Formulare, Apps und andere Wege
Das Einreichen von Rechnungen, Rezepten und sonstigen Kosten für die Private Krankenversicherung führt immer wieder zu Nachfragen. Von A wie Alte Oldenburger oder Allianz, über D wie Debeka oder DKV bis hin zu U wie Universa, eines haben alle Unternehmen gemein. Damit eine Rechnung erstattet wird, muss diese eingereicht werden. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen einfache Wege, wie Sie eine PKV Rechnung einreichen und welche Möglichkeiten es gibt.
Dabei helfen Leistungsformulare, Abrechnungsscheine oder einfach ganz digital eine App. Hiermit lassen sich die Rechnungen und Belege einreichen, manchmal sogar ohne die Versendung des Originals. Damit Ihnen hierbei keine Fehler passieren, hier einige Hinweise und Tipps und natürlich verlinkte Formulare und Apps.
Rechnungen bei der Privaten Krankenversicherung einreichen
Zunächst einmal ist es wichtig zu überlegen wann Sie die Rechnungen einreichen. Dazu haben Sie lange Zeit, denn auch eine Rechnung aus dem Jahr 2017 kann heute in 2019 noch einreicht werden. Selbst wenn Sie schon eine Beitragsrückerstattung für das jeweilige Jahr bekommen haben. Doch nicht alle Rechnungen bekommen Sie direkt nach Hause. Daher hier eine kurze Unterteilung der entsprechenden Leistungsbereiche.
PKV Rechnung einreichen – ambulante Behandlungen
Sind Sie bei einem Arzt oder Heilpraktiker in einer ambulanten Behandlung, so wird Ihnen hier nach Behandlungsende, am Ende des Monats oder manchmal auch erst am Quartalsende eine Rechnung geschickt. Das kann der Arzt selbst tun, oder aber eine Abrechnungsstelle wie die PVS beauftragen. Diese ambulanten Rechnungen werden nie direkt an die Versicherung geschickt. Daher kann auch hier keine automatische Erstattung erfolgen, sondern Sie müssen diese an den Arzt bezahlen und bei der privaten “Krankenkasse” (eigentlich heißt es Krankenversicherung) einreichen.
Dabei spielt es natürlich eine Rolle, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben und die Kosten daher selbst zahlen müssen. Dennoch kann eine Rechnungsprüfung durch die PKV sinnvoll sein, dazu aber später mehr.
Rechnungen für Medikamente oder Hilfsmittel
Im Gegensatz zu der Arztrechnung haben Sie das Rezept oder die Verordnung bekommen, sind damit zur Apotheke gegangen und bekamen dort das Medikament. Eine Bezahlung ist also in den meisten Fällen schon direkt in der Apotheke erfolgt, so stellt sich hier die Frage der Überweisung nicht mehr.
Die Kosten, die Sie hier verauslagt haben, diese möchten Sie natürlich von der privaten Krankenversicherung erstattet bekommen und reichen somit auch diese ein. Achten Sie dabei bitte darauf, dass das Rezept entweder eine Diagnose enthält oder reichen Sie sonst am besten die Rechnung für die Behandlung zusammen mit dem Rezept ein. Nur so kann der Versicherer prüfen, ob die Verordnung med. notwendig ist und damit erstattet werden kann.
Rechnungen für stationäre Behandlungen
Hier gibt es, anders als bei der ambulanten Rechnung, einige Besonderheiten. Mit der Einweisung in eine Klinik haben Sie dort einen Behandlungsvertrag geschlossen und meist auch Ihre Daten zur Krankenversicherung hinterlegt. Haben Sie eine Versichertenkarte der PKV (Achtung: Debeka, LKH, LVM und einige andere geben keine Versichertenkarten an die Versicherten aus), so ist diese Karte eine Kostenübernahmegarantie und das Krankenhaus wird die stationären Leistungen direkt bei dem Versicherer abrechnen.
In allen anderen Fällen kann das Krankenhaus eine solche Kostenübernahme auch bei dem Versicherer anfragen.
Bei der direkten Abrechnung sehen Sie die Krankenhausrechnung in den meisten Fällen nicht einmal. Sie bekommen dann meist eine Abrechnung Ihrer PKV und den Hinweis “wir haben direkt an das Krankenhaus gezahlt”. Dieses hat neben der Schnelligkeit auch einen anderen Grund. Die Krankenhäuser stellen damit sicher, das Geld nicht nur schnell, sondern auch vollständig und direkt zu bekommen.
Besonderheit: Rechnungen für stationäre Wahlleistungen
Anders als die Leistungen für Unterbringung, Pflege und Verpflegung werden die Wahlleistungen für ein Einbett- oder Zweibettzimmer und auch die Kosten für Privatarzt oder die Behandlung durch den Chefarzt wieder direkt Ihnen in Rechnung gestellt. Hierbei kommt dann, wie bei der ambulanten Behandlung, die Rechnung zu Ihnen und Sie müssen diese bei der privaten Versicherung einreichen.
“Muss ich in Vorleistung gehen und erst zahlen, dann einreichen?”
