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Pflege Bahr – geförderte Pflegezusatzversicherung kommt

Es war zu erwarten. Nach langem Hin- und Her ist die geförderte Pflegeversicherung beschlossen worden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung zu ergänzen und zudem auf dieses neue Produkt eine staatliche Förderung zu bekommen.

Warum überhaupt eine Pflegeergänzungsversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherungen reichen meist nicht aus, um eine ausreichende und vorallem leistungsorientierte Versorgung im Pflegefall sicher zu stellen. Pflegeheime kosten teilweise mehr als doppelt so viel, als die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bietet, diese stellt somit nichts anderes als eine Grundversorgung dar.

Wer wird gefördert?

Eine ergänzende Pflegepflichtversicherung kann abschließen, wer das 18 Lebensjahr vollendet hat und zudem heute noch keine Pflegeleistungen bezieht. Auch wer vorübergehend eine solche Leistung schon bezogen hat, fällt somit durch das Raster. Klar eigentlich, denn ein “brenndenes Haus” lässt sich nicht mehr gegen Feuer versichern, das Risiko wäre nicht nur untragbar, sondern auch unkalkulierbar.

Welche Produkte werden förderfähig?

Damit ein Produkt förderfähig im Sinne des Gesetzes ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Versicherer im neuen Tarif Leistungen in allen drei Pflegestufen anbieten und darf keine Risikoprüfung durchführen. Somit besteht ein so genannter Kontrahierungszwang, was nichts anderes bedeutet als das jeder angenommen werden muss. Damit die Risiken aber überhaupt noch kalkulierbar bleiben, werden Wartezeiten von maximal 5 Jahren erlaubt. So kann der Versicherer vorsehen, das Leistungen erst nach Ablauf von (maximal) 5 Jahren erbracht werden. Eine weitere Voraussetzung für den so genannten “Pflege-Bahr” ist, dass die Leistung mindestens 600 EUR monatlich beträgt. Eine weitere Voraussetzung um die Förderung zu bekommen, der monatliche Eigenanteil muss mindestens 10 EUR betragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Staat leistet zu Pflegeergänzungsversicherungen, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, einen monatlichen Zuschuss von 5 EUR. Der Versicherer kann und wird diesen Jahr für Jahr direkt beantragen und so das Ganze möglichst bürokratiearm halten. Ob das gelingt oder zu ähnlichem Chaos wie damals bei der Einführung der Riesterrente führt, bleibt mal abzuwarten.

Gibt es Unterschiede zu bestehenden Produkten und können diese auch gefördert werden? 

Wer heute schon eine ergänzende Pflegeversicherung besitzt, für den wir die Förderung in den meisten Fällen nicht in Frage kommen. Bestehende Tarife sind nicht ohne weiteres förderfähig, wenn auch die Unternehmen teilweise Umstellungen in die neuen Tarife anbieten werden. Dennoch kann es günstiger sein, im alten Tarif zu bleiben. Durch die Tatsache, dass dort eine Risikoprüfung stattfinden darf und der Versicherer somit die Risiken bewusst auswählen, werden unter Umständen dort bessere Beitragsverläufe zu finden sein.

Fazit:

Obwohl wir noch keine Produkte und Bedingungen der neuen Produkte kennen, meine Erwartung hält sich in Grenzen. Wie bei Produkten ohne Risikoauswahl denkbar, werden auch diese Produkte nie die besten Leistungen bieten, sondern eher an staatlichen Vorgaben orientiert sein. So kann es viel mehr Sinn machen, seine Pflegeergänzungsversicherung so auszuwählen, wie man den Schutz selbst gern hätte und unter Umständen sogar freiwillig auf die Förderung zu verzichten und sich für ein individuelles und auf den eigenen Bedarf passendes Produkt zu entscheiden.

Weitere Informationen:

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