Entscheidungen für die passende Krankenversicherung und das passende System sollten keineswegs voreilig, keineswegs ohne passende Beratung und keineswegs unter Zeitdruck erfolgen. Soweit ist das, hoffe ich, allen klar und habe ich auch bereits unzählige Male geschrieben. Dennoch wird der PKV Wechsel für Angestellte nur noch in diesem Monat (GKV Kündigungsdatum) möglich, wenn Ihr Einkommen nur knapp über den 69.300 EUR (JAEG 2024) liegt und die neue JAEG 2025 (73.800 €) nicht erreicht. Auch eine Lohnerhöhung zum 1. Januar hilft in diesem Fall nicht weiter. Warum es so ist und wen es betrifft, das habe ich hier etwas ausführlicher zusammengefasst.
Zuerst einige Begrifflichkeiten und Fragen. Die JAEG in Höhe von 69.300 € (2024) ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch als „Versicherungspflichtgrenze“ bekannt. Diese regelt erst einmal nur, ob ich als Angestellte(r) in die PKV wechseln dürfte, wenn ich dieses gern möchte. Die neuen Zahlen gibt das Bundesgesundheitsministerium vorab im September als Entwurf bekannt.
Was alles zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählt, habe ich in einem separaten Beitrag „Was zählt zur JAEG“ genauer beschrieben.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt im Jahr 2024 mit 62.100 € deutlich darunter, bestimmt hierbei aber nur, bis zu welcher Höhe mein Einkommen „verbeitragt“ wird, also für welchen Euro ist Beiträge zahlen muss. Mehr dazu in meinem letzten Beitrag zu möglichen GKV Beiträgen 2025.
Schnell zum passenden Inhalt:
- Einkommen unter 69.300 € im Jahr 2024
- Ihr Einkommen liegt knapp über 69.300 € aber unter 73.800 € brutto im Jahr 2024
- Sie starten im Jahr 2025 mit einem neuen Angestelltenverhältnis
- Besonderheiten bei Elternzeit
- Achtung bei (neuer) betrieblicher Altersvorsorge oder Erhöhungen
- Was zählt alles zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?
- Informationen zur risikolosen Kündigung per 1. Dezember
- Warum schnelle Entscheidungen oft falsche Entscheidungen sind
- Kündigungsvordrucke zum kostenfreien Download
- Welche Beitragserhöhung Sie in der GKV zum 1.1.25 erwartet
PKV Wechsel für Angestellte – Einkommen 2024 unter 69.300 € im Jahr 2024
Hierbei ist es vollkommen egal, ob das Einkommen aus einer ganzjährigen Tätigkeit entstand oder reduziert wurde. Wer mit seinem Jahreseinkommen 2024 die JAEG nicht erreicht, der ist oder wird im neuen Jahr versicherungspflichtig.
Ausnahme: Wer eine Tätigkeit unterjährig begonnen hat und beispielsweise im August einen neuen Job mit (laut Vertrag) 75.000 € Jahresbrutto beginnt, für den gilt die vorausschauende Betrachtung und es wird genau dieses Jahreseinkommen unterstellt. Wer hingegen eine Gehaltserhöhung in seiner bisherigen Tätigkeit erhält, der wird nicht direkt zum 1.1. versicherungsfrei.
PKV Wechsel für Angestellte – Einkommen 2024 über 69.300 € im Jahr 2024, aber unter 73.800 € JAEG 2025
Interessant wird es für all diejenigen, welche mit dem Jahresbruttoeinkommen über die Grenze im aktuellen Jahr 2024 kommen, aber die neue Grenze im Jahr 2025 (diese werden wir erst in den kommenden Wochen kennen) dennoch nicht erreichen. Ich gehe von einer neuen Anpassung um ca. 3.000 € aus. Die Anpassung fiel deutlich höher aus und steigt somit um 4.050 € pto Jahr. Liegt Ihr Jahresbrutto 2024 damit also zwischen diesen beiden Werten (69.300 – 73.800 €) stellt sich die Frage nach dem PKV Wechsel nur noch in diesem Monat.
Warum? Nur noch jetzt liegen Sie über der Grenze und können das GKV System verlassen. Die Kündigung muss zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden, welches bei einer Kündigung im September dann Ende November wäre. Die Kündigung ist risikolos, wie in meinem Beitrag zur Kündigung der GKV beschrieben. Entsprechende Vordrucke finden Sie im Downloadbereich unter „Kündigungsvordrucke“.
