Ein Weg in die Private Kranken-/ Beihilfeversicherung
Wer sich heute privat krankenversichern möchte, der muss Gesundheitsfragen beantworten und manchmal bleibt dann der Weg in die private Krankenversicherung verwehrt. Gerade bei Beamten, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, ist dies manchmal ärgerlich und auch teuer. Die Öffnungsaktion für Beamte kann eine Lösung sein.
So erhalten diese durch die Beihilfe einen Anteil von 50-70% der Krankeheitskosten bereits von dem Dienstherren erstattet, müssen damit nur noch 30-50% der Restkosten im Rahmen einer so genannten Restkostenversicherung absichern.
Bestehen nun Vorerkrankungen, dann gab es bei der ERSTEN Verbeamtung schon immer die Chance einen Weg in die private Krankenversicherung zu nutzen, die so genannte “Öffnungsaktion für Beamte” Hierbei gab es aber ein entscheidendes Kriterium. Einen solcher Antrag konnte nur
- einmalig
- bei der ersten Verbeamtung
- binnen 6 Monaten nach der Verbeamtung
gestellt werden und verhalf damit dem Antragsteller in die PKV.
Wie gestern durch den Verband bekanntgegeben, wird es in diesem Jahr eine BEFRISTETE neue ÖFFNUNG geben.
Die neue Öffnungsaktion für Beamte – für wen?
Die neue Aktion ersetzt nicht die bestehende Öffnung, sondern ERGÄNZT diese. Ins Leben gerufen wurde diese für:
- derzeit freiwillig gesetzlich versicherte Beamte
- die aufgrund einer Verbeamtung vor > 6 Monaten die normale Öffnung nicht mehr nutzen können
- deren Angehörige, wenn ein gemeinsamer Wechsel stattfindet
Die neue Öffnungsaktion für Beamte – wann gilt diese?
In der befristeten Sonderaktion können Beamte vom
Oktober 2020 bis 31. März 2021
einen Antrag auf Versicherung in der Privaten Krankenversicherung stellen. Wer diese verpasst (hat), für den gelten dann wieder die normalen Regelungen der immer bestehenden Öffnungsaktion
Die neue Öffnungsaktion für Beamte – Eckdaten?
- Zugang ähnlich der bisherigen Öffnungsaktion
- zeitlich befristet (1.10.2020 – 31.03.2021)
- in alle, zu dieser Öffnung berechtigten Tarife
- es wird niemand abgelehnt
- es gibt keine Leistungsausschlüsse
- ein Risikozuschlag aufgrund medizinischer Vorgeschichte ist auf maximal 30% begrenzt
Die neue Öffnungsaktion für Beamte – weitere Informationen und Antragstellung
Bis zum Beginn im Oktober ist noch etwas Zeit. Dennoch sollten Sie diese nicht ungenutzt verstreichen lassen. Die Auswahl der entsprechenden Tarife und auch die Suche nach einer passenden Gesellschaft kann durchaus schon jetzt beginnen. Dabei machen Sie sich bitte zunächst mit dem Thema Private Krankenversicherung vertraut.
Zunächst einmal schauen Sie sich bitte folgende Unterlagen an:
- Auswahlkriterien für Beamte und Beamtenanwärter
- Informationen zur Privaten Krankenversicherung für Beamte
- Leitfaden zur PKV für Beamte
- Fragen und Antworten zur Beihilfeversicherung
Eine Anfrage oder weitere Rückfragen können Sie mir hier unter dem Link:
stellen, oder die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme unter “Kontakt” am oberen Bildschirmrand nutzen.
Öffnungsaktion für Beamte – vorab keinen Antrag stellen
Bitte beachten Sie noch einige wichtige Punkte. Auch bei der bisherigen Öffnung gilt die erste Antragstellung. Sollten Sie also “nur mal schauen wollen”, so sollten Sie mit Ihrem Berater maximal anonyme Voranfragen stellen. Die Informationen wie und warum habe ich Ihnen im unten verlinkten Beitrag bereits zusammengestellt.
Manchmal ist eine sorgfältige Aufbereitung der Gesundheitsfragen dann mit einem positiven Ergebnis verbunden und Sie müssen doch gar nicht die Öffnung nutzen, sondern bekommen auch Versicherungsschutz zu normalen Konditionen. Dieses kann natürlich auch einen Zuschlag beinhalten, manchmal kann das Angebot auch höher sein, im Vergleich der Deckelung auf 30%, aber dennoch ist es SINNVOLL auch diese Option genau zu prüfen.
Öffnungsaktion für Beamte – Beratungskosten
Im Vergleich zu der Beratung zur Privaten Krankenversicherung (wo der Versicherer eine Vergütung zahlt, mehr dazu unter dem Menüpunkt Über mich/ Kosten), so bedarf es hier einer anderen Regelung. Die Öffnungsaktion ist aufwändig und langwierig, wird aber- wie auch der Vertrag im Basistarif- nicht vergütet.
Daher besprechen wir in einem ersten und natürlich kostenfreiem Telefonat auch das Thema Beratungskosten.
Guten Tag,
mein Sohn ist 41 Jahre alt und als Lehrer schon einige Jahre verbeamtet.
Vor 10 Jahren hatte er eine Depression und muss seither Medikamente einnehmen. Auch besucht er regelmäßig einen Nervenarzt, um sicher zu stellen, dass er richtig “eingestellt” ist.
Wegen dieser Erkrankung war er aber noch nie arbeitsunfähig. Er ist zurzeit geetzlich versichert, was aber ziemlich teuer geworden ist inzwischen.
Er hat eine Frau, die momentan nicht arbeitet und 2 Kinder.
Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob es für ihn und seine Familie möglich wäre in die PKV für Beamte einzutreten und wie hoch da ungefähr der Beitrag wäre.
Er müsste ja dann auch seine Frau und die Kinder mitversichern.
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend,
mein. Kann ich ihnen ohne Beratung in keinem Fall sagen.
Zudem ist die Öffnungsaktion als Sonderöffnunv beendet.
Er muss sich dazu beraten lassen. So pauschal kann ich da schlecht etwas zu sagen.