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Wie bekomme ich meine Krankenakte, wenn die Praxis geschlossen wurde?

Neben der Frage, wie lange ein Arzt die Krankenakten aufbewahren muss, diese wird relativ häufig gestellt, taucht eine zweite Frage immer wieder auf. „Praxis geschlossen, Krankenakte verschollen?“ Damit Ihnen das nicht passiert und sie recht rechtzeitig an ihre Unterlagen kommen, finden Sie hier notwendige Tipps, Ansprechpartner, wo sie die Akten bekommen und wie sie vorsorgen können.

Ich habe bereits in der Vergangenheit diverse Beiträge dazu geschrieben, wie sie an ihre Krankenakte kommen, was passiert, wenn sie den Arzt nicht erreichen, die Praxis geschlossen ist oder dieser sich weigert, die herauszugeben und damit eine Reihe von Punkten beleuchtet, welche die Frage „Wie bekomme ich meine Krankenakte?“ etwas differenzierter betrachtet.

Falls Sie nun über die Googlesuche hier hergekommen sind, dann haben Sie vielleicht akut ein Problem, eine Akte zu bekommen oder finden den Inhaber der Praxis nicht wieder. Dennoch möchte ich die Chance nutzen, am Ende des Beitrages einige Tipps zur Vorbeugung auch für andere Praxen zu geben.

Praxis geschlossen - Krankenakte bekommen
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Praxis geschlossen – Krankenakte bei Praxisübernahme

Bei den Patientenunterlagen ihres Arztes handelt es sich um besonders schützenswerte Gesundheitsinformationen und persönliche Daten. Angesichts dessen ist eine automatische Weitergabe an den Arzt, welcher die Praxis übernimmt, nicht möglich. Auch wenn dieser die Kassenzulassung des Vorgängers übernimmt oder direkt in der gleichen Praxis tätig ist, ist eine solche Übergabe nur dann erlaubt, wenn sie vorher zustimmen.

Weitergabe nur mit Ihrer Zustimmung

In der Praxis werden hierfür oft standardisierte Schreiben genutzt, und der alte Arzt bittet Sie, um die Erlaubnis dieser Akte weiterzugeben. Natürlich können Sie die auch abholen und zu einem anderen Arzt mitnehmen, wenn sie von dem Nachfolger nicht behandelt werden wollen.

Eine Besonderheit kann es geben, wenn der nachfolgende Arzt in einer Übergangszeit in einer Praxisgemeinschaft mit ihrem alten Arzt tätig ist. Dann können gesetzliche Regelungen getroffen werden, dass sie in dieser Gemeinschaftspraxis bereits behandelt wurden, die Ärzte sich auch gegenseitig vertreten und dann die Akten in der Gemeinschaftspraxis bleiben. Der alte Arzt scheidet dann später aus dieser Gemeinschaftspraxis aus und der neue Arzt ist weiter tätig. Auch hier haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, sich entsprechende Kopien zu besorgen.

Praxis geschlossen – Krankenakte auch, wenn der Arzt nicht mehr zu erreichen ist?

Die Kassenärztliche Vereinigung kann helfen

bereits jetzt, aber erst recht. In den kommenden Jahren werden viele Ärzte aus Altersgründen ihre Praxis schließen. Viele von Ihnen finden schlichtweg keinen Nachfolger und somit verschwinden die Praxen ganz. Mit den Ärzten in Rente und dem fehlenden Nachfolger ergibt sich jedoch auch das Problem, dass Krankenakten nicht mehr so einfach abgeholt werden können.

Auch wenn viele Ärzte versuchen, die Patienten rechtzeitig zu informieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Akte mitzunehmen oder an einen anderen Arzt weiterzugeben, ergibt sich in der Praxis oft ein Problem. Praxen erreichen Patienten nicht oder haben gar keine aktuellen Kontaktdaten. Wenn Sie jetzt in einigen Jahren eine Krankenakte benötigen, weil sie dort vielleicht nur einmal in der Praxis waren, dann wird das oft zum Problem. Hier helfen die Kassenärztlichen Vereinigungen. In der folgenden Übersicht finden Sie die Kontaktdaten aller Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Sie sollten immer bei der anfragen, wo der letzte Sitz des Arztes war.

Auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie zudem eine weitere Übersicht, in der Sie nachschauen könnten, zu welcher Vereinigung der jeweilige Ort gehört. Diese wird aktualisiert und steht Ihnen dort zur Verfügung.

Praxis geschlossen – Wie bekomme ich meine Krankenakte aus einer Privatpraxis?

