Wie in jedem Jahr ändern sich einige Rechengrößen zur Krankenversicherung und daher hier die neuen Zahlen 2013:
Die Geringverdienergrenze für Auszubildende liegt bei 325 EUR
Freiwillig Versicherte in der GKV werden bis zu einem monatlichen Entgelt von 3.937,50 EUR zur Beitragszahlung herangezogen, dieses ist die so genannte Beitragsbemessungsgrenze.
Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung (ausführlich im Blogbeitrag Arbeitgeberzuschuss 2013)
Versicherte mit Anspruch auf Krankentagegeld: max. 287,44 EUR
Versicherte ohne Anspruch auf KT: max. 275,63 EUR
Zuschuss für die Pflegevers. max. 40,36 EUR (Sachsen max. 20,67 EUR)
Dabei ist zu beachten, dass der Zuschuss nie mehr als 50% des eigentlichen Beitrages betragen kann.
Weitere Entgeltgrenzen in der Krankenversicherung:
Die beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 SGB V) ist bis zu einem Einkommen von 385 EUR mtl. möglich. Einkommen bis zu einem Betrag von 450 EUR gelten als geringfügige Beschäftigung und unterliegen daher nicht der prozentualen Berechnung des GKV Beitrages.
Bei der so genannten geringfühigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 30%, welcher sich aus 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% pauschale Lohnsteuer zusammensetzt.