Kaum ist das 2. Halbjahr angebrochen, überschlagen sich die Versicherer auch schon mit Angeboten und Ideen für einen Wechsel zum 01. 01. 2012. Auch wenn offiziell ein Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht gewünscht ist, so ist dieses doch nur die halbe Wahrheit.
Wechsel in der privaten Krankenversicherung? Ist das überhaupt möglich und ratsam?
Generell sollte der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung immer so ausgewählt werden, dass dieser für die gesamte Laufzeit bei einem Unternehmen bleiben kann. Dazu sind Optionen und Wechselrechte nötig, Bedingungen müssen passen und die Auswahlkriterien zur PKV sollten zu Beginn besprochen sein, weit vor dem Abschluss also. Leider ist dieses aber in der Praxis mehr Wunschdenken als Realität. Daher treten immer wieder Fälle auf, in denen nach dem Einreichen einer Rechnung oder durch Gespräche dann heraus kommt, Leistungen gar nicht versichert zu haben.
In solchen Fällen sollte der Versicherungsschutz genau mit den gewünschten Leistungen verglichen werden. Dabei soll es nicht nur darum gehen, was denn versichert ist. Genauer sollten Sie sich die Einschränkungen und Ausschlüsse ansehen. Gerade in Einstiegstarifen (z.Bsp. Hanse Merkur KVE, KVG, Continentale Economy oder Central Vario in der unteren Stufe) aber auch bei vermeintlich besseren Tarifen wie Gothaer MediVita oder Axa EL Bonus schauen Sie sich bitte einmal die Bedingungen an. Dabei stellt der Versicherte dann oftmals fest, sich gegenüber dem damaligen Schutz in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sogar verschlechtert zu haben.
In solchen Fällen ist auch ein Wechsel innerhalb der PKV nicht auszuschließen.
Aber dann verliere ich doch alle meine Altersrückstellungen?!
Klare Antwort: JA. In den meisten Fällen (neue Tarife mit portablen Rückstellungen mal ausgenommen), verlieren Sie die angesammelten Rückstellungen. Diese bleiben als so genannte Stornogewinne bei dem Unternehmen bzw. den anderen Versicherten. Dennoch kann es Sinn machen, sich dieses genauer anzusehen. Zum einen sind die Rückstellungen nur sehr bedingt bezifferbar, zum anderen ist es nicht sinnvoll einen unpassenden Versicherungsschutz nur wegen der Rückstellungen zu behalten. Stellen Sie sich vor, Sie besitzen aus alten Zeiten einen Kleinwagen. Nur weil Sie hier viel Geld in Reparaturen investiert haben und die nicht verlieren wollen, wird der nicht passender für die heutige Familie mit Kindern.
Wie komme ich denn nun zum passenden Schutz?
In meinem Blogbeitrag “Voranfrage oder Antrag? Der richtige Weg zur passenden PKV” hatte ich bereits einige Punkte erwähnt, die dabei zu bedenken sind. Anträge für den Versicherungsschutz ab 01. Januar 2012 können nun bei den meisten Unternehmen schon gestellt werden.
Welchen Vorteil hat eine Antragstellung jetzt?
Der Vorteil liegt zunächst darin, dass ausreichend Zeit vorhanden ist und Sie sich nicht unter (selbstgemachten) zeitlichen Druck setzen. Der Versicherungsschutz kann anhand des Fragebogens und weiterer Gespräche ausgewählt und besprochen werden, dann bleibt noch genug Zeit für die Auswahl, Anfrage und Beantragung des Tarifs.
Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand. Heute kennen Sie diesen, wissen aber nicht wie dieser sich in den nächsten Wochen und Monaten verändert. Durch eine Antragstellung bei einem Unternehmen und dessen Annahmeerklärung zur PKV bietet sich die Möglichkeit das “Risiko der Verschlechterung” auszuschließen und somit den Gesundheitszustand kostenfrei zu konservieren. Natürlich geht das auch mit Optionen, Anwartschaften und Zusatzversicherungen, jedoch ist dieses mit Kosten verbunden.
Wann kann und muss ich denn den bisherigen Versicherungsschutz kündigen?
Für den Fall das Sie einen privaten Krankenversicherungsschutz haben, gelten meist die Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Jahresende. Einige Unternehmen haben dort Ausnahmen und verlangen eine Kündigung nach dem Versicherungsjahr, nicht dem Kalenderjahr. Eine vollständige Liste finden Sie hier: Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungstermine PKV/GKV
Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung in der PKV. Diese wird aber meist von den Unternehmen erst recht spät bekannt gegeben, so das die Tarifauswahl und die Risikoprüfung nur Zeitdruck funktioniert, was nicht wirklich von Vorteil ist. Mehr Infos dazu auch im Beitrag: Nicht voreilig kündigen bei Beitragserhöhung
Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gilt eine Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats. Dabei sind besondere Mindestlaufzeiten bei den Versicherten in Wahltarifen zu beachten, diese können ein oder drei Jahre betragen. In jedem Fall (auch wenn manchmal etwas anderes von der GKV behauptet wird) gelten die 18 Monate Bindungsfrist bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht.
Weitere Informationen zur Entscheidungsfindung: