Neues Jahr, neuer Beitrag. Der Anstieg von Prämien zur Berufsunfähigkeit und anderen Versicherungssparten mit altersabhängigen Prämien ist nicht ungewöhnlich, dennoch ist zum Anfang des Jahres 2017 einiges anders.
Warum steigen Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Generell sind die Beiträge bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit konstant. Einmal abgeschlossen ändert sich der (Brutto-)beitrag nicht mehr, es sei denn dynamische Erhöhungen setzen ein und passen den Beitrag und auch die versicherte Rente im gleichen Verhältnis an. Da dieses aber eine „freiwillige“ Erhöhung ist, welche nicht unter den Begriff „Beitragserhöhung“ fällt, soll es darum hier nicht gehen.
Brutto- und Nettobeitrag
In der Absicherung der BU gibt es zwei unterschiedliche Beiträge, beide finden Sie auf dem Versicherungsschein. Neben dem Bruttobeitrag, dem Betrag den der Versicherer tatsächlich kalkuliert hat um das Risiko zu decken, gibt es noch einen weiteren Beitrag. Der Nettobeitrag, immer der geringere der beiden genannten Beträge, nennen einige Unternehmen auch Zählbeitrag. Dieses ist der Betrag, welchen Sie monatlich oder jährlich auf Ihrem Konto sehen, der Betrag den Sie tatsachlich bezahlen.
Woher kommt die Differenz?
Nun, der Versicherer nimmt monatlich eine Vielzahl von Beiträgen ein. Nicht alles wird dabei zur Risikodeckung bzw. Auszahlung von bestehenden oder neuen Versicherungsleistungen verwendet und benötigt. Diese Beträge werden vom Versicherer angelegt, damit werden (im besten Fall) Zinsen und Kapitalerträge erwirtschaftet und diese den Kunden anteilig gutgeschrieben. Soweit zumindest die Theorie.
Wer sich einmal am Markt der Kapitalanlagen umsieht oder nur einmal die Zinsen eines Kontos, Festgeldes oder Sparbuches anschaut wird froh sein noch keine negativen Zinsen zu haben. Während die Zeiten mit 4% Zins auf das Tagesgeld einige Jahre zurück liegen, sind dafür heute die Zinsen im Bereich der Baufinanzierung sehr niedrig. So hat jede (Zins-)Situation immer zwei Seiten, aber dennoch: Für den Versicherer bedeutet die derzeitige Zinssituation jedoch weniger Erträge, damit weniger Geld welches auf den einzelnen Versicherungsnehmer entfällt und damit einen geringeren Abschlag.
Durch weniger Überschüsse (dem Betrag der bisher von Ihrem Bruttobeitrag abgezogen wird, quasi als vorgezogene Beteiligung an Kapitalerträgen) entsteht somit ein höherer Zahl-/ Nettobeitrag.
Bestands- wie Neukunden betroffen
Für den Neukunden bedeutet dieses von Beginn an einen höheren Beitrag. Oftmals werden in Vergleichen leider nur die Nettobeiträge verglichen. Da gibt es Versicherer mit sehr großen Spannen, welche mit deutlich kleineren und Versicherer bei denen Brutto- gleich Nettobeitrag ist. So kann ein Versicherungsschutz bei unterschiedlichen unternehmen schnell so aussehen:
Anbieter 1:
Brutto: 101,21 Euro, Zahlbeitrag: 52,32 EuroAnbieter 2:
Bruttobeitrag: 89,65 Euro, Zahlbeitrag: 55,32 EuroAnbieter 3:
Bruttobeitrag: 76,65 Euro, Zahlbeitrag: 76,65 Euro
Welchen Versicherungsschutz würden Sie wählen, wenn alle anderen Leistungen identisch wären?
Klar, Anbieter 1 bietet den geringsten Beitrag, schließlich ist es der Betrag der monatlich von Ihrem Konto abgebucht wird. Aber ist es wirklich die preiswerteste Wahl? Oder eignet sich Anbieter 2 nicht besser, denn hier bietet sich schließlich ein geringerer Bruttobeitrag an? Bei einer möglichen Erhöhung der Beiträge aufgrund geringerer Überschüsse wäre hier schon bei 89 und nicht erst bei 101,21 Euro Schluss.
Lesetip: Brutto- oder Nettobeitrag, was zahle ich eigentlich?
Garantiezins sinkt auf 0,9%
Mit der Senkung des Garantiezinses wird auch eine Anpassung des Beitrags erforderlich, denn wenn weniger „Zusatzertrag“ vorhanden ist, dann muss das Geld durch höhere Beträge gegenfinanziert werden. Das bedeutet aber auch, das eine Anpassung, ein Neuabschluss oder eine Änderung der BU-Absicherung dieses Jahr noch sinnvoll sein kann.
Eintrittsalter macht es zudem teurer
Viele Interessenten und Versicherten gegen davon aus, bis zu dem tatsächlichen Geburtstag das eine, und am Tag danach das nächste Eintrittsalter erreicht zu haben, dem ist aber nicht so. Bei den meisten Unternehmen, nahezu allen in der BU, ist die Zeitrechnung eine etwas andere. So ist es vollkommen egal, ob Sie am 1.Januar oder 31.Dezember Geburtstag haben, Sie sind das ganze Jahr gleich alt.
Eintrittsalter = aktuelles Jahr minus Geburtsjahr
Damit es klarer wird, hier ein Beispiel:
Nehmen wir an, Sie und am 5. August 1986 geboren. Dann hatten Sie gerade Geburtstag und sind 30 Jahre alt geworden. Versicherungstechnisch waren Sie dieses aber schon am 1. Januar. Ob Sie daher Ihren BU Schutz mit Beginn 1.1., 1.8. oder 1.12.2016 beantragen und beginnen lassen, das spielt keine Rolle für die Prämie.
Wird der Beginn aber der 1.1.2017, so sind Sie versicherungstechnisch 31 Jahre alt, obwohl Sie den Geburtstag erst acht Monate später feiern. Auch aus diesem Grund ist es sinnvoll sich rechtzeitig und im aktuellen Jahr um einen passenden Schutz zu bemühen. Der weitere und oftmals wichtigere Grund der Gesundheitsfragen und damit einhergehende Zuschläge oder gar eine Ablehnung sprechen sowieso für einen zeitigen Versicherungsschutz.
Gründe nicht bis 2017 zu warten gibt es somit einige:
- – Neue gesundheitliche Beschwerden und Probleme machen einen Schutz schwieriger
- – neuer Garantiezins verteuert die BU ggf.
- – höheres Eintrittsalter zieht lebenslang höhere Prämien nach sich
Daher: Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken zu dem benötigten Schutz und der möglichen Absicherung.