Die Dortmunder, die gehört? OK, nicht schlimm, aber der Name Volkswohlbund Versicherungen ist Ihnen sicher ein Begriff. Seit Jahren unterwegs in den Bereichen der Absicherung der Arbeitskraft, Vorsorge und Risikoschutz gehört die Dortmunder genau zu dem Konzern. Der Volkswohlbund möchte hier ein neues Produkt testen, den Plan D. Mit dem Plan D, also D für Dortmund soll eine Absicherung für all die Menschen kommen, welche einen Schutz gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht bekommen, nicht wollen oder nur einzelne Fähigkeiten absichern möchten. Wie das genau aussieht und warum bzw. für wen eine solche Absicherung geeignet sein kann, das habe ich mir mal hier etwas genauer angeschaut.
Plan D – der Versicherer
Die Dortmunder Lebensversicherungs AG ist ein Unternehmen im Konzern des Volkswohlbundes. Auch die handelnden Personen sind hier identisch mit denen des Volkswohlbundes. Den Vorstand bilden auch bei der “Die Dortmunder” die vier Vorstände des “Mutterkonzerns”, also Dr. Gerrit Böhm, Dietmar Bläsing als Sprecher des Vorstands, Heike Bähner und Axel-Rainer Hoffmann. Somit ist ganz klar, es ist eigentlich Volkswohlbund drin, wo Dortmunder drauf steht. Das ist eine Aussage ganz ohne Wertung. Ebenso hätte man jedoch das neue Produkt auch einfach im Mutterunternehmen lassen können, aber für geschäftspolitische Entscheidungen ist natürlich das/ sind die Unternehmen verantwortlich.
Es handelt sich bei “Die Dortmunder” um eine Aktiengesellschaft in der Lebensversicherung, angesiedelt in Deutschland und nach deutschem Recht, man unterliegt also auch der deutschen Aufsicht. Die Verflechtungen zum Volkswohlbund sind auch in den Bedingungen deutlich zu sehen, dazu aber später mehr.
Plan D – das Produkt
Das neue Produkt soll und kann keine Absicherung zur Berufsunfähigkeit ersetzen, das ist aber auch nicht das Ziel. Es bietet stattdessen eine Absicherung von einzelnen Fähigkeiten und somit für einige die Chance, spezielle Risiken oder spezielle Fähigkeiten einzeln in kleinen, planbaren Paketen zu versichern.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, so erfolgt dann die Auszahlung der monatlich versicherten Rente.
Das sieht dann zunächst so aus:
Dabei stehen als Pakete (mit dem Namen “Die …”, gefolgt von einer Zahl) drei Optionen zur Verfügung, welche 9, 12 oder 15 Fähigkeiten absichern. Die Fähigkeiten sind zudem für spezielle Zielgruppen zusammengefasst und bieten unterschiedliche Möglichkeiten.
Die 9 – für Denker
So startet es alles mit den 9 Fähigkeiten für Denker, also Schreibtischberufe. Dort sind dann die folgenden 9 Tätigkeiten versichert.
- Sehen
- Hören
- Sprechen
- Geistige Leistungsfähigkeit
- Eigenverantwortliches Handeln
- Herzfunktion
- Lungenfunktion
- Sitzen
- Schreiben
Leistungen aus dem Produkt gibt es immer nur dann, wenn diese Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt oder Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Dabei spielt die Auswirkung auf den speziellen Beruf keine Rolle, es geht um die Absicherung der Tätig-/ Fähigkeit. Eines ist jedoch wichtig zu wissen, es sind genau die Anforderungen zu erfüllen, die die Versicherungsbedingungen vorschreiben.
Beispiel Sehen:
2.1 Sehen
Das Sehvermögen der versicherten Person ist stark eingeschränkt. Das bedeutet, dass auch mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Brille oder Kontaktlinsen, oder nach therapeutischen Maßnahmen auf beiden Augen jeweils nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum besteht.
Nur wenn diese Kriterien zu 100% erfüllt sind, nur dann erfolgt eine Leistung aus dem Vertrag.
Die 12- für Kümmerer
Kümmerer, Menschen die anderen Helfen, dazu zählt zum Beispiel eine Krankenschwester, Altenpfleger und viele andere Berufe. Hier sind neben den Tätigkeiten aus “Die 9” noch drei weitere Eigenschaften/ Fähigkeiten versichert. Hinzu kommen daher:
- Hand- und Fingerfertigkeiten
- Gehen und Treppensteigen
- Stehen
Auch hier wieder ein Beispiel wie genau die Fähigkeiten beschrieben sind und was nicht mehr erfüllt werden können muss.
“Gehen und Treppensteigen
Die versicherte Person kann auch mit geeigneten Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Geh- stock oder Treppengeländer, nicht mehr selbstständig eine der beiden folgenden Aktivitäten ausführen, ohne dabei eine Pause von mindestens einer Minute machen zu müssen:
– Eine Strecke von 400 Metern über einen ebenen Boden gehend zurücklegen oder
– eine Treppe von 12 Stufen mit üblicher Stufenhöhe hinauf- und hinabsteigen.”
