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Pflegezusatzversicherung für die Eltern abschließen, Sicherung des Erbes und des eigenen Vermögens – das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes zur Unterhaltspflicht für Kinder

Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Unterhaltspflicht der Kinder für ihre Eltern hat in der vorletzten Woche nicht nur in den Medien für Aufregung und Verwunderung gesorgt. Der Bundesgerichtshof hat damit ein deutliches Signal gesetzt, dass die Unterhaltspflicht für die Eltern nur in sehr strengen Grenzen überhaupt aufgehoben werden kann.

Worum ging es in dem Urteil genau?

Der Streit in dem Urteil resultierte aus einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Bremen und einem Beamten. Dieser hatte seit mehr als 40 Jahren keinen Kontakt zu seinem Vater und sollte nun Kosten für ein Pflegeheim in Höhe von ca. 9000 € begleichen. Der Vater war vor zwei Jahren verstorbenen und Sozialbehörde forderte aufgrund der Unterhaltspflicht des Sohnes Kosten für die Heimunterbringung zurück.

Kinder haften für ihre Eltern?

Ja, genau wie auf der einen Seite eine Unterhaltspflicht von Eltern für ihre Kinder besteht, welche sie zur Unterstützung zum Beispiel während des Studiums, der Schulausbildung oder dergleichen verpflichtet, besteht natürlich auch ein Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder. In der Praxis führt dieses gerade bei eintretender Pflegebedürftigkeit der Eltern durchaus zu größeren finanziellen Problemen. Wird ein Elternteil pflegebedürftig und reicht das eigene Vermögen zur Begleichung der Pflegekosten nicht aus, so werden die Kinder zur Begleichung der Kosten herangezogen.

Kinder haften

Natürlich ist zuerst das eigene Vermögen der Pflegebedürftigen selbst zu verwenden, auch hier sieht der Gesetzgeber konkrete Regelungen vor, dann jedoch- wenn dieses nicht ausreicht- sind die Sozialbehörden in der Pflicht und übernehmen die verbleibenden Kosten für den Pflegeheimplatz oder sonstiger Leistungen aufgrund der Pflegebedürftigkeit.

Diese Kosten können (auch im Nachhinein) von den unterhaltspflichtigen Kindern zurückgefordert werden, was die Sozialbehörden aufgrund klammer Kassen natürlich auch tun. Das führt in der Praxis oft zu Streitigkeiten, da es bei den Kindern natürlich nicht auf Begeisterung stößt, plötzlich diese Kosten übernehmen zu müssen.

Kann ich mich dagegen versichern?

Ja und nein, den gegen den konkreten Rückforderungsanspruch des Sozialamtes kann ich mich natürlich nicht versichern. Das was Sie aber tun können, ist für die Absicherung der Pflegekosten entsprechend vorzusorgen. Neben Pflegekostenversicherungen sind auch Pflegetagegeldversicherungen eine solche Möglichkeit die Pflegekosten zu begleichen. Diese ergänzenden Pflegeversicherungen sichern im Falle einer Pflegebedürftigkeit unterschiedliche finanzielle Beträge je nach Pflegestufe ab. So lassen sich die Kostendifferenzen zwischen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlich entstehenden Pflegekosten abdecken und es führt nicht zu einer Rückforderung oder einer Kostenbelastung der Kinder.

Sicherung des Erbes durch die Pflegeergänzungsversicherung?

Auch dazu dient eine entsprechende Absicherung, denn wenn es gar nicht erst zu Ansprüchen gegen das Sozialamt kommt, weil die Pflegekosten durch den Versicherer gezahlt werden, so muss auch das Vermögen der Eltern nicht angetastet werden und eine eventuelle Immobilie wird nicht verkauft oder weitere Kapitalvermögen werden nicht verbraucht. Das ist eine aktive Möglichkeit das Erbe zu sichern und den Eltern natürlich auch zu ermöglichen die eigene Immobilie solange wie möglich und gewünscht zu nutzen.

Kann ich so eine Versicherung für meine Eltern abschließen?

Sie können gemeinsam mit ihren Eltern einen solchen Versicherungsschutz besprechen und ihn natürlich auf ihren Namen als Versicherungsnehmer abschließen. Auch die Beitragszahlung können Sie natürlich übernehmen, dennoch ist eine Unterschrift der Eltern erforderlich, da im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten sind.

Das Thema Pflegebedürftigkeit ist leider immer noch ein Thema welches ungern angesprochen wird, das sollten Sie dennoch ändern und sich frühzeitig Gedanken um den entsprechenden Absicherungsbedarf machen.

Ist ein Abschluss auch im Alter noch möglich und gibt es Gesundheitsfragen?

Für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung gelten vereinfachte Gesundheitsfragen. Oftmals handelt es sich dabei um eine feste Aufzählung von Erkrankungen, welche dazu führen das wenn diese auftreten ein Abschluss nicht möglich ist. Der anderen Seite sind dort meist schwer wiegende Erkrankungen genannt, daher sollten Sie sich zunächst einmal mit der Produktauswahl beschäftigen und einem Berater dann diskutieren, ob und welcher Versicherungsschutz im Rahmen der Risikoprüfung möglich ist.

Einige Beispiele für die Pflegeergänzungsversicherungen finden Sie auch im Detail in Blogbeiträgen hier:

Beiträge zu dem Thema Pflegeergänzungsversicherung

Und hier noch die Übersicht, was die Pflegepflichtversicherung überhaupt leistet. Diese finden Sie im Downloadbereich auch als pdf.

Leistungen_Pflegepflicht

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