Zum 1. Dezember ist in diesen Fällen ein Wechsel in die PKV letztmalig möglich. Wichtig ist hierbei, dass zum 1. Januar des kommenden Jahres damit wieder eine Versicherungspflicht in der GKV eintreten wird. In diesem speziellen Fall gibt es hier aber die Option, sich von dem Eintreten der Pflicht befreien zu lassen, weil Sie „von der Erhöhung der Grenze überholt wurden“. Einzig in diesem Fall ist das möglich. Sinkt Ihr Einkommen unter die Grenze (Teilzeit, weniger Gehalt etc.), ist eine Befreiung ausgeschlossen.
Informationen und einen Befreiungsantrag (welcher in den ersten Monaten 2025 bei einer beliebigen Krankenkasse gestellt werden kann, finden Sie hier im Beitrag.
PKV Wechsel für Angestellte – neuer Job erst ab 2025?
Startet Ihre neue Anstellung erst im Jahr 2025, so besteht dann ein Wahlrecht, wenn das Gehalt in vorausschauender Betrachtung über der dann gültigen neuen Grenze (73.800 €) liegt.
Betriebliche Altersvorsorge kann zur Versicherungspflicht führen
Etwas Vorsicht ist geboten, falls Sie einen Neuabschluss für eine (meist sinnvolle) betriebliche Altersvorsorge planen. Die Ausgaben hierfür (wenn nicht komplett vom Arbeitgeber finanziert) mindern dabei ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen und können dazu führen, wieder in die GKV zurückzumüssen oder gar nicht erst diese verlassen zu können.
Das kann ein gewollter Weg sein, oder aber unbeabsichtigt zu Problemen führen. Daher sollten Sie sich dieses Thema ausführlich anschauen und sich hierzu beraten lassen. Sonst passiert es manchmal, dass Sie sich im Januar in einer GKV wiederfinden und den PKV Schutz aufgeben müssen oder dieses damit schon getan haben.
Besonderheiten bei Elternzeit
Hatten Sie in diesem Jahr oder planen Sie im kommenden Jahr eine Elternzeit, so gelten hier einige Besonderheiten. Auch wenn das Einkommen in der Elternzeit sinkt und Sie “nur” Elterngeld bekommen, so rutschen Sie hierdurch nicht unter die JAEG. Hier wird auch während der Elternzeit ein fiktives Einkommen angenommen.
GKV Kündigung – rein vorsorglich zum 1. Dezember möglich – ohne Risiko
Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenkasse ist jederzeit und ohne ein Risiko möglich. Wahltarife ausgenommen ist dies immer zum Ende des übernächsten Monats möglich.
Eine solche Kündigung verpflichtet Sie aber nicht zum tatsächlichen Beendigen Ihrer Mitgliedschaft, sondern gibt Ihnen die Optionen in die PKV oder eine andere GKV zu wechseln. Tun Sie gar nichts und reichen Sie bis zu dem Termin am 1. Dezember keine Folgeversicherungsbescheinigung bei der GKV ein, wird die Kündigung wieder unwirksam und Sie bleiben dort versichert, wo und wie Sie sind.
PKV Wechsel für Angestellte – immer mit der Ruhe
Der jedoch, meiner Meinung nach wichtigste Rat, oder besser zwei sind folgende. Diese lassen sich fast schon an der Überschrift der (älteren) Blogbeiträge erkennen.
- Nicht jeder, der in die PKV darf, sollte auch dorthin
- Schnell, schnell ist keine Option. In Ruhe überlegen und erst dann entscheiden.
Auch wenn Sie in der glücklichen Lage sind, beide Systeme für sich wählen zu können, so bedeutet das keineswegs, dass die PKV für Sie das richtige und langfristig passende System ist. Hier geht es um viele Fragen, welche sich unter anderem mit der eigenen privaten und beruflichen Planung beschäftigen müssen, auch Fragen nach Einkünften im Alter sind zu bedenken.
Klar kann eine PKV auf den ersten Blick in jungen Jahren Geld sparen und auch der Mythos, sich die PKV im Alter nicht mehr leisten zu können, ist – wenn es richtig gemacht und geplant wird – Unsinn. Aber es wird Anpassungen in den kommenden Jahren geben, es wird in beiden Systemen Beitragssteigerungen gegen. In der PKV aus diesen Gründen, in der GKV unter anderem aufgrund dieser Anpassungen.
Daher gilt am Ende das, was immer gilt.
Guten Tag Herr Hennig,
passend zur JAEG hatte ich letztens mal wieder geschaut, wo sie denn liegt. Die Steigerung war ja extrem in den letzten 2 Jahren im Vergleich zu vorher. Hierdurch werden ggf. viele wieder versicherungspflichtig. Woran liegt diese enorme Steigerung? Angeblich an der Entwicklung der Bruttolohnstruktur. War diese wirklich so massiv? Man könnte doch fast vermuten die Steigerung “soll” mehr Personen in das gesetzliche System zurück spülen.
Ja, durch die Tarifabschlüsse durchaus eine höhere Entwicklung