Warum es ein sehr gefährlicher Rat und Schäden anrichtet
In Zeiten von Corona und Einreisebeschränkungen sehen viele leider auch Ihren Urlaub oder andere Reisen dahin gehen. Das Thema Reiseversicherung und Covid bewegt nicht nur die Reisebranche, sondern jeden Urlauber und Reisenden. Diese finden nicht statt und nicht immer ist eine Stornierung möglich. Klar, findet der Flug nicht statt, so erhaltet Ihr auch Geld zurück. Aber wer nur aus Angst nicht fliegen mag, der hat eher schlechte Karten.
Nun aber kommen recht eigenwillige Tipps und auch einige Ärzte sind da nicht wirklich “zimperlich”, schließlich ist ein zufriedener Patient ein guter Patient. Warum das aber schnell nach hinten losgehen kann und eine große Gefahr für andere Versicherungen sein kann, das schauen wir uns hier einmal genauer an.
Zuerst noch der Hinweis, wann welche Reiseversicherung überhaupt zahlt und was es bei Reiserücktritt-, Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherung zu beachten gilt.
Reiseversicherung und Covid – Versicherung gegen Reiseausfall durch Corona abschließen?
Nein. Warum nicht? Was glauben Sie, was sollte so eine Versicherung kosten? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Police (wenn Sie heute denn neu aufgelegt würde) kostet? Wären Sie bereit bei einer Reise von 2.000 € schnell einmal 1.000 € für eine Versicherung auszugeben?
Es ist wie immer eine Frage des Risikos und der Kalkulierbarkeit. So und genau so funktionieren Versicherungen nun einmal. Auch wenn und ein Anbieter mit einem neuen Zahnschutz “auch wenn es zu spät ist” einreden möchte, diese Regel gelte nicht mehr.
Nun ist die Frage und Sorge des Reisenden hier durchaus berechtigt, wer zahlt es denn? Ganz simpel: Keiner, es sei denn es sind buchbare und flexible Raten. Bei Flügen sieht das etwas anders aus, hier findet sich in meinem Reiseblog aber der passendere Platz das zu erklären.
Was die American Express Karte nun zahlt, das lässt sich dort in den Versicherungsbedingungen der Amex Gold Karte oder auch der Platinum nachlesen.
Ganz gefährlicher Rat: “Dann lass Dich doch einfach krankschreiben”
Doch gerade wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, dann werden Menschen leider kreativ und manchmal auch ohne die Folgen zu bedenken. So kommt (hier noch nicht ganz so deutlich formuliert, in vielen Foren einfach deutlicher und direkter) schnell einmal der Rat, sich doch einfach krank schreiben zu lassen.
Reiseversicherung und Covid – Beschwerden vortäuschen
So ist man halt krank, dazu gibt es schnell eine Krankschreibung und am Ende kann der Versicherer es ja eh nicht kontrollieren und der Arzt? “Ach, denn kenne ich schon ewig, der macht das schon.”
Der Tipp “Krankheit mit einem Attest nachweisen” zieht dann meist eine Kette von Reaktionen nach sich. Am Ende gibt es zwei Varianten. Eine, in der der Arzt gar nichts dafür kann. Hier täuscht der Patient Beschwerden vor, schildert Schmerzen oder Einschränkungen und gaukelt dem Arzt damit etwas Ernstes vor. Klar wird der Arzt dann, je nachdem wie gut sich einzelne Beschwerden verifizieren lassen, Medikamente verschreiben und die Behandlung beginnen. Dazu folgt dann ein Attest mit der Diagnose.
Hier ist einzig und allein der Patient der-/diejenige, der etwas Unrechtmäßiges und Falsches tut.
Reiseversicherung und Covid – mit dem Arzt “gemeinsame Sache machen”
Schlimmer ist noch eine andere Variante, welche leider auch oft genug praktiziert wird. Der Arzt wird “eingeweiht” und soll helfen, schließlich sind doch tausende Euro für die Reise bezahlt und irgendwie muss man das doch wieder bekommen.
