Rechnungen selbst bezahlt um die PKV Beitragsrückerstattung bekommen, dann kein Steuerabzug. Urteil 11 K 11327/16
Wer seine Rechnungen in der privaten Krankenversicherung nicht einreicht, weil diese nicht oder nur in sehr geringer Höhe angefallen sind und daher ein Einreichen dieser auf den ersten Blick nicht sinnvoll erscheint, der kann sich “ins eigene Fleisch schneiden”. Warum…