Die 15- für Anpacker
Das letzte und damit größte Paket bekommt zu den versicherten 9 und 12 Fähigkeiten nochmals drei weitere hinzu. Zielgruppe sind hier die körperlich tätigen Berufe, Handwerker, Bauleute und mehr.
- Knie und Bücken
- Gleichgewicht
- Gebrauch eines Arms
Gerade dieses Paket kann aber durchaus auch für andere Berufe und Gruppen interessant sein, so lassen sich hier auch die Arme versichern, dazu heisst es genau:
“Gebrauch eines Arms
Die versicherte Person kann nicht mehr den linken oder rechten Arm– seitwärts bewegen und abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden halten sowie
– nach vorne bewegen, abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden halten und in beide Richtungen drehen.”
Eines haben alle Pakete gemeinsam, es muss sich um einen dauerhafte Beeinträchtigung handeln.
“Die versicherte Fähigkeit muss voraussichtlich für mindestens 12 Monate ununterbrochen verloren sein oder sie ist bereits seit 12 Monaten verloren. Der Beginn der 12-Monatsfrist muss in der Laufzeit von Plan D liegen.
Ist eine Fähigkeit bereits seit 12 Monaten verloren, so gilt dies von Beginn an als Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, dass wir in diesem Fall auch rückwirkend leisten.
Eine Besserung für maximal drei Monate gilt nicht als Unterbrechung.”
Plan D – Bausteine zur Ergänzung
Zusätzlich zu den 9, 12 oder 15 Fähigkeiten können noch drei weitere Bausteine versichert werden. Abweichend von den normalen Prämien kommt dann ein Zuschlag hinzu, einer der einen der Bausteine versichern kann, oder mehrere.
Auch hier wieder ein Beispiel aus den Bedingungen, den Baustein “Führerschein”. Dazu regeln die Bedingungen die Leistungspflicht wie folgt:
Wann sprechen wir vom Verlust der Fähigkeit zum Autofahren?
Die Fähigkeit zum Autofahren gilt als verloren, wenn die versicherte Person für voraussichtlich mindestens 12 Monate oder seit mindestens 12 Monaten aus gesundheitlichen Gründen keinen Personenkraftwagen mehr führen darf. 2.16 Satz 3 und 4 gelten entsprechend.
Dies muss ein verkehrsmedizinisches Gutachten oder ein entsprechender Facharztbericht bestätigenund die Fahrerlaubnis muss entzogen worden sein.
Ausdrücklich vom Schutz ausgeschlossen sind alle Fälle, in denen die Fahrerlaubnis der versicherten Person aufgrund von Alkohol-, Drogen-, Betäubungsmittelkonsum oder Medikamentenmissbrauch oder aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen entzogen wurde.
Auch hier ein Vergleich zur BU. Wer dort den Führerschein entzogen bekommt weil gesundheitliche Gründe vorliegen und damit einen Beruf nicht mehr ausüben kann, der ist auch hier versichert. Interessant auch hier, in der BU reicht auch der Entzug des LKW Führerscheins ggf. auch, wenn dieser für die Ausübung des Berufes erforderlich ist.
Plan D – die Prämien
Wer als 30jähriger Kaufmann das Paket “die 9” für Denker versichern möchte, der zahlt hierfür eine monatliche Prämie von 30,27 €, ein zehn jähre älterer Versicherter dann 37,38 € und wer es schon mit 20 Jahren zu der entsprechenden Absicherung bringt, der braucht hierfür nur 25,97 € versichern.
Zum Vergleich die Prämien für einen hochwertigen Schutz bei Berufsunfähigkeit, aber ohne besondere Bausteine wie garantierte Rentensteigerung, Klausel bei Arbeitsunfähigkeit oder dergleichen. Gerechnet sind alle Prämien für zwanzig-, dreißig- oder vierzigjährige Versicherte beim Volkswohlbund.
kaufmännischer Angestellter (ohne Studium), BU Rente 1.000€ bis 67, ohne AU Klausel, Volkswohlbund SBU
44,49 € mit 20 Jahren, mit 30 Jahren 56,60 € und mit 40 Jahren 73,79 €
mit Studium sind es dann bei (20, 30, 40 J.) 32,33 € bzw. 40,70 € und 52,65 €
Auch im Plan D, die 12 wollen wir uns einmal die Prämien zum Vergleich ansehen. Hier nehmen wir eine Krankenschwester mit den gleichen Altersstufen wie eben auch. Bei Einstieg mit 20 Jahren sind hier 33,71 €, mit 30 J. 38,74 € und mit Einstieg als 40jährige schon 47,47 € zu zahlen. Auch hier einmal die Prämien zum Vergleich in der BU.
Krankenschwester BU Rente 1.000€ bis 67, ohne AU Klausel
mit 20J. 120,92 €, mit 30 J. 157,72 € und mit 40 Jahren 212,72 €
Dabei ist auch hier zu beachten, die Psyche ist in den Paketen nicht enthalten, hierzu ist ein besonderer Baustein erforderlich.