Eine Frage, welche gerade bei größeren Beträgen eine Rolle spielt. In fast allen Fällen müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Ausgenommen sind Rezepte in der Apotheke oder die Abholung kleiner Hilfsmittel im Sanitätshaus. Alle anderen Rechnungen können Sie, mit dem entsprechenden Zahlungsziel, auch erst einreichen und dann bezahlen.
Wer chronisch krank ist und oft/ lange krank ist und daher viele und teure Medikamente benötigt, der kann auch hier mit der Apotheke eine Monatsrechnung vereinbaren und diese dann wie ambulante Rechnungen einreichen.
PKV Rechnung einreichen – Leistungsformulare
Nicht alle Unternehmen bieten diese direkt und schnell zum Download auf der eigenen Seite an. In der Vergangenheit habe ich bereits einige dieser Vordrucke für Sie gesammelt, mit denen ist eine Abrechnung der Rezepte und Arztrechnungen einfach und schnell möglich.
In meiner Übersicht im Downloadbereich finden Sie hier eine Aufstellung und können sich diese als pdf direkt auf Ihrem Smartphone oder aber dem Computer speichern und habe es dann immer zu Hand.
Rechnungs-Apps für die Private Krankenversicherung
Schneller im Vergleich zu Papierformularen und dem Postweg sind die immer mehr verbreiteten Rechnungs-Apps. Nach einer einmaligen Anmeldung bei Ihrem Versicherer und erfolgter Freischaltung (geht aus Datenschutzgründen nur per Post), sparen Sie sich dann zukünftig den Postweg.
Das bedeutet aber auch, Sie sollten sich für die App registrieren, auch wenn Sie derzeit keine Rechnungen zum Einreichen haben. Nur so können Sie den zeitsparenden Effekt nutzen und brauchen sich nicht erst dann durch die Registrierung hangeln, wenn Sie eigentlich die Rechnung schnell erstattet haben möchten.
Dabei haben die Versicherer in den letzten Jahren massiv aufgerüstet. Immer mehr Unternehmen bieten solche Apps für Android oder iOS an und beschleunigen damit die Abrechnung. Aus eigener Erfahrung liegen die Zeiten der normalen Rechnungserstattung oft bei 48 oder gar 24 Std. Bei meiner eigenen PKV, der HALLESCHE KV, habe ich den Betrag knapp 24 Std. nach Hochladen in der APP auf dem Konto.
Noch schneller schaffte das nur die Barmenia, welche gerade in Bezug auf Digitalisierung eine Vorreiterrolle einnimmt. Eine kurze Übersicht finden Sie in meinem Beitrag:
Kein Smartphone? Kundenportale helfen
Wer jedoch kein Smartphone besitzt oder dieses für das Einreichen der Rechnungen nicht nutzen möchte,, auch für den gibt es eine Lösung. Viele Versicherer bieten parallel Kundenportale an. Hier finden Sie ebenso eine Möglichkeit Rechnungen als PDF oder Scan hochzuladen und dann direkt einzureichen.
Beispiele für solche Portale sind “Meine Barmenia” oder “Axa 360“, aber auch “Meine Signal” und viele andere mehr.
Im Gegensatz zur reinen Rechnungs-APP finden Sie in den Portalen auch weitere Unterlagen zum Vertrag, Änderungen, Schriftwechsel und viele weitere Unterlagen und Hilfen. Daher auch hier die klare Empfehlung sich immer direkt nach Abschluss dort anzumelden.
Eine Besonderheit gibt es bei der Debeka Krankenversicherung. Statt einem Kundenportal finden Sie dort eine Art Online-Formular, mit dem Sie Ihre Rechnungen hochladen können. Dazu ist keine Anmeldung nötig. Dieses “Uploadformular” finden Sie auf der Seite der Debeka oder mit Klick auf den Link: ONLINE-UPLOAD DEBEKA
Rechnungen einreichen, auch wenn keine Erstattung gewünscht ist?
Auch das geht. Selbst wenn Sie die Rechnung nicht erstattet haben möchten, weil zum Beispiel eine Beitragsrückerstattung der bessere Weg ist, selbst dann kann das Einreichen sinnvoll sein. Gerade bei größeren Rechnungen ist es für den Laien oft schwer einzuschätzen, ob eine solche Rechnung und all die Zahlen und Positionen hier richtig berechnet wurden. Vermerken Sie auf der Rechnung einfach “nicht erstatten, nur prüfen”, so kann der Versicherer eine gebührenrechtliche Prüfung für Sie vornehmen.
Nicht alle Unternehmen bieten diesen Service, aber es werden immer mehr. Bei einigen Versicherern ist dieser kostenfreie Service auf Rechnungen ab einer bestimmten Höhe begrenzt.
Auch wenn Sie zum Beispiel nur die Rechnungspositionen erstattet haben möchten, welche unschädlich für die Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung sind, dann vermerken Sie es einfach auf der Rechnung und reichen diese dann ein.
Damit Sie wissen, in welches Abrechnungsjahr die Rechnung gehört, habe ich Details zur Abrechnung in meinem folgenden Beitrag erläutert.
Guten Tag,
den guten digitalen Service bei der Barmenia kann ich nur bestätigen. Seit ich die App für die (nur wenigen) Rechnungen nutze, ist das Geld nach spätestens 48 Stunden da!
Ich habe keine Angst, in Vorleistung gehen zu müssen.