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ottonova First Class Pro+ – was kann der neue Tarif

Mit dem neuen Tarif ottonova First Class Pro+ führt die ottonova nun in 2024 die garantierte Beitragsrückerstattung in die Tarife ein. Was der neue Tarif kann, wie der Mitbewerbervergleich aussieht und was er kostet, das lesen Sie hier. (Hinweis: Die Prämien wurden in diesem Beitrag am 14.5. korrigiert, da diese einen Fehler enthielten.)

Tarifanalyse zum neuen PKV Krankenvollversicherungstarif

Vielleicht wird sich der eine oder andere von Ihnen erinnern. Seit 2017 gibt es einen neuen, hippen, digitalen Krankenversicherer. Einer der glaubt, er kann vieles, was andere nicht machen und können und um vom verstaubten Image der Versicherungswirtschaft wegzukommen. Der ottonova First Class Pro+ soll nun eine Steigerung der bewährten Premium- Economy, Business- und First Class Serie werden.

Der gewünschte Wachstumskurs hat sich, mit Blick auf knapp unter 5.000 nach nunmehr sechs Jahren, nur so mittelmäßig bewahrheitet.

Das, was ottonova unbestritten gelungen ist, den positiven Eindruck zu erwecken, man bietet Leistungen an, die woanders nicht zu bekommen wären. Das sollte auch der Kunden Chat sein. Im täglichen Geschäft mit den dort versicherten Kunden sieht dann die Realität etwas anders aus, denn ob jemand am Telefon sagt „wir melden uns“, oder Gleiches in den Chat schreibt, macht wenig Unterschied. Doch das nur als Ausgang der ganzen Geschichte, denn die ottonova hat sich gewandelt. Nicht nur, dass man weg ist von dem Gedanken, alles allein machen zu wollen und dafür gar keine externen Vermittler zu benötigen, funktionierte anscheinend in der PKV nur so mittelgut. Die PKV ist ein sehr beratungsintensives Produkt. Aus Maklersicht ist es positiv, wenn auch die ottonova nicht nur über Umwege, sondern auch ganz einfach vermittelbar ist. Das fehlende Wachstum fehlt hier daher noch, auch wenn für 2023 noch keine Zahlen bekannt sind, fünfstellig werden die Zahlen der Versicherten in der Vollversicherung sicher nicht.

Mit Beginn dieses Jahres, genauer mit Stand 1. Februar 2024, wurde die Tarifserie erweitert. Wem, wenn nicht dem reisebegeisterten Einhorn-Makler wie mir, sollten allein die Tarifbezeichnungen schon gefallen. Statt langweiliger Bezeichnungen oder eigenwilliger Namen hat die ottonova von Beginn an auf Bezeichnungen aus der Reisewelt gesetzt. 

Neben der damaligen Business- und First Class kam in der Vergangenheit dann die Premium Economy dazu. Das Problem nun, wie sollte „First Class“ weiter verbessert werden? So hat sich die ottonova für First Class Pro+ entschieden, und damit in diesem Jahr gestartet. Zugegeben, ich hätte „Privatjet“ oder „VIP“ logischer gefunden. 

ottonova first class
(c) Sven Hennig, Fotomontage, Logo (c): ottonova

Den neuen Tarif schauen wir uns einmal etwas genauer an, indem wir jetzt gemeinsam einen detaillierten Blick in die Versicherungsbedingungen 2024 werfen. 

ottonova First Class Pro+ – Leistungen

Einen Teil der seinerzeit kritisierten Probleme hat auch der neue Tarif weiterhin nicht gelöst, das können Sie im Detail in meinem alten Beitrag zum Ottonova Tarif nachlesen.

Dennoch hat sich in einigen Leistungsbereichen etwas verbessert und es reicht sogar zu einem Alleinstellungsmerkmal am Markt. Stichwort Elternzeit, dazu aber später mehr.
Aber noch gleich etwas ganz Allgemeines. In den AVB unter dem Punkt „Versicherungsfähigkeit“ heißt es dann:

„Tritt während der Versicherungszeit für eine versicherte Person Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ein oder entsteht ein Anspruch auf Beihilfe bzw. freie Heilfürsorge im Krankheitsfall, endet für die versicherte Person die Versicherung zu dem Zeitpunkt, zu dem Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung eintritt.“

Auszug aus den Ottonova Versicheruingsbedingungen

Das bestehende Sonderkündigungsrecht, also „ich kann raus aus der PKV“ ist nett, das „ich muss raus“ ist eher ungünstig. Gerade bei laufenden Behandlungen und vielleicht nur kurzfristiger Arbeitslosigkeit und ALG-I-Bezug ist das eine zumindest ziemlich ungünstige Formulierung (falls es „anders gemeint war“).

Auch bei Kindern, oder in einigen anderen Situationen spricht grundsätzlich nichts dagegen, neben einer Versicherungspflicht eine private Krankenvollversicherung zu besitzen. Wohlweislich natürlich, dass beide voneinander wissen müssen, Sie die Rechnungen nicht doppelt einreichen dürfen und gegebenenfalls die Pflegepflichtversicherung nur einmal besteht. 

Auch bei Kindern hat man immer einmal wieder die Situation, dass Eltern die Kinder nicht so ohne Weiteres in die private Krankenversicherung bekommen, denn es besteht schließlich Familienversicherung in der GKV, und auch hier lässt sich eine private Krankenvollversicherung abschließen. Doch nun wieder zurück zu den eigentlichen Tarifbedingungen und der ersten Besonderheit, denn die Ottonova schreibt uns direkt in die Bedingungen etwas zum Thema Beitragszahlung in der Elternzeit. 

Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug bis zu neun Monaten

Das kennen wir von anderen Versicherern, die uns eine Beitragsbefreiung bei dem entsprechenden Bezug von Elterngeld anbieten, damit der fehlende Arbeitgeberzuschuss für diese Zeit kompensiert werden kann. Während eine Beitragsbefreiung von sechs Monaten am Markt üblich ist, hat sich die Ottonova im neuen First Class Pro+ für neun Monate entschieden. Das bedeutet, beziehen Sie Elterngeld und weisen dieses durch den Elterngeldbescheid nach, dann besteht rückwirkend ab Beginn des Elterngeldbezuges Beitragsbefreiung. Voraussetzungen dafür sind:

  • Vertrag bestand mind. acht Monate
  • es wird Elterngeld bezogen

Hier sind wir auch schon bei dem ersten großen Problem. Viele werden die Diskussion um das Elterngeld und die verringerten Einkommensgrenzen in den vergangenen Monaten mitbekommen haben. Die erste Änderung ist bereits umgesetzt und das Einkommen zum Bezug von Elterngeld wurde reduziert. Die zweite Reduzierung folgt 2025. Im Gegensatz zu anderen Versicherern (Allianz, Universa) verpasst ottonova die Chance auf eine kundenfreundliche Regelung. Kein Elterngeld, keine Beitragsbefreiung.

Da hat jemand nicht richtig mit- oder nicht zu Ende gedacht. Wer aufgrund des Einkommens kein Elterngeld bekommt, der muss auch seine PKV allein weiter zahlen. Das klassische Zielpublikum einer PKV bekommt damit eine versprochene und beworbene Leistung nicht. Bestehende Tarife können nicht geändert werden, hier wurde aber eine Chance vertan und die Allianz oder Universa haben es besser gemacht.

Auf der anderen Seite wird eben nicht nur die Beitragsbefreiung für den Elternbeitrag gewährt, sondern auch eine Beitragsbefreiung für das Kind, wobei es in diesem Fall keine wirkliche Beitragsbefreiung ist, sondern eine spät einsetzende Pflicht zur Beitragszahlung. Die Regelung dazu hat die Ottonova auch recht unsinnig an einer Stelle der Bedingungen platziert, die muss man lange suchen.

„Sofern im Tarif nichts anderes bestimmt ist, beginnt für Neugeborene die Pflicht zur Beitragszahlung erst mit Beginn des vierten Kalendermonats, der auf den Tag der Geburt folgt.“

(S. 14 der AVB, Punkt (2) des Paragrafen 8)

Auch hier, mit Blick auf die Mitbewerber, der Hinweis auf die Allianztarife, welche zum 1. Mai erschienen sind, hier finden sich ähnliche Regelungen für Kinder, dort bis zu sechs Monate.

neues Feature im First Class Pro+ – garantierte Beitragsrückerstattung

Die Neuigkeit des ottonova First Class Pro+ gegenüber den bisherigen Tarifen ist die garantierte Beitragsrückerstattung.

  • 9 Monate Beiträge als garantierte Rückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Genutzt werden dürfen Vorsorge nach gesetzlichen Programmen, Impfstoffe ohne Auslandsreisen (die Impfung nicht), Prof. Zahnreinigung nur nach Ziffer 1040 der GOZ (also max. 5,51 EUR pro Zahn)
  • mindestens das Vorjahr ununterbrochen versichert gewesen
  • Nur für First Class Pro+ oder Business-Class Pro+
  • keine Anwartschaft, keine Zahlungsrückstände, Vertrag muss am 30.06. des Folgejahres noch bestehen
  • Höhe: 1 Monatsbeitrag des Tarifes (ohne 10 % gesetzlichen Zuschlag)

Auch diese Regeln sind eher schwer verständlich geschrieben, wie große Teile der Bedingungen. An Klarheit und sauber formulierten Bedingungen fehlt es hier leider.

Selbstbeteiligung, ärztliche Honorare und ambulante Leistungen

Der neue Tarif First Class Pro+ existiert nur ohne Selbstbeteiligung. Flexibel reagieren auf andere Gegebenheiten ist also nicht drin. Klar, ein Herunterstufen auf den First Class ist denkbar, den gibt es in anderen SB-Varianten. Dann fehlen aber Leistungen und die garantierte Rückerstattung. Eine SB-Stufe ist ein Fehler, für mein Verständnis, den auch die Universa im neuen Tarif uni-Top so gemacht hat. Auch der Hochleistungstarif PRIME des Dt. Rings (heute Signal Iduna) hat exakt dieses Problem.

Nun schauen wir uns einmal die Arzthonorare nach der ärztlichen Gebührenordnung an. Was ein Arzt wie genau berechnen darf, was Regelhöchstsatz oder Höchstsatz bedeutet und was eine Honorarvereinbarung ist, habe ich in meinem Beitrag „Was darf der Arzt berechnen“ und „Rechnungsprüfung“ genauer beschrieben. 

Die ottonova lässt uns wissen, sie zahlt bis zu den Höchstsätzen. Weiterhin auch, wenn eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt. Aber. Die Einschränkung folgt direkt.

„bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der GOÄ bzw. GOZ hinaus, bei ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung maximal jedoch bis zum 5,0-fachen Satz.“ 

(Seite 7 der Bedingungen, Punkt (B)

Für Hebammen bzw. Entbindungspfleger hingegen ist schon beim Höchstsatz Schluss.

Eine Einschränkung, welche heute in den meisten Fällen völlig o. k. ist, was ist in den nächsten Jahrzehnten? Was hat das mit „First Class Pro+“ zu tun?

Psychotherapie deutlich beschränkt

Eine identische Beschränkung auf den fünffachen Satz gilt auch hier. Zudem sind strenge Voraussetzungen einzuhalten, um überhaupt Geld zu bekommen.

  • Psychotherapeuten sind nur nutzbar, wenn ein Facharzt für Psychiatrie, Neurologie oder Psychotherapie die Diagnose gestellt hat, Sie müssen also die Leiden zweimal erzählen und mindestens zwei Behandler kontaktieren
  • Pro Behandlungsfall (ACHTUNG, NICHT pro Jahr) sind max. 50 Sitzungen (inkl. der probatorischen) zu 100 %, danach nur noch zu 80 % erstattungsfähig.

Gerade bei lange, über Jahre andauernden Beschwerden und psychischen Problemen ist das ein großes Problem, 20 % Eigenanteil können viel Geld kosten.

künstliche Befruchtung im First Class Pro+

Wo wir eben aber schon bei den Leistungen für Hebammen waren, schauen wir uns gleich noch den Punkt künstliche Befruchtung an (Seite 8).

  • nur nach vorheriger Zusage erstattungsfähig
  • es muss organische Sterilität, der bei der ottonova versicherten Person vorliegen
  • mind. 15 % Erfolgsaussicht
  • nur nach deutschem Recht zulässige Behandlungen (auch im Ausland), auch wenn Sie dort dauerhaft leben 
  • in den ersten 36 Monaten der Versicherung max. 3.000 € Erstattung möglich

Das Risiko mit absoluten Eurobeträgen und damit der Geldentwertung in den kommenden Jahren stellt sich auch bei anderen Leistungen.

Operative Sehschärfenkorrektur (z. Bsp. Lasik)

  • maximal 5.000 EUR für beide Augen
  • maximal eine Erstattung binnen 5 Jahren

Vorsorgeleistungen

Auch hier finden sich Begrenzungen und Einschränkungen. Was genau Sie nutzen dürfen, um die garantierte Beitragsrückerstattung nicht zu verlieren, habe ich bereits zuvor beschrieben. Generell sind neben den Leistungen der gesetzlich eingeführten Programme auch noch die ambulanten Vorsorgeuntersuchungen und die Vorsorge zur Glaukom-Erkennung erstattungsfähig, dann aber unter Verlust der Rückerstattung. Diese sind auch unschädlich zur garantierten Rückerstattung. Eine weitere Vorsorgepauschale findet sich im Tarif, mehr dazu weiter unten.

ottonova First Class Pro+ – Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel

Neben der allseits bekannten Erstattung für Arznei- und Verbandmittel nennt die Ottonova hier selbstverständlich auch die enterale und parenterale Ernährung und bestimmte Nährmittel. Diese können notwendig sein, und so definiert ist die Ottonova auch, um schwere gesundheitliche Schäden bei Enzymen, Mangelerkrankungen, Morbus Crohn oder Mukoviszidose zu vermeiden. 

„Nicht als Arzneimittel gelten Präparate zur Raucherentwöhnung, zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts, zur Verbesserung des Haarwuchses sowie Produkte zur Körperpflege, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit Ausnahme derer aus dem voranstehenden Absatz (1).“

Seite 9 der Tarifbedingungen ottonova First Class Pro+

Auch bei krankhaftem Übergewicht, Adipositas, anderen Erkrankungen gibt es hier keinerlei Erstattung für Medikamente zur Zügelung des Appetits, welches aktuell mit den „Abnehm-Spritzen“ a la Ozempic oder Wegovy in aller Munde ist. Wäre der Versicherer gemein, könnte er vielleicht auch bei einem Diabetespatienten auf einen solchen Ausschluss pochen.

Diese Einschränkung ist ein Problem, denn wie es aktuell medizinisch aussieht, versprechen sich nicht nur die Hersteller einen großen Nutzen für übergewichtige Patienten, 

Dafür gibt es, zumindest für alle Versicherten unter 22 Jahre, die als Mittel zur Empfängnisverhütung erstattet. Mittel wie Viagra allerdings nur für die Männer, welche eine radikale Prostatektomie (RPE) hatten und auch dann nur nach Zusage und nur für Parallelimporte oder Generika.

Heilmittel – ein unterschätzter Kostenbereich

Als elementare Leistung nach Unfällen, aber auch nach Schlaganfällen, Herzinfarkten und vielen anderen Diagnosen zählen hier Physiotherapie, Krankengymnastik, Fango, aber auch Logo- und Ergotherapie oder die Podologie hinzu.

Spannend ist die Beschränkung, denn die Kosten werden nur übernommen, wenn diese 

„angemessen und im Leistungskatalog der Bundesbeihilfeverordnung

enthalten sind. Was passiert, wenn Leistungen in der Zukunft vom Bund hier herausgestrichen werden, verrät die ottonova nicht. Eine aktuelle Liste finden Sie in der Bundesbeihilfeverordnung 2024 im Downloadbereich.

Alles, was die Beihilfesätze um 20 % oder mehr überschreitet, ist nicht angemessen, schreibt der Versicherer. Der Zusatz: „Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Aufwendungen angemessen sein, sofern diese als ortsüblich anzusehen sind.“ Hilft nur bedingt, da die Frage bleibt, wie dieses nachgewiesen werden soll.

Schwangerschaft und Rückbildungsgymnastik sowie Geburtsvorbereitungskurse sind dann erstattungsfähig, wenn sie sonst auch in der GKV erstattungsfähig wären. 

Hilfsmittel – was zahlt der First Class Pro+, als TOP Tarif der ottonova

Hilfsmitteln, also technische Mittel, welche geeignet sind, körperliche Behinderungen oder Beschränkungen zu lindern oder auszugleichen, werden unterschiedlich geleistet.

  • Sehhilfen mit maximal 500 € in zwei Versicherungsjahren (eine Regelung bei veränderter Sehschärfe fehlt)
  • Hörgeräte zu 100 %, bis maximal 2.500 €, Hörimplantate zu max. 4.000 € pro Ohr
  • max. vier Paar in zwei Jahren für orthopädische Schuhe und Schuheinlagen (max. zwei Paare in zwei Jahren) zu einhundert Prozent. Achtung, bei den Schuhen werden zusätzlich 100 € Eigenanteil pro Paar fällig

Weiterhin gibt es bei Hilfsmitteln als Unfalls- oder Notfallversorgung, oder bei Kosten unter 500 € (auch bei Mehrfachbezug) eine volle Erstattung zu 100 %. 

Spannender ist die Regel bei anderen Hilfsmitteln, welche über den Kaufpreis von 500 € kommen. 

„Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel (z. B. Blutzuckermessgerät mit Sensortechnik sowie zugehörige Sensoren bei insulinpflichtigen Diabetikern, Blindenhund inkl. Ausbildung, Blindenlesegerät oder Sauerstoffversorgung) erstattungsfähig, sofern sie Krankheits- oder Unfallfolgen sowie Behinderungen unmittelbar ausgleichen bzw. mildern, den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder das Leben erhalten können.“

Diese müssen über den „Concierge-Service“ bezogen werden, wollen Sie nicht ganze 25 % allein zahlen müssen. Und auch dann gibt es nur die „medizinisch notwendiger Ausführung“ und nicht das beste Modell.

Aber am Ende ist es wie mit jedem anderen Versicherungsschutz auch. Dieser muss auf Sie selbst und ihre Situation passen. Deswegen gibt es auch keinen guten oder schlechten Versicherungsschutz. Solange sie wissen, was und warum Sie es kaufen, und wie Lücken aus eigenen Mitteln oder durch Verzicht ausgeglichen werden, ist grundsätzlich jeder Versicherungsschutz in Ordnung. First Class oder gar Privatjet ist das sicher nicht.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in Zukunft auch die finanziellen Rücklagen, gerade bei längeren Erkrankungen, verändern und damit größere Lücken und Schwierigkeiten bei Eigenanteilen oder fehlendem Versicherungsschutz entstehen können.

Heilpraktiker, alternative Medizin, Hufeland, Chiropraktik und Osteopathie

Erstattet werden hier Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder dem Hufeland Verzeichnis. Sollen Medikamente, insbesondere homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel, erstattet werden, ist dieses nur bei Zulassung oder Registrierung gemäß dem AMG möglich.

Psychotherapie durch Heilpraktiker ist nicht erstattungsfähig.

Wer Osteopathen oder Chiropraktiker nutzen möchte, muss vorher eine Verordnung des Arztes oder Heilpraktiker besorgen. Kosten sind dann in „angemessener Höhe“ zu erstattet, solange der Behandler die Voraussetzungen zu Ausbildungen und Berufsverband erfüllt. Genauer geregelt auf Seite 11, unter Punkt F2. Ist all das zutreffend, gelten Höchstgrenzen der Erstattung zudem.

Bei Chiropraktiker fordert die Ottonova entweder ein Studium zum Chiropraktiker oder eine qualitativ vergleichbare Ausbildung, was auch immer das heißen mag. 

Für all diese Leistungen, also Heilpraktiker, Osteopath, Chiropraktiker und Naturheilkunde ist bei maximalen 2.000 EUR pro Jahr zudem Schluss.

Weitere Leistungen, häuslichen Krankenpflege, Palliativversorgung, Soziotherapie

Dabei nennt der First Class Pro+ folgende Leistungen und Beschränkungen.

  • häusliche Behandlungspflege nach ärztlichem Behandlungsplan
  • Krankenhaus ersetzende Pflege bis max. vier Wochen je Versicherungsfall
  • Ambulante Palliativversorgung
  • Soziotherapie mit fachärztlichem Behandlungsplan max. 120 Stunden binnen drei Jahren und max. GKV-Niveau

Ottonova First Class Pro+ – stationäre Leistung

Schauen wir uns zunächst die akut stationäre Behandlung an, landläufig als notwendiger Krankenhausaufenthalt bezeichnet. Versichert ist hier zunächst einmal die allgemeine Krankenhausleistung gemäß Bundespflegesatzverordnung oder Krankenhausentgeltgesetz, dazu auch die vor- und nachstationäre und die teilstationäre Behandlung.

