Ein leider immer wieder auftretendes Problem. Ein Vermittler steht in der Tür und erzählt etwas über die tolle neue Private Krankenversicherung (PKV). Egal ob man bisher gesetzlich oder privat versichert war, alles soll nun besser, schöner und am besten noch billiger werden.
So einen Fall beschreibt ein Kunde der Central Krankenversicherung in einem Verbraucherforum. Dort schreibt er:
Großen Ärger mit der Central
Ich wurde im Dezember von einem Versicherungsvermittler zu einem in seinen Worten Probeantrag gedrängt! Central PKV! Ich war erbost, als ich dann Mahnungen wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages erhalten habe! Kontakt zum Vermittler blieb erfolglos! Nun folgte zu guter Letzt ein Mahnbescheid, dessen Widerruf ich allerdings aufgrund einer Grippe versäumt habe. Wie gehe ich nun vor um dem Ganzen ein Ende zu bereiten?
Hier wird deutlich, dass es nicht nur wichtig ist, zu lesen was man denn wo unterschreibt, sondern sich genau damit zu beschäftigen welche (Rechts-)folgen an so einer Unterschrift hängen.
Ist es überhaupt möglich, zwei Versicherungen zu haben?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen mehrere Verträge abzuschließen. Dabei dürfen Sie natürlich eine Arztrechnung nicht mehrfach einreichen und so doppelte Erstattungen bekommen. Geregelt ist dieses im §200 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heisst es genau:
Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
Somit ist es durchaus möglich bei mehreren Unternehmen privat Krankenversichert zu sein. Das ist andererseits natürlich wirtschaftlich in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Sie müssen dann auch für beide Versicherungsverträge Beiträge zahlen, was ziemlich teuer werden kann.
Wie kann es überhaupt passieren, zwei Verträge zu haben?
Häufigster Grund für so eine Doppelversicherung ist Unachtsamkeit oder eine falsche Beratung durch einen Versicherungsvermittler/ Makler oder Berater. Dabei muss unterschieden werden, ob Sie bereits privat oder noch gesetzlich versichert sind.
Da wird unachtsam ein Antrag auf private Krankenversicherung gestellt, machmal unter dem Vorwand des Vertreters es handele sich um einen so genannten “Probeantrag”, den es im eigentlichen Sinne gar nicht gibt. Der Antrag wird sodann vom Versicherungsunternehmen geprüft und angenommen, was durch eine Police bestätigt wird. Damit kommt der Vertrag rechtlich bindend zu Stande. Das Versicherungsunternehmen übernimmt somit Versicherungsschutz, der Kunde verpflichtet sich per Vertrag die Beiträge zu entrichten.
Ist nun der alte Vertrag doch nicht kündbar oder wird die Kündigung vergessen oder einfach unterlassen, da man glaubte nur einen Probeantrag unterschrieben zu haben, so hat der Kunde wissentlich oder unwissentlich zwei Verträge.
Wie lässt sich verhindern, in zwei Verträgen gebunden zu sein?
Einfachste Regel. Lesen sie genau, was Sie wann unterschreiben. Bekommen Sie trotzdem eine Police, obwohl Sie glauben keinen Antrag gestellt zu haben, so nutzen Sie ihr Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Im §8 heißt es dazu:
(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:
1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und
2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.
Wichtig ist auch der letzte Satz. Erst wenn Sie alle Unterlagen erhalten haben, was der Versicherer beweisen muss, beginnt die Frist. Stellen Sie also fest den alten Vertrag nicht beenden zu können, so widerrufen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist unbedingt den Vertrag.
Was kann ich tun, wenn diese Frist verstrichen ist?
Haben Sie die Police erhalten und dieses auch dokumentiert, so sind Sie auf ein entgegenkommen des Versicherers angewiesen. Rein rechtlich müss(t)en Sie den Vertrag solange bezahlen, bis dieser regulär kündbar ist. Dieses kann, je nachdem welche Mindestvertragslaufzeiten gelten, ein Zeitraum bis zu 3 Jahren sein.
Ein anderer Weg, der unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, sind so genannte Freigabeverhandlungen des alten Krankenversicherers. Diese sind in den Wettbewerbsrichtlinien des GDV geregelt. Auf Seite 16 ff. der “Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft” können Sie diese nachlesen. Demnach ist auch hierdurch eine Aufhebung des neuen Vertrages zu erreichen.
Haben Sie bereits Mahnungen oder gar einen Mahnbescheid erhalten, so suchen Sie dringend rechtlichen Beistand auf. Dieses kann ein Rechtsanwalt oder auch eine Verbraucherzentrale sein, die Ihnen weitere Hinweise und Tipps geben können. Eine solche Rechtsberatung bleibt den entsprechenden Berufen gesetzlich vorbehalten und kann hier nicht geleistet werden.
Damit Sie jedoch gar nicht erst in eine solche Situation kommen, halten Sie sich an die folgenden “Regeln”:
– Wählen Sie Ihren Krankenversicherer sorgfältig aus und machen sich dabei ausreichend Gedanken über die Auswahlkriterien für eine geeignete Private Krankenversicherung (PKV)
– Beachten Sie die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres alten Vertrages, kündigen aber erst dann, nachdem Sie eine Annahmeerklärung oder Police eines neuen Unternehmens vorliegen haben.
– Erhalten Sie eine Police die Sie nicht woll(t)en, so widersprechen Sie sofort
Hallo ,
mir erging es genau gleich ,in der Absicht zu wechseln wurde der alte Vertrag gekündigt ,hier habe ich eine Laufzeit von 2 Jahren nicht gesehen ( bzw habe ich mich auf die Beratung des Versicherungsvertreters verlassen und nicht weiter nachgeprüft ).
Nun habe ich 2 Verträge ,-nur komisch das solche Fälle immer bei der Central vorkommen ????
VVG § 60 Beseitigung der Doppelversicherung
(1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch welchen die Doppelversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Doppelversicherung geschlossen, so kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Hallo Hr. Kruechten,
danke für den Hinweis, der aber falsch ist. Der betreffende Teil ist aus dem alten VVG. Im neuen VVG ist es der §79 “Beseitigiung der Mehrfachversicherung” und trifft nur auf die Schadenversicherung zu. Die PKV betrifft dieser nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__79.html
Herr Henning ,
mein Rechtsanwalt kam damit durch .Die Central zeigte sich auch nicht sonderlich kulant ,das ging bis zum Mahnbescheid ,daher kann ich mir nicht Vorstellen ,das das einlenken eine gute Tat der Versicherung war .
Warum wurde mir überhaupt eine 2te Versicherung verkauft ? Meine bisherige konnte nicht gekündigt werden ?Die Berater haten meine Unterlagen mit in Ihr Büro genommen und alles überprüft .
Hier kann ich denke ich getrost VORSATZ unterstellen .
Hallo Hr. Krüchten,
womit kam ihr Anwalt nicht durch?
Was genau hat man ihnen als 2. Vertrag verkauft und warum? ohne genaue Umstände ich ein Tipp schwierig.