“Das wird nichts mehr, das Jahr ist vorbei.”
Diesen Satz habe ich am Wochenende einem anfragenden PKV Interessenten am Telefon gesagt und als Antwort ein “Wie bitte? Sind noch noch fast 2 Wochen.” bekommen. Auch wenn Sie sich jetzt gerade auf die besinnlichen und ruhigen Weihnachtsfeiertage vorbereiten und wir dieses Jahr sehr “arbeitgeberfreundliche” Feiertage haben, hinsichtlich des Übertritts oder eines Wechsels der Privaten Krankenversicherung ist es das gewesen für dieses Jahr.
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist sinnvoll und ohne falsche Entscheidungen zu treffen nicht mehr möglich, dafür sind einfach 2 Wochen deutlich zu kurz.
“Aber mein Berater sagt: Das schaffen wir noch, Sie müssen nur schnell unterschreiben“.
In vorangegangenen Beiträgen hier im Blog “Ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung zum 01. 01. 2011 noch möglich.” oder “Sie müssen sich aber schnell entscheiden- der Unsinn von Verkäufern der PKV.” habe ich schon so oft erklärt, die Private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus kaufen… Entscheiden Sie dieses spontan und schnell “nebenbei”? Sicher nicht, kostet ja schließlich viel Geld und muss wohl überlegt sein und genau so ist es in der Privaten Krankenversicherung auch. Nicht nur der Beitrag, der sich über die nächsten Jahrzehnte ansammelt, auch die möglichen Leistungen und Kosten der Gesundheitsvorsorge summieren sich auf große, sechsstellige Beträge.
Doch wer “schafft “es nun noch und wer nicht mehr bis zum 01. Januar 2011?
Dabei muss unterschieden werden wie weit Sie bisher mit Ihrer Auswahl gekommen sind.
Typ 1: Tarifauswahl bereits abgeschlossen
Für den Fall, dass Sie sich bereits länger mit der Auswahl “Ihrer” Privaten Krankenversicherung (PKV) beschäftigen und kurz vor einer Antragstellung stehen, könnte es sogar noch klappen. Dazu ist zu überlegen, ob eine Voranfrage nötig ist, oder es direkt zur Antragstellung gehen kann. Was genau diese beiden Verfahren unterscheidet und was eine Voranfrage dann genau bewirkt, lesen Sie bitte im Beitrag “Voranfrage oder Antrag- Der richtige Weg zur passenden PKV” nach.
Bei einer Antragstellung bis spätestens 22. 12. 2010 und keinen gesundheitlichen Rückfragen seitens der Gesellschaft, sollte ein Wechsel zum Januar noch klappen.
Typ 2: Ich möchte auch in die PKV, weiss aber noch nicht wie und in welche
Sie haben gerade erst erfahren, dass Sie als Angestellter zum Januar versicherungsfrei werden und in die private Krankenversicherung wechseln können und noch nicht mit der Auswahl begonnen. Auch wenn Ihnen nun viele “Verkäufer” raten noch schnell zu wechseln, am besten gleich, so sollten Sie diese Aussage schlichtweg vergessen. Jeder der meint, in 5-10 Tagen eine lebenslange Tarifentscheidung zu treffen oder treffen zu wollen, wird sich schnell eines besseren belehren lassen müssen.
Machen Sie sich lieber in Ruhe Gedanken um “Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung“, Tarif- und Beitragsentwicklung und lesen nebenher schon einmal den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung. Dann wechseln Sie eben nicht zum 01. Januar, kündigen die gesetzliche Kasse regulär und wechseln eben zum 01. 03. oder 01. 04. 2011.
Typ 3: Sie wechseln aus einer anderen PKV wegen Beitragsanpassung
Auch hier gilt das gleiche, wie bei beiden vorangegangenen “Typen”. Wenn Sie Ihre Auswahl abgeschlossen haben und bereit sind einen Antrags zu stellen, dann ja. Ist die Auswahl noch nicht abgeschlossen ist zu überprüfen ob Sie überhaupt zum 01. Januar wechseln können. Was passiert wenn die Mitteilung zur Beitragserhöhung nicht angekommen ist und wie lang Sie dann Zeit haben, das lesen Sie sicherheitshalber hier nochmals nach. Dann ist auch hier der zeitliche Druck nicht so vorhanden und ein Wechsel noch in Ruhe anzugehen. Sonst gilt auch hier: Besser da bleiben wo Sie sind und im nächsten Jahr einen Wechsel in Ruhe planen.
Da die Versicherer mittlerweile ebenfalls Ihre “Deadlines” angepasst haben, hier einmal Daten zu meiner Erreichbarkeit und zu dem, was Sie noch tun müssen.
Je nach Gesellschaft ist der allerletzte sinnvolle Termin bei “glatten” Anträgen (also Anträgen ohne gesundheitliche Einschränkungen) der 27. Dezember. Hier ist es aber dann auch die absolut letzte Chance.
Anträge mit irgendeiner gesundheitlichen Beeinträchtigung müssen bis 21. Dezember gestellt sein. Dieses gilt auch nur dann, wenn Ihnen die Befunde, Krankenhausberichte und sonstige Unterlagen bereits vorliegen.
Ich werde für Sie bis zum 23. Dezember und dann ebenfalls am 27. und 28. erreichbar sein. Danach verabschiede ich mich ins Jahresende. Per Mail erhalten Sie aber auch am 29. und 30. Dezember von meinem Mitarbeiter die entsprechenden Unterlagen noch weitergeleitet. Eine Bearbeitung und Abwicklung ist somit sichergestellt.
Was Sie noch tun müssen:
Egal ob Sie aus der privaten (PKV) oder gesetzlichen (GKV) Vorversicherung wechseln, denken Sie bitte daran eine Folgeversicherungsbestätigung bei der bisherigen Versicherung einzureichen. Diese muss zwingend bis zum Kündigungstermin vorliegen, sonst ist die Kündigung unwirksam und der Vertrag bleibt bestehen.
Nun erstmal eine besinnliche und entspannte Weihnachtszeit und…
wenn nicht dieses Jahr, die PKV wird es auch in 2011 noch geben, auch wenn Sie dann ein Jahr älter sind.