Zusätzlich erstattet der Tarif:

  • Wahlleistung für die Unterbringung im Einzelzimmer oder Zweibettzimmer
  • wahlärztliche Leistungen (Chefarzt-/ Privatarzt)
  • Leistungen des Belegarztes
  • Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers
  • Rooming-In bei Kindern unter 15 Jahren

Unterliegt die Privatklinik nicht den Abrechnungsvorgaben, begrenzt die ottonova auf maximal 200% der Kosten in öffentlichen Krankenhäusern.

Natürlich würde ich die Behandlung auch ohne die wahlärztliche Behandlung eine Versorgung bekommen, könnte dann aber den Arzt nicht aussuchen. Und bei vielen ärztlichen Leistungen ist es oftmals wie bei Handwerkern. Es gibt gute und schlechte, denn auch hier erfordert es Wissen, Übung und Erfahrung. Meine eigene und regelmäßig stattfindende ERCP-Untersuchung, die mich ein- bis zweimal im Jahr in die Charité bringt, ist da ein anschauliches Beispiel.

Achtung bei gemischten Anstalten und einer stationären Psychotherapie. Diese ist nur dann von der ottonova zu bezahlen, wenn eine Zusage vorab eingeholt wurde und diese auch erteilt ist.

Nutzen Sie versicherte Leistungen nicht, oder kann das Krankenhaus diese nicht bieten, werden zwischen 35 und 60 € täglich erstattet.

Reha- und Anschlussheilbehandlung (AHB), Entwöhnung

Die Anschlussheilbehandlung (AHB), die medizinisch nötige Maßnahme zur Rehabilitation nach einem stationären Aufenthalt, ist unter Bedingungen zu erstatten. Spätestens vier Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus (falls nicht med. später begründet) muss diese beginnen, damit Sie die Leistungen bekommen. Solange kein anderer Kostenträger (z. Bsp. Rentenversicherung, Versorgungswerke etc.) vorhanden ist, erfolgt hier eine Leistung. Eine spezielle Zusage ist hier nicht nötig.

Generell müssen immer erst andere Kostenträger genutzt werden, bevor die ottonova hier leistet und daher empfiehlt diese auch explizit eine Kostenanfrage vorher.

Das gilt auch bei der stationären Reha-Behandlung. Bei psychischen Ursachen ist eine Zusage vorher zwingend erforderlich. Zudem gilt bei Rehabilitation oder Kuren eine absolute Kostengrenze von 5.000 € innerhalb von fünf Jahren. Das ist deutlich zu wenig, auch wenn diese Grenze für die AHB nicht gilt.

Bei Suchtbehandlungen/ Entwöhnungen gilt hier: Maximal drei Maßnahmen binnen zehn Jahren, max. Dauer vier Monate, keinerlei Wahlleistungen für Arzt oder Zimmer, nur Regelleistungen sind versichert.

Wer in ein Hospiz muss und damit dem Lebensende entgegengeht, hat auch hier entsprechend den Bedingungen (Seite 16) Anspruch auf Erstattung, vergleichbar der GKV.

Ottonova First, Class Pro+ – Transporte, Krankenfahrten, Bergungen. 

In vielen Fällen wird sich derjenige, der in ein Krankenhaus gebracht wird, eines Krankenwagens, eines Notarztes oder anderer Transportmittel bedienen müssen. Daher sind auch in den Tarifen der Ottonova die medizinisch notwendigen Rettungs- und Krankentransporte von oder zur stationären Behandlung, zur ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus oder auch die Fahrkosten des Notarztes erstattungsfähig. Dazu kommt die Erstattung von medizinisch notwendigen Krankenfahrten, die auch mit dem Taxi, dem privaten Pkw oder öffentlichen Personennahverkehr erbracht werden können. 

Es werden insbesondere auch Krankenfahrten zur Strahlentherapie, Dialyse oder zu / von ambulanten OPs geleistet. Wer den Pflegegrad 3 oder mehr besitzt, schwerbehindert mit den Merkzeichen aG, Bl, H, oder wer gehunfähig mit med. Bescheinigung ist, bekommt die Transporte ebenfalls erstattet.

Wiederholende Fahrten (bei Dialyse, Chemotherapie etc.) müssen durch die Ottonova organisiert werden. Fahrten sind bis zum nächstliegenden, geeigneten Krankenhaus zu erstatten. Unter 100 km Entfernung ist, sieht der Versicherer es als nächstgelegen an.

