UPDATE: Wie viele von Ihnen gemerkt haben erschien der Artikel am 1.4. und war somit -leider- ein Aprilscherz
Die Private Krankenversicherung, die zweite Säule im Versicherungssystem in Deutschland, ist nur für einen ausgewählten Personenkreis geöffnet. Wer genau sich in der Privaten Krankenversicherung (bisher) versichern durfte, das habe ich unter dem Punkt Private Krankenversicherung hier auf meiner Seite zusammengestellt. Bisher dürfen nur Beamte, Selbstständige oder Angestellte über der Jahresarbeitentgeldgrenze die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlassen und sich um ihren Versicherungsschutz selbst kümmern. Das ändert sich nun. Wie das Bundesgesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherer heute bekannt gab, wird es ab sofort einen besonderen Tarif geben, mit dem auch alle bisher versicherungspflichtigen Personen in die PKV wechseln können. Heftiger Widerstand kam dagegen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser befürchtet eine massive Abwanderung von Versicherten und damit eine Schmälerung der Versichertenkollektive in der GKV. Damit wäre der Risikoausgleich im Umlageverfahren gefährdet, so eine Sprecherin des Verbandes. Doch schauen wir uns zunächst einmal die Details an.
H1: Wer darf den Tarif nutzen?
Die Erklärung ist simpel. ALLE. Jeder der in Deutschland einen Wohnsitz hat und damit auch der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegt, kann zukünftig selbst entscheiden in welchem System er versichert sein möchte.
So wurde neben der bereits im Gesetz verankerten Kündigungsfrist (derzeit ist eine GKV zum Ende des übernächsten Monats kündbar) ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum 1. Juli 2016 eingeführt. Wer sich dann für den neuen Tarif entscheidet, kann vom 1.7. bis 31.12. jederzeit mit Frist zum Montag der kommenden Woche das System verlassen.
Welche Leistungen enthält der neue Tarif
Zunächst einmal wurde eine Grundleistung geschaffen. Jedwede Leistung, also auch das Krankengeld bei Erkrankung der Kinder, die Mutter-Kind-Kuren und sonstige Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch mitversichert. „Alle Leistungen, welche in der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind, waren oder sein werden sind automatisch auch in unserem Tarif mitversichert, so Stefan Reker, Sprecher des PKV Verbandes. Dazu haben wir den Tarif stark aufgewertet, da wir an das System der kapitalgedeckten Finanzierung glauben und allen Menschen in Deutschland die Möglichkeit geben wollen, sich mit umfangreichen Leistungen zu versichern und nicht mehr monatelang auf einen Arzttermin warten zu müssen.
Die genauen Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen, welche ebenfalls endlich stark vereinfacht und verständlich sein sollen. Diese werden nur noch drei Seiten umfassen und dabei ist das Deckblatt schon mitgezählt, so ein Sprecher weiter.
Wie hoch werden die Beiträge sein?
Auch wenn mir eine detaillierte Beitragsübersicht noch nicht vorliegt (die reiche ich umgehend nach Erhalt als Download nach), so stehen die Prämien bereits fest. Diese sind gestaffelt nach dem Eintrittsalter und verändern sich während der Laufzeit. Jeweils mit erreichen der nächsten Altersstufe steigt der Beitrag dann auf den neuen Betrag. Eine Anpassung oder sonstige Veränderung der Beiträge ist bis zum Jahr 2035 vertraglich ausgeschlossen.
Kinder von 0 bis 3 Jahren zahlen monatlich 29 €
Kinder von 3 bis 14 Jahren zahlen 39 €
Jugendliche bis 21 Jahren werden mit 69 € berechnet
Studenten erhalten einen kostenfreien Versicherungsschutz für das 1. Semester
Erwachsene von 21 bis 41 müssen 139 € monatlich zahlen
für Versicherte ab dem 41. bis zum 67. Lebensjahr fallen 179 € an
67jährige bis 99 Jahren erhalten 40 € Nachlass von der Rentenversicherung und zahlen somit 139 €
ab dem 100. Geburtstag ist der Versicherungsschutz bis zum Lebensende kostenfrei
Wer sich für eine Selbstbeteiligung von 600 € pro Jahr entscheidet (das ist die einzig angebotene SB Stufe), der bekommt einen weiteren Rabatt in Höhe von 20 € monatlich.
Was zahlt mein Arbeitgeber?
