Ohne Risikoprüfung ist ein Versicherungsschutz immer gut, oder? Ungeachtet der Tatsache das Verträge nur dann gut sind, wenn diese sich für beide Parteien langfristig rechnen, ist es in der Berufsunfähigkeitsversicherung schon länger üblich, vereinfachte Gesundheitsprüfungen anzubieten.
Nun bietet die Nürnberger Krankenversicherung für einige Zusatzprodukte eine ähnlich vereinfachte Prüfung an. Dieses betrifft zwei neue Produkte zur Absicherung von Lücken in der GKV. Welche das genau sind und welche Fragen gestellt werden, dazu mehr nun hier in der detaillierteren Betrachtung.
Welche Tarife und was leisten diese?
Tarif AMed- Zusatzschutz für die Alternative Medizin für gesetzlich versicherte Kunden
(1) Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus Mitglied der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen bei einem Träger der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Leistungen betreffen den Bereich der Alternativen Medizin, dort wird wie folgt geleistet:
Der Tarif AMed ersetzt Aufwendungen für
a) Heilbehandlung durch Heilpraktiker Erstattungsfähig sind 80 % der Aufwendungen für Untersuchungen und Behandlungen durch Heilpraktiker bis zu den Höchstsätzen der GebüH einschließlich verordneter Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie in Auftrag gegebene Laboruntersuchungen.
b) Naturheilverfahren durch Ärzte Erstattungsfähig sind 80 % der Aufwendungen für im Hufeland-Verzeichnis für Naturheilverfahren aufgeführte Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte einschließlich verordneter Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie in Auftrag gegebene Laboruntersuchungen.
c) Osteopathische Leistungen durch andere Leistungserbringer Erstattungsfähig sind 80 % der Aufwendungen für osteopathische Leistungen, wenn – diese medizinisch geeignet sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern; – diese von einem Arzt auf einem Privatrezept verordnet wurden; – diese qualitätsgesichert von einem zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Arzt, einem Physiotherapeuten oder sonstigen Leistungserbringern durchgeführt werden, die Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sind oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Aufwendungen gemäß a) bis c) ein Anspruch auf Leistungen gegenüber der GKV besteht, sind diese zuerst in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen wird maximal die noch verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Aufwendungen gezahlt.
Begrenzungen der Leistung:
Natürlich kann ein solcher Tarif nicht unbegrenzt leisten und muss zudem mit entsprechenden Wartezeiten versehen sein. Auf die Wartezeiten wird verzichtet, jedoch werden die Leistungen begrenzt.
Die Erstattung der in Absatz 1 aufgeführten Aufwendungen ist für Personen mit vollendetem 21. Lebensjahr auf 800,00 EUR innerhalb von 12 Monaten und für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf 400,00 EUR innerhalb von 12 Monaten begrenzt. In den ersten 24 Monaten wird pro versicherter Person die Versicherungsleistung auf – 200,00 EUR innerhalb der ersten 12 Monate – 400,00 EUR innerhalb der ersten 24 Monate begrenzt.
Die Beiträge:
bis Eintritsalter 20: 7,74 EUR EA 21-60: 15,40 EUR ab EA 61: 19,49 EUR monatlich.
Zweiter Tarif: Sehen und Hören
Hier versichert die Nürnberger ebenfalls Differenzleistungen und Kosten, welche die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihren Kunden nicht (mehr) erstattet oder wo es Leistungsbegrenzungen gibt.
Der Tarif SuH ersetzt Aufwendungen für
a) Sehhilfen Die Aufwendungen für zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit dienenden Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser und Kontaktlinsen) werden zu 100 % erstattet. Die Erstattung umfasst die erstmalige Ausstattung und die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Sehhilfen. Die Summe der Versicherungsleistung innerhalb von 24 Monaten ist auf 300,00 EUR begrenzt.
b) Laserverfahren Die Aufwendungen für Laserbehandlungen zur Sehschärfenkorrektur (z. B. LASEK, LASIK inkl. Vor- und Nachuntersuchungen) werden zu 100 % erstattet, jedoch maximal 750,00 EUR pro Auge. Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht erst nach Ablauf von 60 Monaten.
c) Hörgeräte Die Aufwendungen für vom Arzt verordnete Hörgeräte werden zu 100 % erstattet. Dabei ist die Versicherungsleistung je Ohr auf 800,00 EUR innerhalb von 36 Monaten begrenzt. Aufwendungen für Gebrauch (z. B. Batte- rien) und Pflege (z. B. Reinigungsmittel) sind nicht erstattungsfähig.
d) sonstige Hilfsmittel (Perücken, Schlafapnoegeräte, Insulin- pumpen, Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte) Die Aufwendungen für vom Arzt verordnete Perücken, Schlafapnoegeräte, Insulinpumpen, Krankenfahrstühle und Beatmungsgeräte wer- den zu 100 % erstattet. Die Summe der Versicherungsleistung innerhalb von 24 Monaten ist auf 300,00 EUR begrenzt.
