Beim Lesen der Überschrift werden viele denken, der “hat sich doch verschrieben”. So etwas gibt’s doch gar nicht.
Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Frage nach Leistungsumfang und Bedingungsaussagen, ist auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand ein entscheidender Punkt für die Bemessung des Beitrages. Durch das Beantworten der Fragen im Antrag (die je nach Gesellschaft unterschiedliche Zeiträume abfragen), kann der Risikoprüfer abschätzen, ob ein Zuschlag erforderlich ist, der Kunden vielleicht ganz abgelehnt werden muss oder was sonst an Annahmemöglichkeiten zu nutzen ist.
Dieses Verfahren stellt die DBV Krankenversicherung, Tochterunternehmen der AXA, nun völlig auf den Kopf. Wenn auch nur für eine begrenzte Zeit und einen sehr ausgewählten Personenkreis.
Was passiert hier genau?
Anders als in der sonstigen Privaten Krankenversicherung (PKV) verzichtet die DBV untern den, weiter unten genannten, Voraussetzungen, komplett auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen in den Antragsformularen. In den Besonderen Vereinbarungen ist lediglich anzugeben: “Ausbildungsbeginn: TT.MM.JJJJ – Feststellung zur Diensttauglichkeit ersetzt die Beantwortung der Gesundheitsfragen”
Für wen gilt dieses Verfahren und wie lange?
Dieses Verfahren ist ein “Testlauf” wie die Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung betont und gilt nur für Anträge im Zeitraum 01. 07. 2011 bis zum 31. 12. 2012. Abschließen können diese Krankenversicherung nur Polizeianwärter (mit Beihilfeanspruch) und nur innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn. Die Anträge müssen dann binnen 7 Tagen bei der DBV zur Bearbeitung vorliegen.
Welche Tarife können abgeschlossen werden?
Gültig ist dieses Modell nur für die folgenden Tarife und Tarifkombinationen:
Vision B-NA, Tarifgruppe B-NA (Bausteine BS-NA, B3-NA, BZ-NA), BW2-NA, die Beihilfeergänzung BN in Ausbildung, das Krankenhaustagegeld nach Tarif KHTE-NA und die Pflegepflichtversicherung
Entscheidet sich der Kunde für den Vision Tarif, so ist die weitere Erklärung zu beantworten, welche unter anderem nach vorhandener Sehilfe und dem Status Raucher oder Nichtraucher fragt. Diese Zuschläge werden auch hierbei berechnet.
Welche Vorteile bietet diese Lösung?
Bei diesem Testverfahren bieten sich zwei große Vorteile an. Risikozuschläge können nicht erhoben werden. Auch wenn es vor “X” Jahren mal Vorerkrankungen gab, welche nun zu einem Zusxchlag geführt hätten, so weiss der Versicherer hiervon gar nichts. Als Beispiel seien die Allergien/ Heuschnupfen genannt. Diese führen regelmäßig zu Zuschlägen, verhindern aber nicht die Aufnahmeprüfung der Polizeianwärter und “sparen” somit den Zuschlag.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Versicherung nie wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurücktreten kann. Eine solche Verletzung kann eben nicht stattfinden, wenn niemand Fragen beantworten muss. Dieses sehe ich als einen entscheidenden Vorteil.
Welche Nachteile gibt es denn?
Klar gibt es nicht nur Vorteile, sondern auch negative Aspekte dieses Modells. Zum einen verlässt sich der Versicherer darauf, dass die Aufnahmeprüfungen für die Polizeianwärter so “gut” sind, dass man sich keine “schlechten Risiken” in die Bestände holt. Es könnte somit zu unerwünschten Risiken führen, die somit zu einer stärkeren Beitragsentwicklung führen könnten. Könnten wie gesagt, nicht müssen.
Entscheidend ist aber nicht die Frage bei welchem Unternehmen Gesundheitsfragen zu beantworten sind oder nicht. Auch nicht wer “mich” denn ohne Zuschlag nimmt. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wo der passende Versicherungsschutz zu bekommen ist. Dabei sind insbesondere die Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung zu beachten und auf den persönlichen Bedarf abzustellen.
Weitere Informationen:
Die Versicherung befindet sich doch mit dieser Methode in sicherem Fahrwasser: Immerhin sind Beamte sowieso beihilfeberechtigt. Das heißt, dass der Dienstherr einen gewissen Prozentsatz der Policen übernimmt. Das kann doch der Versicherung nur recht sein – denn wenn etwaige Vorerkrankungen überhaupt vorhanden sein sollten, dann bekommt die Versicherung so oder so zu ihrem Geld – und zwar vom Staat! Also ist es bei Beamten unerheblich, ob sie eine Gesundheitsprüfung machen oder nicht!
Sorry Anna,
zunächst einmal möchte ich Sie bitten, plumpe Werbung zu unterlassen. Ich habe den Beitrag editiert.
Weiterhin ist Ihre Aussage einfach falsch.
Was bekommt die Versicherung vom Staat? Nichts. Es besteht bei Beihilfeversicherten eine Trennung zwischen Kosten, welche selbst getragen werden müssen (oder versichert werden können) und den Kosten die der Staat übernimmt. Anders als bei Angestellten, wo der Arbeitgeber einen ZUSCHUSS ZUM BEITRAG zahlt, werden bei Beamten prozentuale Zuschüsse zu den KOSTEN gezahlt.
Der Dienstherr übernimmt nichts von der Police, sondern zahlt zum Beispiel 50% der Kosten.
Ich hoffe nicht, das Sie bei der Impuls AG (aus die Seite haben Sie verlinkt) tätig sind und das den Kunden so erzählen.