Alles andere können Sie dann ja noch überlegen.
Vorgestern hatte ich schon von einem anderen Fall berichtet, einem der sich erst nach dem Abschluss weiter informiert hat und dem dann viele Probleme auffielen. Gleich viermal war es “dumm gelaufen” und alles führt zu einer Entscheidung, welche heute und jetzt nicht mehr rückgängig zu machen ist, da alle Fristen vorbei waren.
Den vollständigen Fall können Sie gern im Detail nachlesen, im Beitrag zu
Der zweite Fall dieses Nachmittages, welcher mich auch im LiveChat erreichte und auch eher nach dem Motto “erst handeln, dann googleln” verlaufen ist, betrifft meine Freunde vom Main, also die mit dem Kompass. Würde es nicht der x-te Fall bei mir und einigen Kollegen sein, so könnte man von einem Versehen oder einer schlechten Beraterin sprechen, scheint hier aber nicht so zu sein.
PKV Betrug – wenn der Berater keine Ahnung hat
Die anderen Fälle, darunter durchaus schlimme, können Sie in den Beiträgen hier nachlesen. Mal war es ein Anruf eines Dachverbandes der PKV, mal wurde ein Kunde dazu überredet bequatscht einen Antrag zu stellen, der eigentlich eine Voranfrage war. So wurde aus dem Antrag ein Vertrag. Klar kann man den widerrufen, wenn man es denn weiß. Da die Police aber zum Berater ging und es eine Vollmacht gab, war die Frist dann auch wieder vorbei.
“Die Beraterin rief an, ich müsse wechseln.”
PKV Betrug – falsche Aussagen auch auf Nachfrage
Die Dame, gemeinsam mit dem Ehemann selbstständig im Einzelhandel, sollte nun Besuch bekommen. Nicht, dass diese nun schon sechs Jahre bei der Axa versichert war und es daher nur bedingt Sinn ergibt da nun Hals über Kopf zu wechseln. In dem Gespräch kamen dann auch so allerlei eigenwillige Aussagen der Beraterin.
- “Wenn Sie auch in die Hanse Merkur wechseln (wo der Mann schon versichert ist), ist das besser, weil alle zusammen sind.”
- “Ihr Mann kann ja dann auch wieder in die GKV wechseln.”
- “Den Antrag füllen wir erstmal aus, ich nehme den unterschrieben mit und dann schauen Sie am Wochenende weiter, dann können Sie es ja prüfen.”
und noch einige Aussagen mehr.
Nicht eine Aussage ist leider richtig und vollständig. Den Hintergrund, warum die Dame nun von der Axa weg sollte und jetzt bereits einen Antrag stellen soll, ist nicht klar. Es gab keinen konkreten Anlass, der Vertrag bei der Axa ist ungeachtet allem erst zum Jahresende kündbar. Wir haben April, das heißt auch, der neue Antrag kann 6 Monate in die Zukunft datiert werden.
Das Vordatieren kann auch sinnvoll sein, so hier dann der Gesundheitszustand kostenfrei eingefroren wird, will man keine Option oder Anwartschaft verwenden (die Geld kosten). Doch April + 6 Monate ist eben Oktober und nicht Januar oder Dezember.
Hier wurde aber solange geredet, bis die Dame dachte sie muss das so machen und unterschrieb einen Antrag. Den wohl gemerkt im ersten Gespräch, nach wenigen Minuten Beratung. Wie so schnell die Gesundheitshistorie aufgearbeitet, Arztunterlagen besorgt wurden, Tarife vergleichen und eine saubere Beratung stattgefunden haben soll, es muss Hexerei sein. Realistisch und normal zu machen ist das nicht.
Leider lassen sich immer wieder Kunden und Interessenten überreden. Das Ergebnis:Da wurde “mal schnell” ein Antrag auf eine neue, private Krankenversicherung unterschrieben und am Wochenende sollte dann die Zeit sein, sich das zu überlegen und neu zu prüfen. Sonderbare Ansichten hatte die Beraterin, denn das ist ganz sicher der falsche Weg. Zumal es weder Zeitdruck noch sonst etwas brauchte.
Da wurde nun der Verkaufsdruck so hoch und die Dame war zu gutgläubig, also unterschrieb diese einen Antrag auf Krankenversicherung bei der Hanse Merkur, weil der Mann da ja auch versichert ist. Ach ja, zufrieden war er auch, ist ja gesund und hat nichts mit der Gesellschaft abzumachen.
“Ihr Mann kann ja dann auch wieder in die GKV wechseln.”
Das nächste und haarsträubende Argument war dann ein anderes. Der Mann könne ja dann irgendwie bei ihr angestellt werden und somit in die gesetzliche Kasse wechseln. Warum er das sollte, wo doch der Versicherer angeblich so gut und alle zufrieden sind, ist nicht klar. Aber das Argument ist genauso ein Unsinn, wie die Aussage “beide bei der gleichen Gesellschaft bringe Vorteile.” Außer der Tatsache, dass vielleicht eine App zur Einreichung von Rechnungen auf dem Smartphone reicht (selbst das ist falsch, da diese immer mit dem Versichertenaccount verknüpft ist), gibt es keinen Unterschied.
Die Vertragsbedingungen und Prämien werden weder anders noch günstiger, wenn zwei, drei oder acht Versicherte einer Familie dort versichert sind. Die Private Krankenversicherung ist zudem auch viel zu individuell um die Auswahl von jemand anderem Abhängig zu machen. Ähnlich der Aussage
“Den Antrag füllen wir erstmal aus, ich nehme den unterschrieben mit und dann schauen Sie am Wochenende weiter, dann können Sie es ja prüfen.”
Nein, nein und nochmals nein. Man füllt niemals einen Antrag nur mal “so” schnell aus und gibt diesen unterschrieben dem Berater mit. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, dann bitte in vollem Bewusstsein was Sie da tun und auch mit dem Verstehen der Hintergründe und Folgen. Was aus so einer Geschichte werden kann und warum Sie da nie wieder raus kommen, das lesen Sie im Artikel:
Komisch, war auch hier das gleiche Unternehmen mit der Beratung beschäftigt, ist aber sicher ein Versehen. Aber auch hier sollte nur mal geschaut werden, wie denn so ein Antrag gestellt werden “KÖNNTE” und natürlich sei das alles nicht verbindlich. Sorry, aber wie armselig muss man als Beraterin sein, um hier wohl unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen unterschriebenen Antrag zu bekommen. Klar, vielleicht hat die Kundin auch gesagt: “Hey, geht ja eh erst zum 1.1., aber wo Sie gerade einmal hier sind und bevor Sie das Haus verlassen, ich möchte Ihnen gern noch den Antrag unterschreiben. Ich habe zwar keine Idee warum und kann es erst am Wochenende prüfen, aber nehmen Sie den schon einmal unterzeichnet mit.”
Klingt doch plausibel, oder?
Nun haben wir auch hier die Situation einer bestehenden PKV, dazu eines neuen Antrags. Dieser ist ganz sicher auf dem Weg zur Hanse Merkur. Als Gesellschaft kann und muss diese den nun prüfen und wird bei Zustimmung den Antrag annehmen. Damit wird hier eine Police erstellt und dem Kunden der Beraterin zugesandt. Ja, der Beraterin, dazu hat es schließlich einen Maklerauftrag und eine Vollmacht gegeben.
Befrage ich meine Glaskugel, kann ich sagen was hier passiert. Der Antrag liegt heute dem Versicherer vor, wird angenommen. Die Police nebst Widerrufsbelehrung kommt bei der Maklerfirma an und wird doch erfasst. Dann könnte es nun sein, dass diese so viel zu tun haben und der Antrag erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bei der Kundin ankommt. Sorry, ging einfach nicht schneller.
Nun stellt diese dann fest: “Hey, ich habe es geprüft und wollte doch nicht wechseln, ich habe eine zweite Meinung eingeholt und fühle mich nicht wohl mit der Entscheidung”. Jetzt könnte diese den Widerruf schreiben und aus dem Vertrag heraus wollen. Blöd nur, dass die Fristen bereits um sind.
Einen theoretischen Anspruch könnte diese Betrogene Kundin nun vielleicht gegen den Makler haben, nur blöderweise gibt es eine Vollmacht… DUMM GELAUFEN!
Den Ablauf und warum das so ist, habe ich ausführlich in einem anderen Beitrag beschrieben.
“Die Gefahr der uneingeschränkten Maklervollmacht.“
Mir ist es wichtig zu betonen, dass solche Maklervollmachten und Aufträge wichtig und richtig sind, wenn alle beteiligten vertrauensvoll damit umgehen. Die meisten Versicherungsmakler (die, den Namen wert sind, den Beruf mit Ehre und Anstand ausüben) tun das und würden niemals solche Wege beschreiten. Eine Vollmacht an einen Berater ist immer dann richtig sind wichtig, wenn abgesprochen ist was dieser tun soll. Klar, auch ein Anwalt kann einen Vergleich für Sie annehmen, einen den Sie gar nicht wollen. Wir er aber nicht tun.
So steht auch der Versicherungsmakler auf Ihrer Seite und vertritt Ihre Interessen. Das kann und soll er und auch ich verwende in meinen Kundenbeziehungen Makleraufträge und Vollmachten. Das erleichtert die tägliche Arbeit. Wenn, ja wenn sorgfältig damit umgegangen wird.
Doch in diesem Fall ist noch nicht alles zu spät. Unsere betroffene Kundin kann und muss nun schnell reagieren und das gleich an mehreren Stellen. Dazu müssen im Wesentlichen drei Briefe verfasst werden.
“Schnell handeln und retten was zu retten ist.”
- Brief an die Hanse Merkur (als neue Gesellschaft)
- Brief an den “Berater”
- Brief an die alte Versicherung, die Axa
Was dort drin stehen muss und warum drei Briefe notwendig sind, erkläre ich Ihnen nun. Zuerst einmal muss die Hanse als vermeintlich neuer Versicherer informiert werden. Dazu ist es sinnvoll neben dem Widerruf auch gleich eine Auskunft der Daten anzufordern, dann sehen Sie ggf. auch Post und Emailverkehr mit dem oder von dem Berater.
1.) Brief an die Hanse Merkur (als neue Gesellschaft)
Ein unverbindliches Muster sehen Sie hier:
„Hanse Merkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 HamburgFax: 040 4119-3257
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Antrag auf private Krankenversicherung vom ____________ liegt mir bisher der Versicherungsschein noch nicht vor. Rein vorsorglich mache ich von meinem Widerrufsrecht schon heute Gebrauch und erkläre, dass ich den gestellten Antrag zurücknehmen möchte und einem Versicherungsschein hiermit widerspreche.
Rein vorsorglich teile ich Ihnen aber mit, dass ich sämtliche, gegenüber der Firma _____ erteilte Vollmachten hiermit widerrufe und bitte um schriftliche Bestätigung. Ich untersage Ihnen hiermit jedwede Weitergabe von persönlichen Daten, vertragsrelevanten Informationen oder anderen Daten meine Person oder den Vertrag betreffend.
Bitte bestätigen Sie mir dieses umgehend, spätestens jedoch binnen 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.
Ich möchte hiermit von meinem Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO Gebrauch machen und bitte Sie daher, mir innerhalb der einmonatigen Frist nach Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO, über folgende Punkte Auskunft zu erteilen:
- Ist/Soll eine Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt/erfolgen oder nicht? Bitte senden Sie mir eine Kopie zu bzw. erstellen mir einen Zugang zu meinen personenbezogenen Daten, die Sie erhoben haben und/oder verarbeiten.
- Bitte senden Sie mir einen Bericht darüber zu, inwiefern meine personenbezogenen Daten von Ihnen im Einzelnen verwendet wurden/in Zukunft verwendet werden. Bitte klären Sie mich auch über Ihre TOMs/weitere Schutzmaßnahmen sowie die geplante Speicherdauer auf.
- Bitte senden Sie mir eine Liste aller Dritten bzw. Auftragsverarbeiter zu, die Zugriff auf meine personenbezogenen Daten haben (könnten) und die betreffenden Rechtsgrundlagen.
- Sollten Sie aus anderen Quellen als von mir persönlich Daten mich betreffend erheben, teilen Sie mir bitte entsprechend Art. 14 DSGVO alle Informationen über diese Quelle mit.
Diese Anfrage steht unter der Bedingung, dass Ihre Antwort kostenfrei für mich ist.
Auskunftsersuchende:
(NAME, ANSCHRIFT, GEB.DATUM __________________________)
Zuletzt senden Sie mir bitte eine vollständige Kopie der bei Ihnen eingegangenen Antragsunterlagen und sonstiger Formulare mit meinen Daten und Unterschriften.
Mit freundlichen Grüßen“
Nachdem Sie dieses per Fax an die oben genannte Nummer oder per E-Mail an info@hansemerkur.de geschickt haben, senden Sie es in jedem Fall als Brief (ggf. mit Einschreiben und Rückschein) hinterher und passen auf, dass Sie hier auch eine Antwort erhalten.
Brief an den “Berater”
Auch dem “neuen Berater” müssen Sie schreiben, denn schließlich haben Sie dort einen Maklerauftrag erteilt und eine Vollmacht ausgesprochen. Diese muss zurück genommen werden. Auch hier ist eine Auskunft nach den gespeicherten und verwendeten Daten sinnvoll. Ebenso ist ein Kontaktverbot ganz hilfreich, da Sie sonst wieder angerufen und erneut bequatscht werden. Name, Aktuelle Anschrift und Tel./ Fax finden Sie auf Ihrem Maklerauftrag oder einfach hier.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die bestehende Maklervollmacht und den geschlossenen Maklerauftrag ab sofort fristlos. Ich bitte um schriftliche Bestätigung binnen der kommenden 5 Tage nach Zugang dieses Schreibens/ Fax.
Sämtliche weitere Korrespondenz in meinem Namen mit Versicherern, Ärzten oder anderen Beteiligten untersage ich Ihnen. Eine telefonische Kontaktaufnehme untersage ich hiermit ebenfalls vollständig. Eine eventuell erteilte Einwilligung gilt hiermit als widerrufen!
Ich möchte hiermit von meinem Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO Gebrauch machen und bitte Sie daher, mir innerhalb der einmonatigen Frist nach Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO, über folgende Punkte Auskunft zu erteilen:
Ist/Soll eine Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt/erfolgen oder nicht? Bitte senden Sie mir eine Kopie zu bzw. erstellen mir einen Zugang zu meinen personenbezogenen Daten, die Sie erhoben haben und/oder verarbeiten.
Bitte senden Sie mir einen Bericht darüber zu, inwiefern meine personenbezogenen Daten von Ihnen im Einzelnen verwendet wurden/in Zukunft verwendet werden. Bitte klären Sie mich auch über Ihre TOMs/weitere Schutzmaßnahmen sowie die geplante Speicherdauer auf.
Bitte senden Sie mir eine Liste aller Dritten bzw. Auftragsverarbeiter zu, die Zugriff auf meine personenbezogenen Daten haben (könnten) und die betreffenden Rechtsgrundlagen.
Sollten Sie aus anderen Quellen als von mir persönlich Daten mich betreffend erheben, teilen Sie mir bitte entsprechend Art. 14 DSGVO alle Informationen über diese Quelle mit.
Diese Anfrage steht unter der Bedingung, dass Ihre Antwort kostenfrei für mich ist.Auskunftsersuchende:
(NAME, ANSCHRIFT, GEB.DATUM __________________________)
Zuletzt senden Sie mir bitte eine vollständige Kopie der bei Ihnen eingegangenen Antragsunterlagen und sonstiger Formulare mit meinen Daten und Unterschriften.
Mit freundlichen Grüßen“
Nun haben wie schon mal den größten Teil gerettet. Einen haben wir aber noch, die Axa als alten Versicherer. Da der Maklerauftrag auch zur Kündigung berechtigt und weitere Änderungen und Handlungen zulässt, ist auch hier eine Mitteilung wichtig.
Brief an die alte Versicherung, die Axa
“AXA Krankenversicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 KölnFax: 0800 3557035
E-Mail: info@axa.deSehr geehrte Damen und Herren,
ich schreiben Ihnen in Bezug auf meine, bei Ihnen bestehende Krankenversicherung mit der Nummer ___________.
Rein vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich weder eine Kündigung ausgesprochen habe, noch dieser zustimme. Sollte Ihnen ein Kündigungswunsch der Firma “________” zugehen, so nehme ich den ausdrücklich zurück. Der bestehende Vertrag soll solange unverändert bleiben, bis ich Ihnen hierzu anderweitige Weisungen erteile.
