 2009 verlieren die klassischen Fondssparpläne erheblich an Attraktivität. Eine mögliche Alternative könnte hier der Riester-Fondssparplan sein- und das nicht nur für Angestellte sondern auch für Selbstständige die keinen Anspruch auf die Förderung haben. Aber Warum?
Riester Verträge haben unabhängig von der Förderung einen entscheidenden Vorteil- sämtliche Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei, denn versteuert wird erst in der Phase der Auszahlung. Ja ja, werden Sie jetzt denken, ist doch dann egal- aber weit gefehlt.
Die Verträge werden dann nicht mit dem Ertragsanteil, sondern in der Regel mit einem günstigeren Satz belegt. Diese Verfahrensweise wurde nun durch das Bundesfinanzministerium in einer Verwaltungsanweisung bestätigt.
Selbstständige die in einen mindestens 12 Jahre laufenden Vertrag einzahlen und diesen erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt bekommen müssen nur die Hälfte der “Erträge” versteuern. Bei Wahl einer lebenslangen Rentenzahlung erfolgt nur die Besteuerung des Ertragsanteils. Das ist meist günstiger als die Abgeltungssteuer.
Hinweis: Diese Information kann eine Beratung und solide Planung der Altersvorsorge nicht ersetzen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.