Wer sich als Zimmermann versichern möchte, der kann dieses zu folgenden Preisen tun. Im Paket “Die 15” sind folgende Prämien zu zahlen:
mit 20 Jahren monatlich 38,20 €, mit 30 Jahren dann 43,89 € und mit 40 Jahren Einstieg sind da 53,79 € monatlich an Prämie fällig. Auch hier alle Preise ohne die Bausteine als Ergänzung.
Zimmermann, BU Rente 1.000€ bis 62 (mehr macht der Volkswohlbund nicht), ohne AU Klausel
129,42 € mit 40 Jahren, 101,36 € wer schon mit 30 anfängt und der 20 jährige Zimmermann zahlt 79,95 €
Bei den BU Prämien gilt die Besonderheit: Es ist die Berufsunfähigkeit versichert, also die Tatsache nicht mehr in seinem Beruf arbeiten zu können, diesen zu mehr als 50% nicht mehr ausüben zu können. Dabei spielen einzelne Fähigkeiten keine Rolle. Alle Prämien sind nur die vom Volkswohlbund. Das lässt sich anderweitig durchaus sinnvoller und preiswerter absichern. Auch die Psyche ist bei der BU “automatisch” mit drin, muss also nicht zu den Prämien addiert werden.
Wichtig: Die Prämien gelten zunächst unabhängig vom Beruf. Also zahlt auch ein 30jähriger Zimmermann die identische Prämie zur Krankenschwester, wenn dieser nur das Paket “Die 12” absichert und auf die weiteren 3 Fähigkeiten verzichtet. Auch jeder andere Beruf kann damit alle Pakete für sich nutzen, je nachdem welche Fähigkeiten ihm wie wichtig sind.
Plan D – der Antrag und die Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsfragen sind, im Vergleich zu Anträgen auf Berufsunfähigkeit, anders. Schauen wir hier einmal genauer auf die Fragen und die Formulierungen. Recht eindeutig sind zumindest die Fragen formuliert, auf den ersten Blick. Denn anschauen sollten Sie hier zumindest den ersten Teil der Frage, denn dort geht es erstmal darum ob untersucht oder behandelt wurde. Danach muss beurteilt werden, ob es sich “UND” um Erkrankungen handelte, welche in die folgenden, abschließend aufgezählten Bereiche fällt.
Nicht ganz einfach, denn die Bereiche sind sehr offen, so steht auch bei dem Bewebungsapparat wiederum “zum Beispiel” und damit keine abschließende Aufzählung.
Es folgt eine weitere Frage, diese nach speziellen Behandeln und ergänzend zur Frage 1. Hier geht es um Medikamente welche eingenommen wurden (dann mind. 30 Tage) oder eingenommen werden (da ist die Dauer egal). Interessant, das Schilddrüsenmedikament muss nicht, das Blutdruckpräparat schon angegeben werden.
Achtung: Nur das Heuschnupfenmedikament ist NICHT anzugeben, Allergiepräparate sind hiervon nicht generell ausgeschlossen.Bei der Frage drei sollte eine Beantwortung recht eindeutig möglich sein. Zum Schluss folgt noch eine Frage, die aber nicht alle Antragsteller beantworten müssen.Verzichten Sie auf den Einschluss des Bausteins “Psyche”, so braucht diese Frage aber nicht beantwortet zu werden. Auch das Einkommen ist nicht anzugeben, zumindest nicht bei kleineren Renten. Die zusätzliche Frage nach dem Nettoeinkommen folgt, aber erst bei Renten ab 1-500 €.
Sie möchten eine monatliche Rente von mehr als 1.500 Euro vereinbaren? Dann beantworten Sie bitte zusätzlich diese Fragen:
Ihr jährliches Netto-Einkommen beträgt: ______ Euro.
Was genau versichert werden kann und wo die Grenzen liegen, das findet sich in den Annahmerichtlinien, welche ich unten verlinkt habe.
Plan D – Fazit
Das Produkt ist eine “nette Idee”, am ehesten für alle, die eine Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht oder nur zu sehr schlechten Konditionen bekommen. Auch für alle, die sich eine Prämie für eine vollständige Absicherung nicht leisten können, kann das durchaus eine Möglichkeit sein, welche in Betracht gezogen werden sollte.
Klar sein müssen aber folgende Punkte:
- es ist (soll es auch nicht) kein Ersatz für eine “richtige BU Absicherung”
- es ist eine Ausschnittsdeckung mit ganz klaren Eintrittsvoraussetzungen
- wer einen BU Schutz bekommt, sollte über den zuerst nachdenken
- anonyme Voranfragen klären einen Schutz auch bei schwierigen Gesundheitsfragen
Hallo Herr Hennig, worin sehen Sie den Unterschied zu einer BU-Absicherung? Meiner Frau (Ärztin)wurde nämlich dieses Produkt angeboten – mit dem Hinweis, dass man ja die “teure” BU nicht brauche!? Ich bin aber etwas skeptisch, vor allem wenn ich Ihren Artikel dazu lese. Vielen Dank und viele Grüße, N. Böttcher