Bergungskosten erstattet der Tarif bis maximal 2.500 €, was gerade bei Skiurlaub, Bergwanderungen oder dergleichen nicht reicht und anderweitig abgesichert werden sollte.

Die Regelungen zum Auslandsrücktransport unter Punkt L auf der Seite 17 sind wichtig und zu beachten, bevor Sie reisen. Dabei muss die ottonova den Transport organisieren, dieser medizinisch nötig sein, oder mind. noch vierzehn Tage stationärer Aufenthalt anstehen. Zu beachten sind die teils gravierenden Begrenzungen bei Begleitpersonen für Kinder, Abzug von Mehrkosten für die geplante, eigene Rückreise etc.

Das strahlende Lächeln – First Class Pro+ und die Zahnleistungen

Unterschieden wird auch hier zwischen Zahnbehandlung und -ersatz. Allgemein gilt hier für alle Leistungen, es werden nur „angemessene Preise“ als erstattungsfähig angesehen. Anästhesieleistungen, Narkose und Akupunktur gibt es nur dann, wenn diese medizinisch notwendig sind.

Zahnprophylaxe nach den Vorgaben der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Achtung auch hier, für die garantierte Beitragsrückerstattung darf dabei nur die Ziffer 1040 berechnet werden.

Muss ein Zahnersatz eingesetzt, oder eine funktionsanalytische Behandlung erbracht werden, so gibt es zwei Optionen. 90 % Kostenerstattung, oder 100 %, sobald es sich um einen Partnerzahnarzt der ottonova handelt. Keramikverblendungen sind nur bis zum Zahn 8 erstattungsfähig.

Kieferorthopädie ist zu gleichen Prozentsätzen versichert. Eine Besonderheit gilt bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres, dann werden Eigenanteile zurückerstattet. Eine Vorlagepflicht für den Heil- und Kostenplan besteht nicht, empfohlen ist dieses aber ab 1.000 € ausdrücklich. 

Achtung ist geboten, falls Zahnleistungen stationär durchgeführt werden sollen, hier ist ein allgemeinmedizinischer Grund zwingend erforderlich. 

In den ersten Jahren sind die Kosten aller Maßnahmen zudem auf 1.000 € im ersten, 2.000 € in den ersten beiden und 4.000 € in den ersten drei Jahren begrenzt. Nur bei Unfällen entfällt hier die Begrenzung.

Sonstige Leistungen, besondere Ergänzungen für Kinder- und Jugendliche, Apps

Natürlich finden wir auch Leistungen für digitale Gesundheitsanwendungen, auch wenn der Nutzen immer noch ziemlich umstritten ist. Zudem ist ein Anti-Stress Training versichert. Auch weitere Vorsorge, die dann schädlich für die garantierte Rückerstattung sind) werden erstattet, alles zusammen max. 360 € binnen 36 Monaten.

Kinder- und Jugendliche mit Extraleistungen

Für die Versorgung von Kindern bietet der Tarif einige Besonderheiten. Voraussetzung ist das Alter, dieses muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres liegen. Erstattet werden dann:

  • Sozialpädiatrische Leistungen auf GKV-Niveau
  • wird ein Kind erstmalig pflegebedürftig, so werden 10.000 € pauschal gezahlt (es sei denn, es handelt sich um einen Unfall, eine vorsätzliche Straftat oder Alkohol- und Drogenmissbrauch)
  • 100 € Krankenhaustagegeld bei den schweren Erkrankungen gem. Liste auf Seite 22, auch hier gelten die Ausschlüsse aus dem Punkt davor

Prämien des Tarifes ottonova First Class Pro+

(Korrektur zum Ursprungsbeitrag am 14.05.2024: Prämien aufgrund einer falschen Einstellung angepasst.)

Im Vergleich zu anderen Mitbewerbern, wie dem neuen Universatarif oder dem NK Select XL der Hallesche scheinen die Prämien auf den ersten Blick auskömmlicher kalkuliert und damit teurer.

