Zahlt die Private Krankenversicherung (PKV) den Corona Test? Was ist sonst zu beachten?
Das Virus “Corona” beschäftigt in seiner aktuellen Form alle und beeinflusst viele Unternehmen. So ist aktuell in meinem Mailpostfach oder im Live Chat “PKV Erstattung des Covid Test” ein häufiger Anfragegrund. Sei es nur, weil Reisen nicht durchgeführt werden können oder sollen, oder weil Geschäftspartner nicht erreichbar sind. Gerade die Arbeitgeber in der Tourismus- und Luftfahrtindustrie haben hier mit massiven Problemen zu kämpfen.
PKV Erstattung des Covid Test – wann zahlt die Versicherung
Zunächst einmal ein kurzer Exkurs zu dem Test selbst. Wie Sie wahrscheinlich wissen und in diversen Medien lesen können, gibt es eine Möglichkeit des Test. Dabei geht man unter Medizinern derzeit davon aus, das mehrfach getestet wird. Weitere Informationen zum Testverfahren finden sich auf den Internetseiten des RKI.
Testverfahren für Coronaviren
Erregernachweis durch RT-PCR
Für eine labordiagnostische Abklärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 wurden erste PCR-Nachweissysteme u.a. auch vom Konsiliarlabor für Coronaviren (Charité Berlin) entwickelt und vorläufig validiert, die über die Webseite der WHO zu Coronaviren verfügbar sind. Proben zur Untersuchung können an das Konsiliarlabor für Coronaviren verschickt werden.Eine Testung ist grundsätzlich bei symptomatischen Personen entsprechend der epidemiologischen Falldefinition sowie im Rahmen der differentialdiagnostischen Abklärung empfohlen, wenn ein klinischer Verdacht besteht aufgrund von Anamnese, Symptomen oder Befunden, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind und eine Diagnose für eine andere Erkrankung fehlt, die das Krankheitsbild ausreichend erklärt.
Demnach soll nur der getestet werden, der Symptome aufweist und zudem aufgrund der Umstände betroffen sein könnte. Das kann ein Kontakt zu Infizierten, aber eben auch die Rückkehr aus Risikogebieten sein. (wobei sich diese immer mehr ausbreiten und viele Länder weitere –> Restriktionen zur Einreise aus diversen Ländern festgelegt haben, daher sind es unzählige Risikogebiete) Hier der –> Link zur Übersicht und Fallzahlen weltweit.
Was kostet der Test auf Coronaviren?
Die Kosten für den Test setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Diese sind im Wesentlichen:
- Honorar des Arztes
- Kosten für die Probe-/ Verpackung und Testmittel
- Kosten des Labors
Einen festen/ fixen Satz gibt es also so nicht. Die Kosten schwanken, nach derzeitigen Erfahrungswerten für das reine Testverfahren (Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland, eigene Recherche)
Bei der Laborgemeinschaft Hamburg kostet eine Corona-Testanalyse für Selbstzahler 128,23 Euro für Kassenpatienten und 147,46 Euro für Privatversicherte. Hinzu kommen dann noch Gebühren für Versand und Porto. Bei den Medizinischen Laboratorien Düsseldorf ist der Test teurer: 204 Euro für gesetzlich Versicherte, 234,60 Euro für Privatversicherte. Hinzu können dann noch Kosten der Hausärzte etwa für Material kommen.
Zusammen mit allen begleitenden Kosten sollten Sie am Ende also mit ca. 300 € rechnen. Dabei geht es nicht ohne den Arzt und schon gar nicht ohne ein spezialisiertes Labor. Man kann übrigens nicht einfach die Probe selbst an das Labor schicken!
PKV Erstattung des Covid Test – was sagen die Bedingungen?
Zunächst gelten auch hier die sonstigen Regelungen für die Grundlage von Erstattungen. Demnach ist die medizinisch notwenige Behandlung versichert. In den MB KK heißt es dazu:
(1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer
a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen, (…)
(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch
a) (…)
b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen),
Sind die – nach den Leitlinien festgelegten – Kriterien für einen Test erfüllt, also Risikogebiet oder Kontakt, Symptome die auf eine Infektion passen, dann zahlt die private Krankenversicherung auch den Test. Auch wenn Sie zum Beispiel einen solchen Test für eine stationäre Aufnahme benötigen, dann folgt die PKV Erstattung des Covid Test.
Gleiches gilt natürlich dann auch für weitere Behandlungen, die mit der Erkrankung erforderlich sind oder werden.
PKV Erstattung des Covid Test – Fällt meine Selbstbeteiligung an?
ACHTUNG: Auch wenn man meinen könnte, da wird ja etwas “vorsorglich” getestet, es ist dennoch keine Vorsorgeuntersuchung, sondern eine “medizinische Leistung”.
Daher ist eine vereinbarte Selbstbeteiligung ebenso zu zahlen/ verrechnen, wie auch die Kosten schädlich für die Beitragsrückerstattung sind.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Test auf Coronaviren?
Ja, auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat auch bereits in einer Erklärung die Übernahme der Kosten bestätigt, WENN, ja wenn auch hier ein begründeter Verdacht da ist.
Hier noch das Schema des RKI um einen Verdachtsfall abzuklären. [externer Link, pdf]