Bereits in vorangegangenen Blogbeiträgen schrieb ich über das Risiko, mit einer abgeschlossenen Psychotherapie keine Private Krankenversicherung zu bekommen. So pauschal ist so eine Aussage natürlich nicht zu treffen. Entscheidend kommt es bei der Betrachtung auf einige wichtige Faktoren an.
1.) Was war die genaue Ursache der Therapie?
2.) Wurden Medikamente eingekommen, falls ja welche und wie lange?
3.) Wie viele Sitzungen wurden absolviert und in welchen Abständen?
4.) Wurde die Behandlung beendet oder abgebrochen?
und viele andere Fragen mehr. Doch anders als in der Privaten Krankenversicherung, wo es oftmals ein generelles k.o. Kriterium ist, kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit zwei Vertragseinschränkungen gearbeitet werden. Der Ausschluss oder ein Beitragszuschlag.
Der Beitragszuschlag richtet sich nach den oben genannten Faktoren und wird von einigen Unternehmen angeboten. Andere wiederum lehnen das Risiko komplett ab, da diese einen Ausschluss nicht dulden wollen. Der Grund ist recht einfach.
Eine psychische oder psychosomatische Erkrankung gehört zu den so genannten “nicht abgrenzbaren” Krankheitsbildern. Das bedeutet für den Versicherer die Schwierigkeit, das dieser das Risiko nicht so klar abgrenzen kann, das es in einen Ausschluss formuliert werden kann. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, der Versicherer bekommt einen Antrag, nachdem der Kunde vor einigen Jahren eine Psychotherapie wegen Prüfungsstress in Anspruch genommen hat. Nun (würde er) formuliert er einen Ausschluss, der lauten könnte:
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind psychische und psychosomatische Erkrankungen und deren Folgen.”
Würden Sie einen solchen Ausschluss unterschreiben und den gewünschten Versicherungsschutz ohne einen Beitragszuschlag somit bekommen? Ich nicht. Warum?
Die Erkrankung ist nicht begrenzbar, nicht abgrenzbar von anderen Erkrankungen. So ist Stress bei der Abwicklung des Leistungsfalls zur Berufsunfähigkeit schon heute vorprogrammiert.
Leidet der Kunde später an einem Magengeschwür, Herz- Kreislauferkrankungen oder dergleichen, wer will denn dann mit Sicherheit sagen, dass hier keine psychischen oder psychosomatischen Einflüsse vorliegen und der Versicherungsschutz deshalb nicht besteht?
Bei einer Unmenge von Erkrankungen spielt die psychosomatische Komponente eine große Rolle. Hat der Kunde damit seinen Leistungsanspruch mit dem oben genannten Ausschluss verspielt? Wozu hat er denn dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?
Die Lösung?!
Einige Unternehmen decken das Risiko dennoch ein, wenn zwischen der letzten Behandlung und der Antragstellung ausreichende Zeit vergangen ist. Einen generellen Zeitraum von x Jahren gibt es dabei aber nicht. Wichtiger dabei ist die Beantwortung der Fragen vom Anfang dieses Beitrages. Damit kann der Risikoprüfer sehr genau und sehr individuell sehen, welche Art von Erkrankung es war und vor allem wie genau dieses behandelt wurde und es sich entwickelt hat.
Was Sie nie tun sollten:
1.)Stellen Sie nie finale und verbindliche Anträge. Diese werden bei einer Ablehnung entsprechend abgabepflichtig bei weiteren Anträgen und verhindern, eine vielleicht sonst mögliche, Aufnahme.
Stattdessen wenden Sie sich an einen qualifizierten und spezialisierten Berater und bitten diesen Voranfragen zu stellen. Diese machen Arbeit- nicht nur für den Berater- auch für Sie. Sie müssen Befunde besorgen, eine eigene Beurteilung der Erkrankung, des Verlaufes und der Folgen schreiben und erklären wie es “aus Ihrer Sicht” war.
2.) Suchen Sie die Versicherung nie danach aus, wer Sie mit einem möglichst kleinen Zuschlag nimmt.
Es geht bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft / des eigenen Einkommens immer zunächst nur um die Frage der Bedingungen. Nur wenn diese klar, sauber und deutlich formuliert sind, nur dann werden Sie im Leistungsfall “gute Karten haben”, ihre Versicherte BU Rente auch zu bekommen. Wie stark sich Formulierungen unterscheiden können, dass lesen Sie am besten in Gegenüberstellungen in meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung einmal nach. Sie werden erkennen, wie manchmal schon ein kleines Wort über Rente oder keine Zahlung entscheiden kann.
3.) Entscheiden Sie sich immer für das bestmögliche Bedingungswerk, ggf. auch mit einem Zuschlag.
Bevor Sie sich zu einem Abschluss bei einem zweit- oder drittklassigen Bedingungenwerk ohne Zuschlag hinreissen lassen, wählen Sie die (wenn auch teurere) Variante bei einem Unternehmen mit klar definierten Bedingungen. Es ist im Leistungsfall schlichtweg egal, ob Sie 10, 15 oder gar 20 Euro im Monat weniger gezahlt haben, wenn Sie dann doch keine Leistung bekommen. Dann ist der komplette Vertrag “für die Katz” und auch die vermeintliche Ersparnis hat nicht gebracht.
Weitere Informationen die bei der Vorplanung wichtig sind:
Brutto- oder Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was zahl ich denn nun eigentlich?
Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung