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Private Krankenversicherung ab 2013 – was ändert sich, wann ist was zu tun?

Auch in der privaten Krankenversicherung ergeben sich durch die so genannten Unisextarife Veränderungen ab dem kommenden Jahr. Daher versuchen einige Gesellschaften den Kunden “noch schnell” vom Anschluss des entsprechenden Vertrages zu überzeugen- was generell auch nicht verkehrt ist, aber immer wohl durchdacht sein sollte.

Was ändert sich denn eigentlich mit diesem “Unisex”?

Es ändert sich zunächst die Kalkulation. Nachdem durch Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes unterschiedliche Prämien von Männern und Frauen nicht mehr zulässig sind, so ändern sich diese ab kommendem Jahr. Pauschal ausgedrückt bedeutet das, für Männer wird es teurer, für Frauen etwas günstiger. Wie genau die Veränderungen in den einzelnen Tarifen aussehen und welche Zahlen dahinterstehen, das lässt sich heute noch nicht genau sagen.

Muss ich jetzt was tun, oder besser warten?

Generell gilt, egal was mit den Tarifen passiert, eine Entscheidung für oder gegen die Private Krankenversicherung an sich, oder für/ gegen eine bestimmte Gesellschaft, ist nicht von der Einführung abhängig. Diese Entscheidung bedarf einer Reihe weiterer Faktoren und viel überlegen, denn nur so lässt sich eine Entscheidung die unter Umständen lebenslang sein kann, mit der nötigen Sorgfalt fällen.

Für Männer gilt aber dennoch, auch wenn es recht pauschal ist, lieber heute als morgen mit dem Gedanken machen beginnen, denn wenn die Entscheidung generell klar ist, dann ist es sicher unsinnig zu spät zu beantragen und damit langfristig höhere Prämien einzukaufen.

Bei Frauen ist es noch etwas anderes. Auch hier kann es sich lohnen, sich zeitnah Gedanken zu machen, denn auch das Eintrittsalter spielt in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Rolle. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist es nicht nur entscheidend wie jung ich bin, sondern auch der Gesundheitszustand spielt eine Rolle. So mussten auch einige meiner Kunden in der Vergangenheit leider erleben, das ein zu später Antrag den Weg in die PKV nicht nur verteuern, sondern auch generell verbauen kann.

Was ist konkret zu tun?

Das kommt zunächst darauf an, in welcher Situation Sie heute sind. Daher ist es wichtig hier etwas zu unterteilen.

a.) die freiwillig GKV Versicherten

Wer heute freiwillig in der GKV ist, dazu noch angestellt, der kann diese immer zum Ende des übernächsten Monats verlassen. Ausgenommen von dieser Frist sind einige Wahltarife, welche längere Laufzeiten haben können. Auch die 18 Monate Bindungsfrist, die beim Wechsel in eine andere GKV gelten, gibt es bei einem PKV Wechsel nicht, auch wenn einige Kassen das immer noch behaupten.

Daher können sich all die, die in dieser Situation sind, zunächst mit den Auswahlkriterien beschäftigen, sich Gedanken zum System der PKV und GKV machen und dann in den Beratungsprozess gehen. Erst wenn dieser abgeschlossen ist, erst dann macht es Sinn, sich mit Voranfragen auf die einzelnen Gesellschaften “zu stürzen” und bloß keinen Antrag zu stellen. Voranfragen klären das Risiko und geben eine Einschätzung zu den vorhandenen Krankheiten.

b.) heute schon PKV versichert?!

Auch hier gibt es einige, die leider erst zu spät gemerkt haben, dass der Berater nicht fit war und/ oder der Tarif einfach nicht passt. Dort gilt es zu überlegen, welche Möglichkeiten es hier gibt. Je nach Anspruch, Dauer der Versicherungszeit und des Gesundheitszustandes ist auch hier mehr als eine Option offen. Zuerst sollte der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaften geprüft werden. Es ist nicht selten, das neuere Tarife ein anderes/ besser passendes Leistungsniveau abbilden und ein Wechsel in diese interessant ist. Wenn das nicht so ist, so stellt sich noch die Frage nach anderen Gesellschaften. Ein Wechsel, so er denn Sinn macht, ist meist nur zum, Jahresende möglich. Um noch in die alten Tarife zu kommen, gibt es Möglichkeiten mittels Optionen und Anwartschaften, welche individuell zu besprechen sind. Gerade viele Central Kunden haben in der Vergangenheit ja den Wechsel in andere Gesellschaften erwogen, manche jedoch dann doch gezögert. Hier ist es zumindest sinnvoll zu prüfen was machbar ist.

Zeitlich gesehen besteht hier zumindest die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag bis 3 Monate vor Jahresende (wenn nicht andere Fristen gelten) zu beenden. Bis dahin muss aber dann die Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft da sein und wenn ein Wechsel gewünscht ist, kann der meist im Juni/ Juli schon erfolgen, so sichert man zumindest den Gesundheitszustand ab und läuft nicht Gefahr, später nicht angenommen zu werden.

c.) heute GKV pflichtversichert und vorr. erst 2013 freiwillig?

Diese Situation ist ähnlich der Variante b, nur das hier ein Wechsel aus der GKV stattfindet. Auch hier gilt, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und schon einmal zu prüfen, was an Tarifen und Gesellschaften denn generell passt und wie die eigenen Wünsche aussehen. Auch hier lassen sich (gesundheitliche Risiken) mildern, wenn Optionen und Anwartschaften zur Konservierung des Gesundheitszustandes genutzt werden.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Krankenversicherung

Auswahlkriterien zur PKV

Kriterienfragebogen

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