Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Berufsunfähigkeitsversicherung » Prozess- und Leistungsquoten in der BU und warum diese Zahl so gar nichts bei der Tarifauswahl bringt

Prozess- und Leistungsquoten in der BU und warum diese Zahl so gar nichts bei der Tarifauswahl bringt

P-r-o-z-e-s-s-e, B-e-s-c-h-w-e-r-d-e-n… klingt böse, oder? Diese beiden “Kennzahlen” werden in diversen Tests, Vergleichen oder sonstigen Veröffentlichungen bei der Privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung immer mal wieder herausgeholt und sind angeblich wichtig bevor Sie Ihren Versicherungsschutz auswählen. Doch ist dem wirklich so und falls ja warum nicht?

Die Prozessquote

Was ist das?

Die Quote gibt an, wie viele Prozesse im Vergleich zu Leistungsfällen geführt wurden, nicht wie viele gewonnen oder verloren wurden. Der Branchendienst map-report veröffentlicht eine solche Quote seit Jahren. Auch das Unternehmen Morgen und Morgen (Hersteller von Vergleichssoftware und Ratingunternehmen) veröffentlicht eine solche Quote. Anders als der MapReport geht es hier jedoch um Leistungsprozesse welche verloren wurden.

So schreibt Morgen&Morgen:

In dieser Komponente wird die M&M BU-Prozessquote bewertet. Die M&M BU-Prozessquote setzt die Anzahl der verlorenen Prozesse ins Verhältnis zu den vom Versicherer abgelehnten Leistungsfällen. Hiermit soll bewertet werden, inwieweit der Versicherer “zu Unrecht” Prozesse führt. Eine hohe “reine” Prozessquote an sich ist nicht unbedingt schlecht, da der Versicherer natürlich das Recht haben muss, ungerechtfertigte Ansprüche notfalls per Gericht abzuwehren. Verlorene Prozesse sind allerdings in jedem Fall zu vermeiden.

Aussagekraft

Beide Quoten haben eins gemeinsam. So richtig aussagekräftig sind beide nicht. Warum? Beide Angaben dienen zwar dazu die Anzahl der Prozesse im Vergleich zur Anzahl der Verträge/ Prozesse in eine Quote zu sehen, werden aber von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. So werden dabei zunächst einmal auch Prozesse berücksichtigt, welche durch den Versicherer gewonnen wurden.

Gleichzeitig fließen auch Prozesse und Klagen in diese Quoten mit ein, welche durch Fehler des Versicherungsnehmers oder des Beraters entstehen. Wer seinen Antrag nicht sorgfältig ausfüllt und Angaben (bewusst oder unbewusst, oder gar auf Anraten des Beraters) nicht sauber macht, der riskiert einen Rücktritt des Versicherers im Leistungsfall.

Weiterhin stieg in den letzten Jahren die Anzahl der Rechtsschutzversicherungen drastisch an. Das hat leider auch zur Folge, das sich für jeden noch so aussichtslosen Fall ein Anwalt findet, der es zumindest einmal versuchen kann und will. Egal also, ob der Versicherer vielleicht sogar gleich zu Beginn zu recht eine Leistung ablehnt, es wird erst einmal geklagt und damit verändert sich die Quote.

Der Versicherer muss aber- schon allein aus Verpflichtung gegenüber seinen anderen Kunden- eine unberechtigte Leistung auch ablehnen und dieses notfalls vor Gericht auch verteidigen. Prozesse werden aber nicht nur verloren weil der eine Recht hat, Recht haben und Recht bekommen sind leider verschiedene Paar Schuhe. Schaut man sich manchmal die Urteile zur Berufsunfähigkeit an, so fällt eines auf. Richter haben oftmals nicht die Ahnung, welche diese haben sollten. Erst die höheren Instanzen, spezialisierte Oberlandesgerichte und Senate sind in der Lage einen komplexen Fall der BU so sorgfältig zu beurteilen, das auch recht hat wer recht bekommt.

Beim Abschluss der BU geht es vielen Beratern leider eher um die schnelle Unterschrift und den Abschluss, als um eine sorgfältige Aufarbeitung der Gesundheitsfragen. Weiterhin will der Kunde natürlich keinen –> Zuschlag oder Ausschluss, sondern am besten eine “glatte Annahme”. Da wird dann der Versicherungsnehmer schnell einmal etwas gesünder oder ist spontan geheilt. Im Leistungsfall aber führt das zu einer Anfechtung, einem Rücktritt und am Ende zur Verweigerung der Leistung, gegen die natürlich geklagt werden muss, denn der böse Versicherer will ja nun nicht zahlen.

Fazit

Die Quote allein sagt somit rein gar nichts aus. Damit ist nicht sauber zu bewerten, welche Art von Prozessen geführt wird, wer diese gewonnen hat und warum. Viele ältere Bedingungen in der Berufsunfähigkeit sind leider mit schwammigen Aussagen in den Bedingungen versehen und lassen unterschiedliche Auslegungen zu. Jeder der (Prozess-)beteiligten meint also, es muss für ihn positiv ausgelegt werden. Der Versicherer sieht es naturgemäß anders als der Kunde und am Ende sind beide Parteien davon abhängig, wessen Ansicht der/die Richter eher teilen. Für die Auswahl des richtigen Versicherers ist es also viel wichtiger zu prüfen, wie genau die Aussagen in den Bedingungen formuliert sind, nur diese garantierten Leistungen kaufen Sie sich mit Ihrem Beitrag und auch nur diese können Sie vergleichen (und notfalls einklagen).

Lesen Sie in den kommenden Tagen: Beschwerdestatistik der PKV

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner