Tun Sie sich (und vor allem ihrem Kind) etwas Gutes
Es gibt so Fälle, Anfragen und Geschichten, da muss ich als Makler der sich schon über zwanzig Jahre im PKV und BU Absicherungsgeschäft tummelt, auch schlucken. Der Pflegeschutz für Kinder ist einer dieser “Baustellen”. Gerade wenn es um schwere Krankheiten und Behinderungen bei Kindern geht und diese zudem noch nicht ausreichend abgesichert sind oder einfach falsch/ nicht vollständig beraten wurden.
In der letzten Woche fragte ein Kollege nach einer Absicherung eines Kindes. Das Kind war zu früh geboren und zudem mit einer bzw. wohl mehreren körperlichen und geistigen Behinderungen auf die Welt gekommen.
Neben dem Down Syndrom gab es weitere Erkrankungen und auch wenn das heute nicht vorherzusagen ist und niemand weiss wie sich die Medizin entwickelt, eines scheint klar zu sein, das Kind wird lebenslange Pflege benötigen und immer auf fremde Hilfe angewiesen sein.
Wie viel Menschen sind Pflegebedürftig?
Aufschluss über die “Größe des Problems” gibt die Pflegestatistik des Bundes. Leider liegen derzeit öffentlich nur die Zahlen 2011 vor, was aber unerheblich ist für das Problem, denn die Anzahl steigt eher, als sie fällt:
Bei Kindern und Jugendlichen handelt es in vielen Fällen um eine sehr lange Pflege, da diese oft auf Krankheiten oder angeborene Schäden zurück zu führen ist. Die finanziellen Folgen einer solchen (lebenslangen) Betreuung sind noch nicht absehbar, klar ist aber: Es wird Geld kosten, viel Geld.
Selbst wenn in jungen Jahren des Kindes die Pflege noch durch die Eltern übernommen werden kann (diese dann aber oftmals nicht mehr arbeiten können und dadurch das Einkommen fehlt), irgendwann ist dieses nicht mehr möglich.
Pflegeschutz für Kinder – rechtzeitig oder nie mehr
Wie in dem oben genannten Bild gut zu erkennen, es gibt derzeit mehr als 67.700 Kinder die Pflegebedürftig sind. Dabei handelt es sich “nur” um 3% der Pflegebedürftigen insgesamt, das ist jedoch vollkommen irrelevant. Wichtig ist zu wissen, das Kosten im vierstelligen Bereich jeden Monat aufs neue anfallen. Das ist nicht nur die Betreuung, häusliche Krankenpflege, spezielle Kindergärten und Schulen und vieles mehr.
Wird das Kind gesund geboren, ist eine solche Absicherung völlig problemlos zu bekommen. Antrag stellen und fertig! (Man muss es auch machen, nicht nur denken “ich könnte es mal”.
Bestehen aber schon bei Geburt Erkrankungen oder Behinderungen oder werden diese kurz nach Geburt festgestellt, so ist ein Abschluss verbaut. Die Gesundheitsfragen in der Pflege sind zwar bei vielen Gesellschaften reduziert und nicht so umfangreich wie in der Krankenversicherung, dennoch ist es nicht ganz so einfach einen Schutz zu bekommen. Ein Beispiel für die Fragen sähe so aus:
Pflegeschutz für Kinder als Nachversicherung über die Eltern
Etwas anders sieht es aber aus, wenn die Eltern bereits eine eigene Absicherung haben und das Kind danach geboren wird. Auch hier gelten, wie in der Privaten Krankenversicherung, die Optionen zur Kindernachversicherung. So muss das Kind (bis zur Höhe des Schutzes der Eltern) keine Gesundheitsprüfung durchlaufen und kann einfach angemeldet werden. Selbst wenn dann sofort Pflegebedarf besteht, so ist der Versicherer von Beginn an in der Leistungspflicht, im “schlimmsten Fall” schon dann, wenn noch nicht einmal die erste Prämie abgebucht wurde.
Ungeachtet dessen, das eine Pflegeversicherung sinnvoll und notwenig ist und jeder einen ergänzenden Schutz haben sollte, ungeachtet dessen ist gerade bei Kinderwunsch eine solche Absicherung unerlässlich.
Und nein, kurz vor der Geburt abschließen geht nicht, denn für die Nutzung der Kindernachversicherung muss der Schutz mindestens 3 Monate bestehen.
Was kostet der Schutz?
50 EUR Tagegeld in der Pflegeversicherung (hier Tarif Olga Flex) und somit monatlich 1.500 EUR zusätzlich verfügbar für Pflege, Förderung und/ oder technische Hilfsmittel erfordern einen Beitragsaufwand von 8 EUR monatlich.