Tarif / AlterKinder
0 – 15
geb. 2006
18 J.
geb. 1999
25 J.
geb. 1994
30 J.
geb. 1984
40 J.
ottonova First Class Pro+210,56 €300,97 €542,37 €585,62 €692,00 €
Prämien im Tarif First Class Pro+ der ottonova Krankenversicherung,
inkl. 10 % gesetzlichem Zuschlag (außer Kinder und Jugendliche)

Gegenüber den (wohl angepeilten) Mitbewerbern wie dem NK Select der Hallesche, dem ARAG MedBest findet sich der Tarif in vergleichbaren Regionen. Aber: Dazu kommt bei der Hallesche der Bonus, der zumindest bei der generellen Betrachtung des Preisniveaus eine Rolle spielt und auch einen Einfluss auf die Rückerstattung hat. Das Niveau der ARAG Med Best Preise wird hier nicht erreicht, was auch gut ist, denn der ist augenscheinlich viel zu billig. Der Hanse Merkur AZP Pro Fit ist in der klassischen Variante nur geringfügig günstiger, der ARAG Med Best um 30–50 € € billiger. Verglichen mit den neuen Tarifen der Allianz in der MeinGesundheitsschutz Plus ist dann die Kalkulation der ottonova (abgesehen von Jugendlichen) deutlich preiswerter, mit teilweise bis zu 150 €. Die Leistungen sind allerdings in vielen Bereichen auch voneinander entfernt und, bei den Allianztarifen klar und sauber formuliert.

Mitbewerbervergleich – ottonova First Class Pro+

Auch hier habe ich wieder einen umfangreichen Mitbewerbervergleich erstellt, welchen Sie als kostenfreies PDF herunterladen können.

Mein Fazit zum ottonova First Class Pro+ 

Ich bin etwas hin- und hergerissen. Einerseits ist der Tarif sicher marktfähig, solange Sie sich über die ganzen Einschränkungen, Begrenzungen und Vorgaben im Klaren sind.

Die Ottonova hat aus hier geringfügig Kosmetik an einem alten Vertragsteil betrieben, eine Beitragsrückerstattung und mehr Leistung bei Elterngeld eingeführt und hier viele Chancen verpasst. Schon damals gab es viel zu kritisieren und nun hätte ich mir mehr Innovation und Verbesserung gewünscht.

Wer im Jahr 2024 einen Tarif neu herausbringen will, sollte auch das Thema Elterngeldbezug auf dem Schirm haben. Dazu kommen unsinnige oder unnütze Gängelungen und Beschränkungen, welche eines Tarifes auf dem (angestrebten) Niveau nicht gerecht werden.

Schauen wir uns die Prämien im Vergleich zu anderen Anbietern an, gibt es keinen nennenswerten Vorteil, welche dies rechtfertigen würde, gerade in Bezug auf die neueren Tarife. Im fast gleichen Prämienniveau des Allianz Mein Gesundheitsschutz Best mit Zahn 90 oder 100 überwiegt dieser deutlich.

Der Tarif kann für den einen oder anderen interessant sein. Gerade, wer digital und modern aufgestellt sein will, der fühlt sich oft angesprochen. Jung, hipp, modern, mit Concierge, Live-Chat und App. Super, oder? Aber die meisten Punkte in der digitalen Welt können mittlerweile nahezu alle anderen Versicherer auch. Ist mir ein Concierge es wert, andere Einschränkungen in Kauf zu nehmen? 

Die Größe der ottonova ist mit knapp 5.000 Versicherten dabei nicht das Problem. Aber hier wäre es hilfreich gewesen, sich externen Rat zu holen, solchen, der zumindest Anstöße und Ideen geben kann und auf Verständnisprobleme und Formulierungsfehler hinweist. 

Dennoch habe ich zufriedene Kunden bei der Ottonova, wie bei anderen Versicherern auch. Es gilt wie immer: Sie können alles kaufen, solange Sie wissen, was. Mehr Informationen und Hinweise finden Sie auf meiner 

Der große Wurf ist es nicht, und vielleicht hat die Ottonova deshalb auch wenig Aufheben um die Einführung der neuen Tarife gemacht, denn es ist nur ein bisschen Kosmetik aus dem alten Tarif. Mittlerweile gibt es nun fünf verschiedene Tarife: Premium Economy, Business-Class, Business-Class Pro+, First Class und First Class Pro+. Wer schon bei der Ottonova versichert ist, der sollte sich einen Wechsel in den neuen Tarif überlegen. Auch dieser Wechsel ist aufgrund der besseren Leistungen mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden. Da gehört auch zur Wahrheit dann dazu, dass sich rechts und links auf dem Markt auch Alternativen angesehen sollten.

ottonova First Class Pro+ Bedingungen und Antrag

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