Leider gibt es dann (wenige) Ärzte, welche sich hier “bequatschen lassen” und dem Patienten ein Gefälligkeitsattest ausfüllen. Ein harmloser Magen-Darm-Infekt, der zu Reiseunfähigkeit führt, der mag hier noch die harmlose Variante sein.
Doch schließlich möchte man ja, dass die Versicherung auch zahlt und da muss schon etwas Handfestes her. Gern genommen sind also immer wieder:
- starke Rückenbeschwerden
- HWS-/BWS Blockade
oder noch schlimmer:
- stressbedingte Überlastung
- psychische (so genannte F-) Diagnosen
- psychosomatische Beschwerden
Diese Diagnosen führen dann – so meinen die Beteiligten – sicher zu einer Zahlung durch die Reiserücktrittsversicherung und so hat man dann die Kosten der Reise wieder erstattet bekommen. Am nächsten Stammtisch oder bei Kaffee und Kuchen wird sich dann noch damit gerühmt.
1.) Es ist VersicherungsBETRUG
Das heißt aus, es ist nicht nur strafbar, sondern schadet allen. Klar haben Sie in der Vergangenheit viel Geld für die Versicherung selbst oder aber für die Kreditkarte bezahlt, irgendwie “muss das ja wieder rauskommen”.
Egal ob Patient, oder gar Arzt- und Patient, es handelt sich hier um einen klaren Fall von Betrug.
2.) Der große Schaden kommt erst noch
Der Arzt rechnet natürlich ab. Also findet sich in Ihrer Krankenakte oder auch auf der Rechnung (wenn privat versichert) schon einmal eine Diagnose. Diese ist da, bleibt da und bekommt man so auch nicht wieder raus.
Bei jedem neuen Antrag auf Krankenversicherung, Zusatzprodukte, Berufsunfähigkeitsabsicherung oder anderen Produkten sind diese “ausgedachten” Erkrankungen auch anzugeben.
Gerade Rücken-/Wirbelsäulenbeschwerden sind ein gutes Bespiel. Beantragen Sie in einigen Monaten oder gar Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlages hoch. Alternativ werden die Rückenbeschwerden ausgeschlossen.
So wird ein kleiner “Gefallen” und ein Versicherungsbetrug schnell auch zum eigenen Schaden. Schnell sind 10% Zuschlag dauerhaft in der BU Absicherung ein viel größeres Problem. Zudem gibt es wirklich einmal Beschwerden, sind diese dann eben (auf dem Papier) nicht mehr einmalig aufgetreten.
Falscher, teurer und betrügerischer Tipp
Ich kann nachvollziehen, dass es extrem ärgerlich ist, falls sich der lange zusammengesparte Urlaub nicht durchführen lässt und zudem noch Geld weg ist. Bei Flügen können Sie zumindest immer versuchen die Steuern und Gebühren wieder zu bekommen. Zudem bieten viele Gesellschaften und Anbieter derzeit sehr kulante Umbuchungs- und Stornoregeln an.
Lassen Sie sich bitte nicht überreden sich ein Attest aus Gefälligkeit zu geben. Auch eine vorgetäuschte Erkrankung ist nicht nur strafbar, sondern schadet am Ende einen, Ihnen selbst.
Geben Sie diese später nicht bei neuen Anträgen an (es war ja nach Ihrer Erinnerung nichts und meist ist es wieder vergessen), dann führt diese im schlimmsten Fall zur Kündigung, einem Rücktritt und/ oder eine Ablehnung von berechtigten Leistungen aus der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Möchten Sie das ernsthaft für ein paar Eure erschlichener Erstattung riskieren? Bevor Sie also fragwürdige Tipps befolgen, lassen Sie sich genau beraten, denn mittlerweile gibt es durchaus Versicherer, welche Leistungen auch bei Covid oder Reisewarnung erbringen.
Natürlich gibt es in der Ärzteschaft immer wieder mal jemanden, der aus Gefälligkeit ein Attest ausstellt. Die Regel ist das aber nicht. Die meisten Ärzte wissen, dass eine genauerer Prüfung folgen kann. Und das ist alles andere, als ein Spaß. Übrigens auch nicht für den Versicherten. Aber das wurde ja in dem Artikel hinlänglich und sehr gut erläutert. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.