Es gelten ebenfalls die Begrenzungen von 100 EUR in den ersten 12 Monaten und max. 200 EUR in den ersten 24 Monaten.
Was kosten diese Leistungen?
Der Tarif Sehen und Hören hat altersabhängige Prämien, so beträgt der Aufwand hierfür:
bis Eintrittsalter 20: 9,12 EUR
Eintrittsalter 21-60: 10,95 EUR
ab Eintrittsalter 61: 19,46 EUR monatlich.
Wer also in etwas mehr als 2 Jahren seine Augen lasern lassen “wollen würde”, der hätte knapp 240 EUR an Beiträgen bis dahin aufwenden müssen (bzw. für 3 Versicherungsjahre 10,95 EUR*36 = 394,20 EUR) und bekäme max. 750 EUR pro Auge erstattet.
Und noch einer, Tarif VORS für Vorsorgeleistungen
Der Tarif VORS ersetzt Aufwendungen für
a) Vorsorgeuntersuchungen Der Tarif VORS ersetzt 100 % der Aufwendungen für die im Folgenden aufgeführten besonderen Vorsorgeuntersuchungen sowie Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen). Die Summe der Versiche- rungsleistungen für Vorsorgeuntersuchungen ist auf 400,00 EUR innerhalb von 12 Monaten begrenzt.
Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen – Glaukomvorsorge grüner Star – Großer Gesundheitscheck – Hirnleistungscheck – HIV-Test – Lungenfunktionstest Lungen-Check – Osteoporosevorsorge per Knochendichtemessung Osteodensitometrie – Schilddrüsenvorsorge – Schlaganfallvorsorge – Sono-Ceck – Sonografie-Ultraschall der inneren Organe – Hauttypbestimmung inklusive Hautfunktionstest – Magenvorsorge per Helicobacter-Pylori-Test – Prostatavorsorge PSA-Test Schwangerschaftsvorsorge – Triple-Test – Zusätzliche Sonografie – Toxoplasmose-Test – Nackentransparenzmessung – Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese und FISH-Schnelltest) Krebsvorsorgeuntersuchungen – Brustkrebsvorsorge per Mammografie – Brustkrebsvorsorge per Ultraschall- Darmkrebsvorsorge per Stuhltest und Darmspiegelung – Große erweiterte Krebsvorsorge für die Frau – Große erweiterte Krebsvorsorge für den Mann – Hautkrebsvorsorge inklusive Video-Dermatoskopie Kinder- und Jugendlichenvorsorge – Augencheck – Gehörcheck – J2 Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche – Schielvorsorge – U6a Vorsorgeuntersuchungen – U9a/U9b Vorsorgeuntersuchungen
b) Schutzimpfungen inklusive Impfstoff Der Tarif VORS ersetzt 100 % der Aufwendungen für die von der STI-KO empfohlenen Schutzimpfungen, die Aufwendungen für Malaria- Prophylaxe, Reiseschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis, Tollwut und Typhus. Die Summe der Versicherungsleistungen für Schutzimpfungen inklusive Impfstoffe ist auf 200,00 EUR innerhalb von 24 Monaten begrenzt. Enthält die Rechnung privatärztliche Vergütungsanteile, so sind Aufwendungen für die unter den Buchstaben a bis b aufgeführten Leistungen bis zu den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung erstattungsfähig. Sofern für Aufwendungen gemäß a) bis b) ein Anspruch auf Leistungen gegenüber der GKV besteht, sind diese zuerst in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen wird maximal die noch verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Aufwendungen gezahlt.
Die Beitragsaufwendungen für den Tarif VORS liegen bei
bis Eintrittsalter 20: 3,08 EUR und ab EA 21: 8,39 EUR monatlich.
Welche Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden?
Die Tarife SuH (Sehen und Hören) und auch der Tarif zur Vorsorge hat keinerlei Gesundheitsprüfung. Bei dem Tarif AMed sind zwei Fragen zum Gesundheitszustand der versicherten Person zu beantworten, diese lauten:
Hier noch einmal alle Prämien in der Übersicht: