Es gab da einmal diesen Finanzvertrieb in Kassel, die konnten das recht schnell, Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu bringen. Was daraus geworden ist, dass ist bekanntlich in diversen Quellen nachzulesen oder im aktuellen Kinofilm zu sehen. Danach kam irgendwann der Gesetzgeber mit Verlängerung der Haftungszeiten und dem Versuch mehr Qualität in die Beratung zu bringen. Das ist aus meiner Sicht an vielen, sehr vielen Stellen geglückt und sowohl die ständigen Umdeckungen als auch sinnlose Wechsel in die private Krankenversicherung mit Menschen die da nicht hingehören, sind weniger geworden.
Nun gibt es aber durchaus Menschen für die die private Krankenversicherung das richtige System ist, die sich dafür entscheiden weil sie ein bestimmtes Leistungsspektrum wollen, dafür entscheiden weil sie Selbstzahler beim Arzt sein wollen und dafür eine entsprechende Versicherung zur Kostenübernahme im Hintergrund benötigen.
Und dann kommt wieder ein Vertrieb und toppt all das was ich in den letzten Jahren erlebt habe (und ich bin ja schon 15 Jahre dabei). Eine (dokumentierte) Beratung zur privaten Krankenversicherung (PKV) in sage und schreibe 30 Minuten.
30 Minuten um Unterschiede zwischen den Systemen zu erklären, 30 Minuten um Leistungen und unterschiedliche Modelle in der privaten Krankenversicherung zu besprechen, 30 Minuten um Gesundheitsfragen zu beantworten und die gleichen 30 Minuten um eine unter Umständen lebenslange Entscheidung treffen zu können.
Es geht in unserem Fall um eine Kundin, welche über der Jahresarbeitentgeltgrenze verdient und damit potentiell in die private Krankenversicherung wechseln darf. Diese Kundin kam nun, über welchen Weg ist mir nicht bekannt, zu einer Beratung durch den entsprechenden Finanzvertrieb.
Es kam dann tatsächlich zu einem solchen Gespräch. Freitagnachmittag, 8. August 2014, ein vermutlich warmer Sommertag irgendwo in Deutschland. Start um 12:00 Uhr, um 12:30 Uhr ist die Unterschrift unter dem Antrag auf private Krankenversicherung. 30 Minuten in denen die Kundin über die Zukunft ihrer Gesundheitsvorsorge und wohl auch die des irgendwann geplanten Kindes entschieden hat. (–> Link Versicherung des Kindes)
Bei der Auswahl kam es sogar zu einem angemessenen Versicherungsschutz, die Entscheidung fiel auf einen soliden Versicherer und einen sehr leistungsfähigen Tarif. Das ist alles mehr richtig als falsch und hätte durchaus eine Zukunft haben können. Das Entscheidende und Schlimme daran ist jedoch etwas ganz Anderes. Bei den Gesundheitsangaben, die also auch noch in den 30 Minuten ausgefüllt werden mussten, ist alles und zwar ausnahmslos alles mit “Nein” beantwortet. Jede einzelne Frage mit Nein beantwortet.
Darunter auch Fragen wie die nach ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen, Beschwerden. (Frage 7) Es gehört schon viel dazu, einen solchen Antrag als richtig einschätzen zu können. Welche Frau mit einem Alter Anfang 30 hatte die letzten drei Jahre keinerlei ambulante Behandlungen? Keine ärztliche Untersuchung, keine Beratung, keinerlei Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchung, kein Besuch beim Zahnarzt, nichts. Absolut gar nichts! Di Pille, welche die Dame nimmt, gehört im Übrigen auch unter die Frage 5, ja, es ist ein Medikament!
Hätte der Versicherer nachfragen müssen?
Ich denke nicht, denn das ist genau das Problem. Es besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Makler und dem Kunden, da kann ein Versicherer schlecht hingehen und nach Antragseingang den Kunden ansprechen nach dem Motto: „Du hast doch bestimmt etwas vergessen im Antrag?“
Liegt die Schuld bei den Kunden? Beim Berater?
Natürlich ist die Kundin letztendlich diejenige, welche den Antrag unterschrieben hat. Diejenige die für die Beantwortung der Gesundheitsfragen verantwortlich ist. Auf dem Antrag gibt es entsprechende Hinweise, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen sind.
Doch hier war die Kundin augenscheinlich daran nicht schuld.
“Beim Ausfüllen des Antrages habe ich ausdrücklich gesagt, dass ich PCO Syndrom habe. Dagegen nehme ich seit 15 Jahren die Pille. Es kann sein, dass beim Kinderwunsch später Probleme entstehen werden können, muss aber nicht. Ich wurde wg. Kinderwunsch nie behandelt, nur eben die Pille. Deshalb hatte ich nie Probleme oder Beeinträchtigungen. Nach meiner Aussage, meinte er, dass ich Kerngesund sei und wir nichts eingeben brauchen.
Für den schlimmsten Fall habe ich ihn gebeten mir ein Tarif rauszusuchen, wo eine künstliche Befruchtung mit dabei war.”
Dieser hatte ihrem Berater von einem Polymystischem Ovar-Syndrom berichtet und richtete ebenso davon, dass diese mit der “Pille” behandelt wird und eine weiteren Beschwerden verursacht. Irgendwo muss jedoch das Rezept für die Pille auch hergekommen sein. Daher gab es auch eine ärztliche Untersuchung und weitere Beratungen.
Weiterhin hatte die Kundin ihren Berater explizit darum gebeten einen Tarif zu suchen, der auch die Kinderwunsch Behandlung enthält und weiterhin- so steht es im Beratungsprotokoll- wurde auch extra über die Beitragsbefreiung in der Elternzeit gesprochen. Also, das eindeutiger Wünsche nach einer Familienplanung bestanden.
Es kommt also wie es kommen musste, die Kunden lässt ihre Vorsorgeuntersuchung bei der Frauenärztin durchführen (wie immer also), reicht diese Rechnung ein und auf der Rechnung steht natürlich die altbekannte Diagnose PCO.
Der Versicherer erfährt nun etwa ein halbes Jahr nach Antragstellung erstmals von dieser Diagnose und nimmt dies natürlich zum Anlass weitere Überprüfungen. Dabei stellt sich heraus, dass diese Diagnose bereits seit Jahren bekannt ist und diese im Antrag nicht angegeben wurde.
Was tut der Versicherer?
Er tritt zunächst wegen Verletzung der Anzeigepflicht vom Antrag zurück. Im weiteren Verlauf bietet er einen sehr hohen Risikozuschlag auf die abgeschlossenen Tarife an. Warum? Weil zu befürchten ist, dass es zu einer künstlichen Befruchtung kommen könnte. Dieses muss im Sinne der Versichertengemeinschaft natürlich kompensiert werden. Daher bietet man einen hohen Risikozuschlag an, welcher von der Kunde nun angenommen werden kann. Andernfalls endet das Vertragsverhältnis, denn gerade bei der künstlichen Befruchtung sind schnell Kosten von 10.000€ und mehr erreicht, die bezahlt werden müssen.
Was kann die Kundin tun?
Nun ist diese erst mal völlig aufgelöst und wurde sehr überraschend von dem Schreiben des Versicherers getroffen. Warum? Nun, sie war sich absolut keiner Schuld bewusst, hatte sie doch dem Berater die entsprechende Angabe gemacht und dieser daraufhin erwähnt, das ist etwas was sie nicht angeben müssen, es ist ja keine wirkliche Krankheit.
Die Möglichkeiten die nun bleiben sind folgende:
1. Annahme des fast 100-prozentigen Risikozuschlag ist und Fortführung des privaten Krankenversicherungsvertrages.
2. Nichtannahme des Zuschlages, damit Rücktritt des Krankenversicherers und aktuell kein Versicherungsschutz. Natürlich bleibt die Option des Schutzes bei einem anderen Versicherer (wenn dieser denn das Risiko zeichnet) oder im schlimmsten Fall der Weg in den Basistarif.
3. Über Tricks und Kniffe versuchen in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu kommen. Das ist bei einem Einkommen welches knapp über der Grenze liegt vielleicht noch machbar, bei einem Einkommen welches deutlich über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist das nicht ohne weiteres möglich und birgt immer die Gefahr, bei einer späteren Sozialversicherungsprüfung “aufzufliegen” und damit noch deutlich größere finanzielle Probleme zu verursachen.
Sie sehen, alles keiner wirklich erstrebenswerten Zustände. Und das alles nur deshalb, weil ein Berater ein schnelles Geschäft wollte und der Auffassung war, man könne und müsse einen Wechsel in der privaten Krankenversicherung in 30 Minuten “eintüten”.
So geht es nicht!
Allein meine Videoanleitung zum Ausfüllen des ersten Fragebogens und dem Festlegen von gewünschten Leistungen in der PKV dauert 45 Minuten. Eine Beratung zur privaten Krankenversicherung dauert vom ersten Kontakt bis zum Ausstellen der Police deutlich mehr als 10 Stunden. Stunden in denen es um die Unterschiede der Systeme mitgeht, Stunden in denen einzelne Leistungsbereiche der privaten Krankenversicherung besprochen werden, Stunden in denen Nachteile gegenüber der GKV besprochen werden, Stunden in denen es um Familienplanung und den weiteren Versicherungsverlauf geht, Stunden die sich mit der PKV im Alter beschäftigen.
Ganz ehrlich, es k…. mich an, das absolut unfähige Berater und Finanzvertriebe den Ruf einer ganzen Branche wieder und wieder zerstören. Das Profit vor solide Beratung geht, dass es nicht möglich ist Kunden von dem System PKV abzuraten, die da absolut nicht hingehören und dass die Tragweite von Gesundheitsfragen und der Verletzung der Anzeigepflicht nicht begriffen wird.
Schadenfreude ist sicherlich unangebracht, in jedem Fall für die Kundin. Auch wenn diese natürlich eine Mitschuld trifft. Für den Vermittler finde ich ist nur gerecht jeden, aber absolut auch jeden Cent der Courtage für diese Beratung zurückzahlen zu müssen. Auch für die Haftung wird das sicherlich spannend, sollte sich die Kundin entschließen diesen Weg zu gehen.
Nun geht es erst einmal darum zu kümmern, anderweitigen Versicherungsschutz in ausreichender Höhe und ausreichend im Leistungsumfang zu bekommen. Das Paradoxe daran, das Risiko wäre auch mit Angabe der Vorerkrankung versicherbar gewesen, gefolgt von einem überschaubaren Risikozuschlag unter Umständen.
Sollten Sie also jemals von einem Vermittler den Rat erhalten etwas nach dem Antrag gefragt wird nicht anzugeben, dann ist der einzig sinnvolle Weg diesen Berater vor die Tür zu setzen, oder am Telefon einfach aufzulegen.
Der Versicherer stellt die Antragsfragen nicht auch Spaß und es geht nicht darum selbst zu entscheiden was richtig ist oder nicht, sondern die Fragen so zu beantworten wie sie in diesem Antrag gestellt werden. Natürlich müssen Sie keine Angaben machen auf denen der Versicherer nicht fragt, keine unnötigen Informationen liefern die Ihnen mit einem höheren Risikozuschlag schaden könnten, aber alles was erfragt wird ist vollständig, wahrheitsgemäß und in vollem Umfang zu beantworten.
Aber ich habe doch auch nicht…
Sollten Sie jetzt bemerken, dass es in ihrem damaligen Antrag auch solche Lücken gibt, so sollten Sie schnell, sehr schnell reagieren. Warten Sie in keinem Fall bis es zu einem Problem wird, sondern versuchen Sie jetzt mit einem neuen Berater das Alte auf zu arbeiten und gemeinsam zu entscheiden was zu tun ist.
Das kann das klarstellen von Informationen beim derzeitigen Versicherer sein, das kann auch die Antragstellung bei einem anderen Unternehmen sein, das kann auch eine ganz andere Möglichkeit sein, um das entscheiden zu können ist es aber notwendig weitere Details zu kennen. Bei weiteren Fragen nutzen Sie gern meine PKV Anfrage.
[online-pkv.de]
Ich habe Ihren Kommentar zu dem Beitrag der MEG verschoben. Diesen finden Sie hier.
Das Verschieben hat wohl nicht geklappt. Der Link geht auf “wp-admin”.
jetzt aber. Sorry ! 🙂