Eine Meldung flatterte gestern durch die Medien. Anders als bisher, also mit Risikoprüfung und der Beantwortung von Gesundheitsfragen, will die Debeka Krankenversicherung jeden versichern der einen Antrag stellt. Aber wirklich jeden? Schauen wir uns zunächst einmal die Meldung genauer an. In der FAZ hieß es zum Beispiel dazu:
“Jeder soll aufgenommen werden Marktführer Debeka will auch dem Vorwurf der Rosinenpickerei den Wind aus den Segeln nehmen. Künftig will das Koblenzer Unternehmen jeden Arbeitnehmer ungeachtet seines Gesundheitszustands aufnehmen, sofern er den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellt, nachdem er die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. Auch alle seine Familienmitglieder sollen aufgenommen werden. „Wir wollen uns dadurch keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen, sondern den Angriff der Rosinenpickerei abwehren“, sagte der Vorstandsvorsitzende Uwe Laue am Mittwoch in Koblenz.” (Quelle: FAZ)
Wie funktioniert die Aufnahme in die Private Krankenversicherung (PKV) heute?
Wer eine Aufnahme in eine privaten Krankenversicherung begehrt, der muss Gesundheitsfragen ausfüllen und seinen Gesundheitszustand damit offenlegen. Der Versicherer prüft dann welches Risiko besteht und wie sich dieses von einem gesunden Antragsteller unterscheidet. Die dann zu erwartenden Mehrkosten (durch Untersuchungen, Medikamente etc.) werden dann mit einem Risikozuschlag ausgeglichen. Ist der zu hoch oder nicht mehr zu kalkulieren, so muss sich der Kunde mit einer Ablehnung seines Antrages zufrieden geben und kann sich nicht bei der Gesellschaft versichern.
Was will die Debeka ändern?
Natürlich ohne eigenes Interesse und schon gar nicht aus Geschäftssinn will die Debeka allen eine Versicherung ermöglichen. Vorstandsvorsitzender Laue sagte dazu am Mittwoch, das eine Versicherung für jeden möglich sein soll und der Zuschlag bei maximal 30% liegen soll. So etwas ähnliches kennen wir doch schon. Es handelt sich dabei um die so genannte Öffnungsaktion für Beamte. Diese dürfen sich nach Verbeamtung versichern und müssen nicht befürchten, abgelehnt zu werden. Der Zuschlag beträgt auch hier 30% maximal.
Welche Einschränkungen gelten?
Ganz so rosig wie man aber zunächst denken mag, ist es dann doch nicht. Glaubt man den bisher bekannten Aussagen (genaues wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen), so geht es nur um Arbeitnehmer. Selbstständige und freiberuflich tätige Personen profitieren dann nicht von dieser “Sonderregelung”. Weiterhin spricht der Vorstandsvorsitzende von
“sofern er den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellt, nachdem er die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat”
Es ist also sehr wohl eine “Rosinenpickerei”, die es doch eigentlich gar nicht sein soll- oder? Nur wer gleich nach Eintritt der Versicherungsfreiheit einen solchen Antrag bei der Debeka stellt, der soll versichert werden und mit maximal 30% Zuschlag auskommen. Alle die heute schon versicherungsfrei sind oder bereits privat versichert, für die gilt das nicht.
So versucht man bewusst die “jungen und noch nicht so kranken” Versicherten zu bekommen. Doch auch wer später und krank versicherungsfrei wird, kann nach dieser Regelung (zusammen mit den Familienangehörigen) in die PKV wechseln.
Was bedeutet das für Kollektive und Beitragsentwicklung?
Tja, das ist heute nicht zu sagen. Vielleicht geht es gut, vielleicht auch nicht. Warum? Die Kalkulation der privaten Krankenversicherung basiert eben auf einer Risikoselektion. Wer in das Risiko passt, der kann zu (annehmbaren) Prämien versichert werden, wer nicht der eben nicht. Nimmt man aber nun in einem Tarif plötzlich auch alle Kranken auf, so steigen die Kosten für die medizinische Versorgung an- logisch, denn diese Versicherten brauchen mehr Kosten wegen bestehender Erkrankungen als gesunde Kunden.
Und wer trägt diese (Mehr-)kosten? Die Versicherten in den jeweiligen Tarifen insgesamt.
Wem es etwas bringt?
Dem, der heute eine private Krankenversicherung nicht bekommt weil Vorerkrankungen dagegen sprechen oder laufende Behandlungen eine Aufnahme verhindern, der hat hiermit eine Chance in die PKV zu kommen. Alle anderen, welche auch so versicherbar sind, sollten sich durch solche Versprechungen nicht beirren lassen und sich auch weiter sorgfältig um die Auswahlkriterien kümmern und den passenden Schutz aussuchen.
Ich denke, Sie haben an sich recht, aber sein wir mal ehrlich, irgendwo musste die Debeka eine Grenze ziehen. Immerhin ist es kein Wohlfahrtsverein und die anderen Versicherten müssen auch “geschützt” werden. Vielleicht hat die Debeka ein wenig dick aufgetragen, aber da müssen wir schauen was die Zukunft bringt.
Die wahren Hintergründe sind hier folgende:
1. Nach über 40 Jahren Tarif PN mußte nun aufgrund der Unisexeinführung ein neuer Tarif (seit 01.12.2012 nur noch neuer Tarif N erhältlich) eingeführt werden.
So eine Neukalkulation bürgt ja auch gewisse Risiken für ein Unternehmen.
2. Die Debeka will endlich wieder Marktführer bei den Beitragseinnahmen werden.(seit 2011 DKV)
3. Alle 16.000 angestellte Mitarbeiter (tendenz steigend) werden ausschließlich aus dem Krankenversicherungsverein bezahlt.
Sprich von den Beiträgen des KV-Versicherten Mitgliedes
Deshalb so eine “Vertriebsaktion der Debeka” Denn etwas anderes ist es nicht.
Der neue Tarif N ist TOP.
Allerdings stellt sich hier die Frage, wie lange bleibt er aufgrund solcher Aktionen bezahlbar?
Wie Herr Henning schon erwähnte, sollte man sich individuell mit den Auswahlkriterien beschäftigen und so seinen passenden Schutz suchen.
Die Aktion ist analog zu der Beamtenöffnungsaktion und deswegen bestimmt kein Nachteil oder Verschlechterung. Ferner ist es keine Verkaufsaktion, sondern ein verbessern der Kritiken an der PKV.
Das die Debeka keine unseriösen Angebote macht und brennende Häuser dann versichert, wenn es diesen in den Sinn kommt – sollte klar sein.
Stefan, wie kommst du darauf, dass ausschließlich der Krankenversicherungsverein die Gehälter zahlt? Dies scheint mir eine interessante These zu sein.
Zu der Beitragsstabilität dürften die Erfahrungswerte zur Debeka ausreichen. Außerdem sind in den neuen Tarifen lediglich viele Dinge schriftlich fixiert, die ohnehin bisher auf freiwilliger Basis erstattet wurden.