Zu einer bedarfsgerechten Beratung in der Privaten Krankenversicherung gehört für meinen Auffassung nach auch das Thema Pflegeversicherung. Damit ist natürlich nicht die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung gemeint, diese muss in jedem Fall abgeschlossen werden.
Wie Sie hier bereits lesen konnten, reichen die Leistungen in den meisten Fällen jedoch nicht aus. Ein amüsanter Film zum Thema wurde von der Halleschen Krankenversicherung hier ins Netz gestellt.
Bei der Absicherung gibt es jedoch einige Hürden zu überwinden und es ist zu klären welcher Schutz bei welchem Anbieter für Sie in Frage kommt. Generell ist es als eigenständiges Produkt versicherbar, es kann an einen Lebens- oder Rentenvertrag angebunden und bei den meisten Lebens- oder Krankenversicherern abgeschlossen werden. Doch wie finden Sie das geeignete Produkt dazu?
Dazu bedarf es neben der grundsätzlichen Recherche ersteinmal der Entscheidung Pflegekosten- oder Pflegetagegeld Absicherung? Wie, werden Sie vielleicht fragen- ist doch das Gleiche. Nein, denn bei der Pflegekostenversicherung werden die Pflegekosten (die nach Abzug der Pflegepflichtversicherung verbleiben) übernommen. Meist passiert dieses prozentual, also z. Bsp. 80% der Restkosten. Eine generell andere Lösung ist das so genannte Pflegetagegeld. Hierbei wird ein fester Tagessatz versichert, welcher dann im Leistungsfall gezahlt wird. Meist ist dieser nach den Pflegestufen gestaffelt, oder leistet nur in oder für eine bestimmte Stufe.
Die gesetzliche, wie auch die private Pflegepflichtversicherung bieten auch hier nur eine Grundleistung. Die Leistungen im Detail können Sie hier, in der Aufstellung des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.
Die Pflegekostenversicherung, welche i.d.R. nur 80% leistet, stellt sicher das man auch in 20, 30, 40 Jahren eine prozentuale Absicherung besitzt und nicht ständig eine Anpassung vornehmen muss, um steigende Pflegekosten oder Inflation auszugleichen. Gleichwohl ist auch dieses eben wegen der prozentualen Abschläge keine “NonPlusUltra” Lösung. Entscheiden Sie sich für diese, so sollten Sie sich im Klaren darüber sein, das ein Eigenanteil verbleibt, welcher heute noch nicht in Euro und Cent festzulegen ist.
Bei der Pflegetagegeldversicherung hingegen, wird ein konkreter und fester Satz versichert. Dieses sollte durch eine dynamische Anpassung oder eine Steigerungsoption an die tatsächlichen Umstände angepasst und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Nur so ist sichergestellt das die Erstattungen eben ausreichen. Hiermit ist aber eine 100% Absicherung möglich.
Beide Produkte haben eins gemeinsam- nicht jeder bekommt Sie. Vor den Abschluss hat der Versicherer die Risikoprüfung gestellt und prüft im Sinne der Versichertengemeinschaft genau, wen er zu welchen Konditionen versichert. Dabei sind Vorerkrankungen, Einschränkungen der Leistungsfähigkeit etc. zu prüfen. Um sich ein Bild davon zu machen wie eine solche Prüfung aussieht, empfehle ich einen Blick in den Voranfragebogen. Nachdem diese Prüfung überstanden ist, entscheidet der Versicherer ob er Sie normal, mit Ausschlüssen oder Einschränkungen oder mit einem Zuschlag versichert. Daher sollten Sie, wenn auch nur geringe Vorerkrankungen und Behandlungen vorliegen/ vorlagen, immer erst eine Voranfrage über Ihren Berater stellen lassen. Bitte stellen Sie- sich zum Gefallen- keinen Antrag.
Denken Sie also bei der Planung der Absicherung nicht nur an das Thema Altersvorsorge, sondern auch an die Absicherung des Risikos bei Berufs- oder Pflegebedürftigkeit. Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit kann und will eine Pflegeergänzungsversicherung nicht ersetzen. Weitere Informationen erhalten Sie gern, wenn Sie mich kontaktieren. (Autor: UM)