Die Patientenquittung ist ein wichtiges Instrument bei der Antragstellung für die private Krankenversicherung oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade für eine anonyme Voranfrage benötigen Sie hieraus Daten. Sie möchten Ihre Patientenquittung anfordern, wissen aber nicht wie? Zunächst schauen wir uns einmal genauer an, was es überhaupt ist und welche Daten darin enthalten sind.
Hierbei geht es um die Frage der vorhandenen Einträge bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Oftmals verwenden Ärzte so genannte Abrechnungsdiagnosen, es tauchen also in den Unterlagen der Krankenkasse andere Krankheiten oder Beschwerden auf, nicht nur die, die behandelt worden sind. Die Krankenkassen dokumentieren eine solche Abrechnung und die Diagnosen in der Patientenquittung bzw. der Leistungsübersicht nach § 305 SGB V.
So passiert es nicht selten, dass der Arzt eine Abrechnung als chronische Rückenbeschwerden codiert, obwohl der Patient nur ein einziges Mal dort in Behandlung war. Jetzt gibt es Fälle, in denen der Arzt gewechselt wurde und eine solche Diagnose berechtigt sein kann. Wer morgens aber mit akuten Rückenschmerzen aufgestanden ist und dabei zum Arzt geht, für den sind chronische Rückenschmerzen wahrscheinlich nicht die richtige Diagnose.
Warum sind Angaben in der Patientenquittung kritisch?
Um das zu erklären, wählen wir ein einfaches Beispiel stellen sie sich vor sie geben in Ihrem Antrag auf die private Krankenversicherung einmalige Rückenschmerzen an, so wie es in der Praxis auch gewesen ist. Der Antrag wird ohne, oder mit einem kleinen Risikozuschlag angenommen, abhängig davon wie lange die Beschwerden bei Antragstellung schon zurücklagen.
Einige Wochen nach Antragstellung treten diese Beschwerden erneut auf und der Versicherer kommt seiner Verpflichtung gegenüber dem Versichertenkollektiv nach und überprüft die Angaben aus dem Antrag. In diesem Prozess fragt er nach ihrer Schweigepflichtentbindung führt die gesetzliche Krankenkasse und fordert dann die dortige Leistungsübersicht (auch Patientenquittung genannt) an. In dieser steht nun aber nichts von akuten und einmaligen Rückenschmerzen, sondern eine Diagnose für chronische Erkrankungen des Rückens
Die Situation ist jetzt deutlich ungünstiger. Während sie vor der Antragstellung dem Versicherer die falsche Abrechnungsdiagnose noch problemlos erklären können und gegebenenfalls auch belegen, dass es keine anderen ärztlichen Untersuchungen in Bezug auf diese Erkrankung gab, ist das jetzt deutlich schwieriger. Der Hintergrund hier, Sie haben jetzt akut Rückenschmerzen und in der Vergangenheit gab es eine Diagnose für eine chronische Erkrankung des Rückens. Daher ist es grundsätzlich deutlich ratsamer diese Patientenquittung vor Antragstellung einzusehen und die Angaben dort klarzustellen oder korrigieren zu lassen.
Patientenquittung anfordern und die Angaben des Arztes korrigieren lassen?
Das ist gar nicht so einfach, denn wir müssen unterscheiden, wo welche Daten gespeichert sind. Die Krankenkasse bekommt die Daten die der Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung als Abrechnungsdiagnosen meldet, diese werden sodann auch bei der Krankenkasse gespeichert. In den meisten Fällen lassen sich diese Diagnosen als Abrechnungsdiagnosen auch nicht mehr sauber korrigieren.
Dennoch ist es wichtig und hilfreich die Diagnosen und Ärzte zu identifizieren und sich mit diesen gezielt auseinanderzusetzen. Täglich erlebe ich Fälle, in denen dann Patientinnen und Patienten erneut den jeweiligen Arzt aufsuchen und diesen gezielt auf die falsche Abrechnungsdiagnose ansprechen. Dabei Sie bieten Ärzte oft an sie können die Angabe in ihrer Akte korrigieren. Das ist jedoch keinesfalls eine Korrektur bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder der gesetzlichen Krankenkasse. Dennoch hilft eine solche Korrektur, wenn diese mit einem entsprechenden Attest durch den Arzt bestätigt wird.
Vorbeugendes Attest für spätere Rückfragen und für die Antragstellung jetzt
Schauen wir uns unseren Fall erneut an, den Patienten mit denen Rückenschmerzen. Auch wenn der Arzt die Angaben in seiner Krankenakte nun korrigiert, bleibt diese bei der Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung gespeichert für die Antragstellung der privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dieses zusätzliche Attest jedoch sehr hilfreich, da sie als Antragsteller nun belegen können, dass es sich um eine falsche Aussage gehandelt hat und der Arzt diese Diagnose als Abrechnungsdiagnose gewählt hat.
Natürlich gibt der Arzt damit indirekt zu, dass er bei der Abrechnung nicht sorgfältig genug war, im schlimmsten Fall sogar betrogen hat.
Stellt sich nun im späteren Verlauf des Antrages heraus, dass die private Krankenversicherung oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse anfragt und findet diese Abrechnungsdiagnose so ist direkt von vornherein klargestellt, welchen Wert diese Aussage hat denn schließlich haben sie entweder ein Attest des behandelnden Arztes, oder konnten bereits als Ergänzung zu ihrem Antrag klarstellen, dass es sich nur um akute Rückenbeschwerden handelte.
Wie bekomme ich meine Patientenquittung?
Bei vielen gesetzlichen Krankenkassen können Sie die Unterlagen zur Leistungsabrechnung heute direkt online einsehen und auch als entsprechende PDF-Datei herunterladen. Dazu benötigen Sie einen verifizierten Zugang zu dem Kundenportal der gesetzlichen Krankenkasse, welchen Sie idealerweise, schon haben.
Nutzen Sie das Kundenportal ihrer gesetzlichen Krankenkasse bisher nicht, müssen Sie sich erst einmalig registrieren und in der Regel auch verifizieren. Das geschieht entweder über einen Aktivierungscode, welcher Ihnen an die hinterlegte Anschrift per Post geschickt wird, oder einen anderen weg. Diese Beschränkung ist nötig gemacht da es sich bei den Informationen, die dort abgerufen werden können, schließlich um sensible Gesundheitsdaten handelt.
Die meisten von ihnen nutzen aber das Portal ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bereits
Je nachdem bei welcher Krankenkasse sie sind, hat diese Übersicht unterschiedliche Bezeichnungen einige Krankenkassen nennen diese Patientenquittung, andere beschreiben die Unterlagen als Leistungsübersicht und wieder andere als Diagnoseübersicht. Was genau Ihre Krankenkasse für eine Bezeichnung wählt, sehen Sie im Kundenportal.
Im Wesentlichen geht es jedoch darum, die Informationen zur Abrechnung der ärztlichen Diagnosen, in Anspruch genommene Medikamente und Krankenhausleistungen in einer Übersicht dargestellt zu bekommen.
Allein diese Patientenquittung wird Ihnen bei der Beantragung der privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend, es bedarf natürlich trotzdem zur korrekten Befüllung der Gesundheitsangaben im Antrag, weiterer Informationen.
Sollten Sie ihre Krankenkasse mehrfach gewechselt haben, dann beachten Sie bitte, dass Sie bei den älteren Krankenkassen den Postweg zur Beantragung nutzen müssen, denn dort haben sie mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Zugang mehr zu ihrem Kundenportal.
Patientenquittung per Post anfordern
Wer nun aber keinen Kundenzugang hat nicht auf die Aktivierung warten möchte oder aus anderen Gründen den Weg nicht wählen mag, der kann natürlich so eine Leistungsübersicht / Patientenquittung auch per Post bei seiner gesetzlichen Krankenkasse anfordern. Die Kasse ist zur Herausgabe einer solchen Übersicht verpflichtet.
Für die Anforderungen können Sie gern das folgende Musterschreiben verwenden, mit diesem gebe ich Ihnen die einfache Möglichkeit, durch Ergänzung Ihrer persönlichen Daten das Schreiben direkt an die gesetzliche Krankenkasse zu senden und dort alle notwendigen Informationen zu bekommen.
Musterschreiben zum Anfordern der Patientenquittung/ Leistungsauskunft nach § 305 SGB V
Patientenquittung anfordern – Beispiele bei einigen Krankenkassen
- AOK Patientenquittung via Kundenportal bestellen
- Barmer Krankenkasse, Patientenquittung online anfordern
- DAK, Patientenquittung und Leistungsübersicht anfordern
- HKK Krankenkasse, Patientenquittung und Leistungsübersicht anfordern
- KKH Krankenkasse, Versichertenauskunft anfordern
- Techniker Krankenkasse, Patientenquittung online beauftragen
Das Vergleichsportal mit dessen Onlinerechner Sie auch am Ende des Beitrages direkt Ihre Krankenkasse vergleichen können, stellt in einer Übersicht die Kassen dar, welche einen Abruf der Daten online anbieten.
Patientenquittung / Leistungsauskunft online bei der Krankenkasse abrufen – Kassenliste
„Ich muss doch nicht angeben, was ich nicht weiß“
Es gibt da draußen einige Kollegen, die der Meinung sind, eine Anforderung der Patientenquittung sei schlecht. Der Hintergrund dieser Annahme ist der, dass in einem Antrag nur die Angaben zu machen sind, die mir auch bekannt sind.
