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Psychologiestudium: Wenn das Studium die (Versicherungs-) Chancen in der Zukunft komplett zerstört und wie Sie dem entgehen können

Nicht zum ersten Mal liegt der Fall einer Psychologiestudentin auf meinem Tisch, eine wo sich die Chancen auf einen vernünftigen Versicherungsschutz für die nächsten Jahrzehnte erledigt haben, eine wo eine wichtige Absicherung bei Berufsunfähigkeit auf absehbare Jahre nicht zu bekommen ist. Aber auch hier eine, welche nichts davon gewusst hat, wie das Psychologiestudium und die dortigen Anforderungen eine Versicherungsfähigkeit in privaten Krankenversicherung (ganz egal ob Voll- oder Zusatzversicherung) und jedweder Absicherung bei Berufsunfähigkeit komplett zerstört haben. Alles nur deshalb, weil niemand vorher beraten und aufgeklärt hat, nun ist es zu spät.

Was ist das Problem bei Psychologiestudenten

Nein, ich meine nicht das Vorurteil, das Psychologen und auch Psychologiestudenten selbst Bedarf an Therapie haben, nichts dergleichen mag ich unterstellen und behaupten. Es geht einfach um die Anforderungen in dem Psychologiestudium. Dazu ist ein Blick ins Gesetz eine große Hilfe, denn dort heißt es:

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)

§ 5 Selbsterfahrung

(1) Die Selbsterfahrung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 richtet sich nach dem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, das Gegenstand der vertieften Ausbildung ist, und umfaßt mindestens 120 Stunden. Gegenstand der Selbsterfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf.
(2) Die Selbsterfahrung findet bei von der Ausbildungsstätte anerkannten Selbsterfahrungsleitern, die als Supervisoren nach § 4 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 anerkannt sind, statt, zu denen der Ausbildungsteilnehmer keine verwandtschaftlichen Beziehungen hat und nicht in wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten steht. § 4 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

In der Ausbildung zu einem Therapeuten werden die Studenten also selbst zum Patienten und dabei spielt es keine Rolle ob es eine medizinische Diagnose gibt. Gehen wir mal von “nur” 80 Euro pro Sitzung aus und überschlagen einmal die Kosten:

mind. 120 Sitzungen a 80 € = 9.600 EUR

dazu kommen weitere Sitzungen in der Selbsterfahrung (ca. 50)

Kosten, welche Studenten ohne einen weiteren Kredit meist nicht aufbringen können. Was liegt da näher, als einen Therapeuten zu wählen, welcher das auch abrechnen kann. Voraussetzung hier, um es bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder auch einer privaten Krankenversicherung (der Eltern oder der als StudentIn) abzurechnen ist eine Diagnose. Gibt es die nicht, heißt es selbst zahlen.

Leider schrecken daher viele davor zurück und eine Diagnose wird sich wohl finden. Ängste, schlechter Schlaf, der Anfang einer Depression, Stress und Burnout, der ICD Katalog der “F-Diagnosen” gibt so einiges her und auch für den Therapeuten ist es ein gutes Geschäft.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich möchte weder einem Berufsstand noch einzelnen Therapeuten unrecht tun, ich kenne davon aber einige Fälle, Fälle wo sich für einige 50, 75, 100 Sitzungen schnell eine Abrechnungsdiagnose fand. Ich möchte gar nicht bestreiten, dass es diese auch bei den Patienten gab, nur ist diese dann das k.o. für alles weiter. Aber schauen wir einmal der Reihe nach.

Eine solche Rechnung könnte so aussehen.

Nun sehen wir hier keine Diagnose, somit wäre die Rechnung so nicht bei der Krankenversicherung abrechenbar. Aber dennoch abgabefähig.

Das K.O. Kriterium für jeden Antrag der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Schauen wir, um das Problem besser zu verstehen, einmal in den Antrag einer typischen Versicherung. Nehmen wir einmal eine beliebige Krankenversicherung und dann weiterhin einen Antrag auf Absicherung bei Berufsunfähigkeit, welche für Studenten mindestens genau so wichtig ist.

Nehmen wir erst einmal den Antrag auf Krankenversicherung:

Da steht nichts von “war die Behandlung nötig oder wurde diese aus Selbsterleben oder für Studienzwecke durchgeführt?”, sondern wurde diese durchgeführt und das ist bei 120 oder mehr Sitzungen nicht zu leugnen.

Auch in der Berufsunfähigkeit sieht das in den Anträgen ähnlich aus. Nehmen wir den Antrag der Condor zum Vergleich und sehen gleich einen Unterschied.