Auch eine eventuell eingereichte Folgeversicherungsbestätigung der Hanse Merkur ist nichtig, da dort der Vertrag widerrufen wurde.
Eine weitere Korrespondenz mit dem Makler ____________ untersage ich und ziehe eventuell erteilte Vollmachten hiermit zurück. Ich untersage Ihnen hiermit jedwede Weitergabe von persönlichen Daten, vertragsrelevanten Informationen oder anderen Daten meine Person oder den Vertrag betreffend.
Bitte bestätigen Sie mir dieses umgehend, spätestens jedoch binnen 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.
Ich möchte hiermit von meinem Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO Gebrauch machen und bitte Sie daher, mir innerhalb der einmonatigen Frist nach Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO, über folgende Punkte Auskunft zu erteilen:
Ist/Soll eine Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt/erfolgen oder nicht? Bitte senden Sie mir eine Kopie zu bzw. erstellen mir einen Zugang zu meinen personenbezogenen Daten, die Sie erhoben haben und/oder verarbeiten.
Bitte senden Sie mir einen Bericht darüber zu, inwiefern meine personenbezogenen Daten von Ihnen im Einzelnen verwendet wurden/in Zukunft verwendet werden. Bitte klären Sie mich auch über Ihre TOMs/weitere Schutzmaßnahmen sowie die geplante Speicherdauer auf.
Bitte senden Sie mir eine Liste aller Dritten bzw. Auftragsverarbeiter zu, die Zugriff auf meine personenbezogenen Daten haben (könnten) und die betreffenden Rechtsgrundlagen.
Sollten Sie aus anderen Quellen als von mir persönlich Daten mich betreffend erheben, teilen Sie mir bitte entsprechend Art. 14 DSGVO alle Informationen über diese Quelle mit.
Diese Anfrage steht unter der Bedingung, dass Ihre Antwort kostenfrei für mich ist.Auskunftsersuchende:
(NAME, ANSCHRIFT, GEB.DATUM __________________________)
Zuletzt senden Sie mir bitte eine vollständige Kopie der bei Ihnen eingegangenen Antragsunterlagen und sonstiger Formulare mit meinen Daten und Unterschriften.
Mit freundlichen Grüßen”
Nachdem unsere Kundin alles das getan hat, abgeschickt und gefaxt, ist diese aus dem Schlimmsten raus und es kann wenig passieren. Natürlich kann diese, wenn denn doch gekündigt werden soll, den bestehenden Vertrag mit einer normalen Frist von 3 Monaten zum Jahresende beenden. Das aber nur dann, wenn diese es auch wirklich wünscht und ein entsprechender neuer Schutz sinnvoll ist und auch gewünscht.
Glück gehabt, aber viel Arbeit
In unserem Fall hat die Kundin zwar auch erst nach der Unterschrift die Tante Google bemüht, aber dann noch verstanden was sie da genau abgeschlossen hat. Daher nehmen Sie sich diesen Fall zu Herzen und unterschreiben Sie nicht erst und recherchieren und hinterfragen dann. Eine private Krankenversicherung schließt man nicht mal so nebenbei ab. Auch nicht im ersten Termin nach einer Stunde Beratung.
Und immer wenn Ihnen gesagt wird, “Wir stellen erstmal einen Antrag und gucken ob Sie genommen werden”, sollten Sie hellhörig werden. Nicht nur weil es verbindlich ist, sondern auch, weil anonyme Voranfragen das Mittel der Wahl sind. Mehr Informationen warum eine Voranfrage sinnvoll und wichtig ist und warum diese anonym mit qualifizierten Beratern gestellt werden muss, das lesen Sie hier.
Haben Sie auch schon einmal solche Erfahrungen gemacht? Was ist Ihnen passiert? Schreiben Sie es gern in die Kommentare, vielleicht verhindern wir dann gemeinsam weitere Katastrophen bei Menschen, die darauf reinfallen zu drohen. Und ja, PKV Betrug ist ein großer und schwerwiegender Vorwurf. Anders kann ich das hier aber leider nicht mehr beschreiben, ein Versehen kann das kaum sein. Spannend wird, wie das Gericht das hier sieht.