Daher vertreten diese Kollegen die Auffassung, Fordern sie bloß nicht die Patientenquittung an, denn schließlich könnte dort etwas drin stehen was sie bisher nicht wussten das wäre dann angabepflichtig.
Wie in einem bereits vorangegangenen Beitrag beschrieben, sehe ich das gänzlich anders. Die Frage, die sich dann grundsätzlich stellt, ist die, ist es mir lieber mich vor Antragstellung mit einem Versicherer auseinanderzusetzen und notfalls da versichert zu bleiben, wo ich bin, oder möchte ich dieses Problem vertagen auf den Zeitpunkt, wenn ich krank bin, Leistungen in Anspruch nehmen möchte und der Krankenversicherer dann anfängt sich die gesundheitliche Vorgeschichte anzuschauen
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen in jedem Fall sich diese Akte genauer anzuschauen. Dort finden Sie dann auch entsprechende Informationen zu den Behandlern, und vergessen im Notfall auch keinen Arzt oder keine Erkrankung für kurzfristige Behandlungen in den letzten Monaten ist es sicher doch recht einfach und unkompliziert, sich an alle Behandlungen der letzten 3,5 oder gar 10 Jahre zu erinnern dürfte deutlich schwieriger sein. Da kann eine solche Übersicht der Patientenquittung schon hilfreich sein.
Welche Unterlagen brauche ich ergänzend?
Das kommt auf die Diagnosen und Befunde an wer zum Beispiel in der Patientenquittung eine radiologische Untersuchung, ein MRT oder ein CT findet, der sollte sich auf jeden Fall den entsprechenden Befundbericht besorgen. Denn auch falls der Arzt die Behandlung ´mit der Aussage beendet hat: „das ist alles nicht besorgniserregend und ganz harmlos“ können in dem Befundbericht dennoch Diagnosen stehen, die für die Antragstellung wichtig sind oder eine solche sogar verhindern können.
Ein Beispiel ist das Knie wird bei einer MRT-Untersuchung ein Knorpelschaden festgestellt, so ist ab einem bestimmten Grad der Schädigung eine Versicherung nur noch mit hohem Risikozuschlag oder gar nicht mehr möglich. Daher ist es wichtig nicht nur die MRT-Untersuchung zu kennen, sondern im Zweifel auch den genauen Befund. Denn wer im Antrag die Untersuchung zwar angibt, aber eine dauernde Schädigung des Knorpels oder eine Arthrose nicht angibt, für den wird es auch dann im Falle der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht problematisch. Einige Beispiele wie gut oder eben nicht gut das dann ausgehen kann, finden Sie in meinen Beiträgen unter dem Stichwort: „vorvertragliche Anzeigepflicht“.
Vorbereitet und akribisch sein sichert Ihren Versicherungsschutz
Sie sehen also wie wichtig es ist, die Patientenquittung und alle ärztlichen Unterlagen vor einer Antragstellung zusammenzutragen. Meine Kunden tun das seit Jahren so und besorgen sie sich entsprechende Unterlagen vor einer Antragstellung. Gemeinsam arbeiten wir dann die Gesundheitsangaben auf, geben weitere Erklärungen zu Behandlungen und Beschwerden und bieten somit auch dem Versicherer und dort dem Risikoprüfer eine Möglichkeit das Risiko vernünftig und vor allem Risikogerecht einzuschätzen. Das führt nicht nur zu besseren Risikoeinschätzungen, sondern vor allem zu einer größeren Sicherheit der Verträge.
Denn generell gilt: Rückfragen, unterschiedliche Auffassungen oder Diskussionen zu Gesundheitsfragen lassen sich deutlich besser klären, während sie noch einen anderen Versicherungsschutz haben. Ist der Wechsel erst einmal vollzogen und es treten dann Rechnungen und Probleme auf, dann „sitzt der Versicherer nicht nur am längeren Hebel“, sondern haben sie vielleicht auch deutlich weniger Chancen etwas klarzustellen auch bei psychischen oder psychosomatischen Erkrankungsbildern ist die Handlungsfähigkeit oft eingeschränkt und solche Diskussionen kann oder will man dann erst recht nicht führen.
Patientenquittung anfordern – ein letzter Hinweis noch
Da einige Krankenkassen die Angaben nach wenigen Jahren wieder löschen, sollten Sie diese Patientenquittung zumindest alle 3 Jahre oder vor einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse herunterladen
Zudem beachten Sie bitte, dass die Angaben für Behandlungen aus dem aktuellen oder teilweise letzten Quartal in dieser Aufstellung noch nicht enthalten sind. An diese Behandlungen müssten sie sich zunächst einmal so erinnern oder bei dem entsprechenden Arzt nachfragen