Viele Ärzte geben im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn Ihre Kassenzulassung zurück und praktizieren weiter (oft in Teilzeit) als reine Privatpraxis. Andere Ärzte hatten nie eine Kassenzulassung und waren schon immer als Privatpraxis tätig. In diesem Fall hilft die Kassenärztliche Vereinigung nicht weiter. Dennoch ist es möglich, an die aktuelle Anschrift des Arztes zu kommen, hierzu schreiben Sie bitte die zuständige Ärztekammer an, in dessen Einzugsbereich der Arzt zuletzt praktiziert hat.

Auch wenn der Arzt seine Tätigkeit komplett aufgegeben hat, erkrankt oder gar verstorben ist, müssen die Erben dafür sorgen, dass sie ihre Patientenunterlagen bekommen können. Dazu brauchen Sie jedoch erst einmal eine Anschrift, hierbei kann die Ärztekammer helfen. In vielen Fällen wissen die auch direkt, wo die Unterlagen aufbewahrt werden, auch dafür gibt es für Mediziner Dienstleister.

In der folgenden Übersicht finden Sie die Anschriften der Bundes- und Landesärztekammern.

Wie bekomme ich meine Krankenakte rechtzeitig?

Damit sie gar nicht erst in die Situation kommen, dass eine Praxis plötzlich geschlossen ist, der Arzt dauerhaft krank oder aus anderen Gründen nicht mehr praktiziert, ist es wichtig, etwas Vorsorge zu betreiben. Das altbekannte Sprichwort, »Vorsicht ist besser als Nachsicht.« trifft hier uneingeschränkt zu. Sollten daher folgende Ratschläge beherzigen, damit sie nicht in Zukunft weiterhin Ärzten hinterherlaufen müssen.

  1. Lassen Sie sich einmal im Jahr, vielleicht, wenn sie wegen einer Vorsorgeuntersuchung ohnehin da sind, bei den behandelnden Ärzten, ihre Krankenakte der vergangenen zwölf Monate oder des Vorjahres ausdrucken. Das ist in den Praxen mit wenigen Klicks getan, und wenn sie diese zu Hause für sich in einem Ordner oder noch besser als gescanntes Dokument archivieren, haben Sie immer eine Jahresübersicht. Damit finden problemlos auch dann die Unterlagen wieder, falls die Praxis geschlossen ist.
  2. Sollten Sie zum Röntgen, zu einer anderen Bildgebung wie einer Computertomographie (CT) oder einem MRT gehen, lassen Sie sich in jedem Falle die Zugangsdaten geben, oder (was auch noch einige Praxen machen), die Bilder auf einem anderen Datenträger mitgeben. Achten Sie darauf, dass sie nicht nur die Bilder bekommen, sondern auch den entsprechenden Befund.
  3. Sollten Sie im Krankenhaus sein, lassen Sie sich bei der Entlassung nicht nur den Entlassungsbericht geben, sondern am besten auch gleich eine Kopie des Operationsberichtes, das Narkoseprotokoll oder was sonst noch an medizinischen Unterlagen vorhanden ist. Sollten Sie dieses bei Entlassung nicht bekommen, können Sie mit den oben verlinkten Musterformularen auch im Anschluss beim Krankenhaus eine entsprechende Anforderung stellen.

Wie lange bekomme ich meine Unterlagen? Aufbewahrungsfristen

All die Informationen zu dem »WIE« nützen Ihnen leider wenig, sobald die Fristen abgelaufen sind und der Arzt oder das Krankenhaus diese Unterlagen vernichtet hat. Hierzu bestehen gesetzliche Verpflichtungen.

Gerade bei alten Operationsunterlagen, schweren Erkrankungen der Eltern (welche Informationen für die Vererbung oder Behandlung der Kinder geben können) suchen Menschen diese oft nach Jahren noch.

Das kommt hier zunächst einmal darauf an, ob es sich um eine ärztliche ambulante Behandlung oder um einen Krankenhausaufenthalt handelt. Die sogenannten Aufbewahrungsfristen finden sich im Gesetz geregelt.

In einem ausführlichen anderen Blogbeitrag zum Thema Aufbewahrungsfristen können Sie weitere Details nachlesen.

Hier nur die wichtigsten Unterlagen und Fristen.

ambulante Behandlungen
Ärzte / Praxen
stationäre Behandlungen
Krankenhäuser
OP-Berichte, Anästhesie-Protokolle, GeburtendokumentationPsychiatrische Behandlungen
Aufbewahrungsfrist10 Jahre nach Abschluss der Behandlung10 Jahre nach Abschluss der Behandlung30 Jahre (empfohlen)10–30 Jahre (abhängig von Bundesland)
gesetzlich geregelt in§ 630f BGB§ 630f BGBRichtlinien der BundesärztekammerLandesgesetze für Psychiatrie

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