Eine der einschneidendsten Veränderungen ist der WEGFALL des Arbeitgeberzuschusses, welcher derzeit 50% beträgt. Sowohl für Arbeitnehmer wird es eine spürbare Entlastung, aber auch für die Versicherten, so ein Sprecher der Barmenia Krankenversicherung. Hierbei spart uns allein die nicht mehr erforderliche Arbeitgeberbescheinigung jährlich über 100.000 € an Porto und Kosten für das Papier und den Druck.
Ich bin aber nicht gesund, kann ich dennoch wechseln?
Ja, eine Gesundheitsprüfung ist in dem neuen Einheitstarif ausgeschlossen, der Versicherungsschutz beginnt jedoch auch bei Vorerkrankungen erst am folgenden Montag nach dem Abschluss und gilt dann auch für vorhandene Krankheiten. Wer bereits in Behandlung ist, der sollte mit seinem Arzt besprechen ob diese Behandlung ggf. ein paar Tage unterbrochen oder ausgesetzt werden kann, damit ein reibungsloser Wechsel möglich ist.
Implantierter Chip statt Versichertenkarte.
Anstelle der bisher teuren Versichertenkarte, welche bei jeder Änderung von persönlichen Daten neu erstellt werden muss und enorme Kosten verursacht, wird dem Versicherten nach Abschluss des Vertrages ein kleiner, Stecknadelkopf großer Chip in die rechte Hand implantiert. Dieser kann von außen neu beschrieben und ausgelesen werden. Bereits auf der Cebit, der Messe für neue Technologien, wurde diese Möglichkeit im März gezeigt und erfolgreich praktiziert. Durch Klick auf das Bild unten kommen Sie direkt auf den FAZ Artikel, welcher in einem Video das implantieren zeigt.
Wie beantrage ich den Versicherungsschutz?
Ab dem 1.5. wird hier ein Antragsformular zur Verfügung stehen. Nur über dieses spezielle Formular ist ein Antrag und der Abschluss möglich. Benötigt werden neben den persönlichen Daten die Daten zur Krankenversicherung der letzten 3 Jahre. Wer bisher nicht versichert ist, kann gegen eine Zahlung von 50 € Strafbeitrag einmalig ebenfalls aufgenommen werden.
Für Angestellte und Selbstständige ist im Beitrag das Krankentagegeld in Höhe des Nettoeinkommens automatisch versichert. Die Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls ab dem 1.7. kostenfrei enthalten.
Bitte gedulden Sie sich mit weiteren Anfragen zu diesem Tarif noch einige Tage, ich aktualisiere die Infos hier, sobald mir weiteres vorliegt.
Ich muss zugeben, dass ich so verblüfft war, dass ich erst nach einer Minute gemerkt habe, dass es ein Aprilscherz ist 🙂
April, April. ……
Guten Tag….endlich scheint ja der Gesetzgeber oder? an dem “kranken KRV System” was veraendert zu haben. Positiv und kundenfreundlich, sowie bezahlbar.Bitte infos zu der KRV. Mich interessieren hauptsaechlich : Wird auch im Ausland geleistet? Oder wenn in D gemeldet, Vorraussetzungen fuer Auslandaufenthalt? Oder bezahlbare Alternativen:Bin (noch)im Ausland gemeldet, 62 Jahre alt, nicht KRV vers..
Was raten Sie mir?
Gruss Hans W.
Hi war das nun als April Scherz gedacht?
Gruss H
Hallo Herr Henning,
zum PKV-Tarif für alle muss ich doch mal nachhaken
Wenn da die Rede davon ist, dass alles enthalten ist, was auch in der GKV enthalten ist, wie sieht es denn dann mit der “kostenlosen” Familienversicherung aus – d. h. sind Kinden kostenlos mitversichert? Wenn ich die veranschlagten Beiträge sehe, dann gehe ich mal nicht davon aus?! Wobei ich bei diesen, doch günstigen Beiträge sehr wohl überlegen würde evtl. die Kinder “eigenständig” in der “PKV für ALLE” zu versichern, anstatt einen “teueren” PKV-Kindertarif abzuschließen. Geht das überhaupt?!
Gibt es dazu bereits Informationen?
Hallo Hr. Hahn,
es war leider- am 1. April- ein Aprilscherz.
Habe ich jetzt auch festgestellt – war schon gut gemacht (und sehr interessant).