Über die Frage 1h ließe sich noch diskutieren. Besteht eine Erkrankung, hm, vielleicht nicht wenn die Rechnungen alle selbst bezahlt wurden und auch als Selbsterfahrung deklariert wurden. Damit wäre diese Frage wahrheitsgemäß mit nein zu beantworten. Weiter geht es aber in der Frage 5. Dort wird nicht mehr gefragt ob die Behandlung nötig war oder warum, sondern nur noch ob länger als 2 Wochen eine solche Behandlung durchgeführt wurde. Damit sind auch die anzugeben, die selbst bezahlt sind und es stellt sich hier nicht mehr die Frage nach dem Abschluss, denn der ist damit gestorben.

Alle Anträge, Anwartschaften, Optionen müssen vor dem Studium gestellt werden

Nun, es ist kein Geheimnis, ein früher Abschluss ist nicht nur preiswerter, er verhindert auch Klauseln und Ausschlüsse, denn meist sind dort weniger gesundheitliche Probleme vorhanden. Daher sollten Sie damit nicht warten, sondern vor dem Studium entsprechende Vorsorge treffen.

Das kann entweder durch einen frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler oder spätestens als Student sein, oder aber durch die Nutzung von Anwartschaften und Optionen, wie diese auch für Kinder machmal benötigt werden.

Option auf späteren Versicherungsschutz, doch welches ist der richtige Tarif, welche die richtige Gesellschaft?

Auch wenn das geld knapp ist, es ist nicht anders lösbar

Studenten haben gewöhnlich wenig oder gar kein Geld und klar kann ich verstehen, Studium ist teuer, die WG muss bezahlt werden, leben und Party machen möchte man auch noch und ja, die Studienzeit soll auch Spaß machen. Manchmal bleiben nur die Eltern, welche dann bereit sind einzuspringen und noch eine gewisse Zeit den Versicherungsschutz bezahlen können.

Verpasst man hier die Möglichkeit, ist eine spätere Lösung ausgeschlossen. Wer also zu Beginn des Studiums keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, der wird nach der Therapie oder Selbsterfahrung auch mindestens fünf, bei vielen Unternehmen zehn Jahre, auch keine mehr bekommen. Einen Schutz, der elementar wichtig ist und wo es eher unverantwortlich ist, keinen zu haben. Nicht nur das “bisschen Geld” während des Studiums muss abgesichert werden. Wer zahlt für den Rest des Lebens, die Altersvorsorge und alles weitere, wenn hier aufgrund Berufsunfähigkeit nie gearbeitet werden kann?

Die Lösung

Doch wie ist es nun lösbar? Da gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.

Krankenversicherung

Eine ist eine Option.

4 Euro monatlich für die Sicherheit später wechseln zu können

11 Euro für stationären Zusatzschutz mit enthaltener Option

Mit beiden Bausteinen ist eines sicher. Endet die Versicherungspflicht in der GKV und möchte der Versicherte die Option nutzen, so fallen keine neuen Gesundheitsprüfungen an, der Gesundheitszustand ist damit eingefroren.

Berufsunfähigkeitsschutz

Hier gibt es so etwas leider nicht. Wer einen Schutz für BU möchte, der muss den auch bezahlen. Doch gerade die Beiträge in der BU Absicherung sind nicht unbedingt klein. Lösungen können hier sein:

verminderter Anfangsbeitrag für eine gewisse Zeit

reduzierter Schutz zu Beginn und Nachversicherungsgarantien

reduzieren des Endalters (nur wenn eine Garantie zur Erhöhung besteht)

Mit diesen Möglichkeiten lassen sich auch hier Absicherungen und Lösungen finden, welche später eine angepasste und bezahlbare Absicherung sicherstellen und verhindern, diese aufgrund der Therapie oder anderer Gesundheitsfragen nicht mehr zu bekommen.

Auch wenn Verbraucherschützer das etwas anders sehen und leider den Sinn nicht so recht verstanden haben, aber das lesen Sie am besten gern selbst.

Berufsunfähigkeit bei Studenten – Warum Verbraucherschützer pleite wären

Wer sich nicht kümmert, verbaut sich seine (Absicherungs-)zukunft und wird diesen einmal leichtsinnig gemachten Fehler nie mehr korrigieren können. Daher.

Sie kennen Studenten, Kinder die das Studium ins Auge fassen? Leiten Sie diesen Artikel weiter. Egal wo am Ende die Absicherung abgeschlossen wird und wie diese von der Gesellschaft oder dem Tarif aussieht, alles ist ein Anfang und nichts ist schlimmer als keine Absicherung zu haben und später zu bekommen. 

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