Oft stellt sich die Frage was bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) passiert, wenn Arbeitslosigkeit eintritt. Dieses habe ich bereits in meinem Blogbeitrag (Direktlink) beschrieben.
Dennoch gibt es oftmals Fragen, ob diese nicht beitragsfrei gestellt werden kann, Leistungen verändert werden können oder sonstige Anpassungen nötig und sinnvoll sind.
Die Beiträge der Privaten Krankenversicherung sind, wie auch in der GKV, im Falle der Arbeitslosigkeit weiter zu zahlen. Auch wenn einige Unternehmen Lösungen anbieten befristete Zeiträume zu überbrücken oder beitragsfrei zu stellen ist dieses kein generelles Merkmal. Auch sollte die Private Krankenversicherung nicht nach einem solchen Kriterium gewählt werden.
Was Sie aber dennoch tun können:
Im Fall der Arbeitslosigkeit können durchaus Maßnahmen sinnvoll sein. So kann das Krankentagegeld im Versicherungsschutz reduziert werden, unter ganz bestimmten Umständen ist auch ein Ausschluss bzw. die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung für das Krankengeld (KT) möglich.
Auch bieten manche Gesellschaften so genannte Wechseloptionen an. Hiermit kann der Versicherungsschutz zunächst (befristet) reduziert werden und nach der Arbeitslosigkeit wieder aufleben. Solche Optionen gibt es bei manchen Tarifen/ Unternehmen auch für die Elternzeit.
Zu beachten sind aber auch hier die besonderen Modalitäten. Dieses sollten Sie ausführlich mit Ihrem Berater und ggf. einer zweiten Meinung besprechen und somit sicherstellen das Sie später wieder in den “besseren” Schutz zurück kommen. Nur so macht eine Reduzierung sinn.
Denken Sie auch hierbei daran, Auswahlkriterien (LINK) zu beachten und nur dann etwas zu unternehmen wenn die Entscheidung sicher und vollständig besprochen ist.