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Berufsunfähigkeitsschutz der Nürnberger mit nur zwei Gesundheitsfragen

Eine Neuauflage der Nürnberger BU Aktion mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Wann und für wen diese gilt und an welche Kriterien Sie sich halten müssen, alles hier in der Zusammenfassung.

Ist die Aktion mehr Schein als Sein?

Die Berufsunfähigkeit gehört heute zu den größten Risiken für fast alle Erwerbstätigen und gehört damit – da sind sich selbst sonst kritische Verbraucherzentralen, Finanztest und alle Berater einig – zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Auch die Nürnberger BU Aktion will zu einer höheren Absicherung beitragen.

Damit meine ich gar nicht Horrorszenarien wie “Stellen Sie sich vor, Sie können nie mehr arbeiten.”. Nein, denn viele Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung erstrecken sich über einige Jahre, dann “geht es oft wieder”. Nicht nur Krebserkrankungen, Wirbelsäulenkrankheiten oder die Psyche führen schnell einmal “temporär” für einige Jahre zum Ausfall des Einkommens. Da wird es schnell eng, denn wie sollen laufende Kosten wie Miete, das Auto, Ausbildung der Kinder und vieles mehr bezahlt werden?

Doch obwohl der Schutz so wichtig ist, gibt es zwei große Gruppen von Personen, welche den Schutz einfach nicht haben. Zuerst sind es die, die keinen Schutz wollen. Da herrschen Aussagen wie “mir passiert ja nix” oder “was soll schon passieren, damit ich in MEINEM Beruf nicht mehr arbeiten kann” vor. OK, muss jeder selbst entscheiden.

Die zweite große Gruppe sind leider die, die aufgrund von Vorerkrankungen keinen Schutz bekommen und das obwohl diese gern einen hätten, gerade weil diese das Risiko verstanden, oder im Verwandten- und Bekanntenkreis gesehen haben.

Nürnberger BU Aktion – für wen?

Die Nürnberger Versicherung bietet dazu nun eine vermeintliche Lösung. Im Vergleich zu bisherigen Aktionen, welche häufig auf wenige Berufe, Berufsgruppen oder die Zugehörigkeit zu einem Verein oder einer Kammer begrenzt waren, gilt diese Aktion der Nürnberger für alle. Zusammen mit dem Münchener Maklerpool Fondsfinanz hat die Nürnberger eine BU Aktion aufgelegt, welche bis zum 31.12.2020 gilt und in diesem Zeitraum allen offen steht. (Ok, als Berater braucht es eine Anbindung an den Pool, das war es aber auch schon)

  • Aktion befristet bis 31.12.2020
  • Spätester Versicherungsbeginn ist der 1.2.2021

Versichert werden können hier zunächst einmal alle Berufe und -gruppen. Dazu zählen auch die Beamten, für welche die Nürnberger eine Dienstunfähigkeitsversicherung anbietet.

Nürnberger BU Aktion – welche Tarife?

Auch bei den Tarifen gibt es – im Rahmen der Möglichkeiten bei der Nürnberger – einige Optionen. So lassen sich die Anträge mit der vereinfachten Aktion als:

  • selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
  • selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung (SDU)
  • Investment-Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU)
  • oder als – Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung (FC) versichern.

Bei der letztgenannten Variante ist es ebenfalls möglich ein Krankentagegeld zu versichern, nicht aber den “ErstfallSchutz”. Dabei handelt es sich um eine Vorsorge bei schweren Krankheiten.

Nürnberger BU Aktion – welche Kriterien gelten?

Wichtigstes Kriterium bei der Beantragung ist zunächst die Rentenhöhe. Dabei gilt:

  • maximale Rente 2.500 € Monatsrente (30.000 € pro Jahr)
  • dabei werden bestehende Verträge angerechnet
  • bei einigen Berufen gelten berufsspezifische Summengrenzen, welche niedriger sein können.

So kann es durchaus vorkommen, dass für Polizisten, Feuerwehrleute oder auch Lehrer spezielle Summen gelten, diese gehen dann der 30.000 € Grenze in jedem Fall vor.

Weiterhin, und das ist eher unüblich für Aktions-BUs, ist es auch möglich eine Dynamik in den Vertrag einzuschließen. Ebenso sind jedoch Endalterbeschränkungen zu beachten, welche auch sonst im Neugeschäft gelten. Auch hier gehen diese Beschränkungen vor.

Nur zwei Gesundheitsfragen im “Aktionsantrag” – wirklich?

Die Nürnberger spricht bei der Vorstellung der “neuen BU Aktion” von einer sehr vereinfachten “Gesundheitserklärung” und nur zwei Gesundheitsfragen. Dazu kommt die Angabe Größe und Gewicht und… lesen Sie selbst.

Nürnberger Aktionsantrag Gesundheitsfragen

Schauen wir uns aber zunächst einmal diese Fragen an.

Diese Frage dürfte noch recht eindeutig zu beantworten sein und damit auch wenige Probleme machen. Ob und wann sich jemand im Krankenhaus befand (“-aufenthalte” bedeutet in dem Fall “über Nacht da bleiben”), das wird man wissen und fünf Jahre sind somit kein so großer Zeitraum. Doch dann folgt die Zweite der “kurzen Fragen”.

Nürnberger Aktionsantrag Gesundheitsfragen

Diese Frage, genauer die Formulierung, hat es in sich und dürfte den Antrag für die meisten Personen ad absurdum führen. Denn wer diese ruhigen Gewissens und korrekt mit nein beantworten kann, der wird auch einen normalen Antrag stellen können. Aber der Reihe nach.

Zunächst geht es auch hier um einen Abfragezeitraum von fünf Jahren, soweit nichts Besonderes. Doch der Rest der Frage hat es in sich. Es folgt die Frage nach BEHANDLUNGEN. Also muss zunächst einmal ein Besuch bei einem BEHANDLER stattgefunden haben. Das kann ein Arzt, aber auch ein Heilpraktiker, Osteopath oder auch ein Physiotherapeut sein. Dabei heißt es auch nicht, es muss verordnet gewesen sein. Wer sich zum Beispiel einmal bei einem verspannten Rücken eine Massage “gegönnt” hat und diese ganz ohne Rezept selbst bezahlt hat, auch das wäre hier anzeigepflichtig.

Weiterhin geht es sogar weiter, denn es geht nicht nur um “durchgeführt”, sondern auch um “empfohlen”. Damit sind auch Empfehlungen eines Arztes oder Behandlers anzugeben, welche dann doch nicht gemacht worden sind. Die Nürnberger zeigt hier in der Angabe in Klammern auch schon deutlich, auch Medikamente, Infusionen, aber auch Logo- oder Ergotherapie sind hier gemeint.

Soweit so gut. Doch dann folgen, wenn auch keine Fragen, noch umfassende Bestätigungen. Sie als Antragsteller müssen somit dem Versicherer noch einige “Versicherungen” geben, entschuldigen Sie das Wortspiel.

Bestätigen müssen Sie somit nicht nur, dass Sie “uneingeschränkt” (Anmerkung: also zu 100 Prozent!) arbeitsfähig sind. Weiterhin dürfen Sie in den letzten zwei Jahren nicht mehr als zwei Wochen arbeitsunfähig gewesen sein. Jetzt mag man denken: “ist doch dann eh bei den Behandlungen anzugeben”. Das stimmt natürlich auch. Aber auch ein Selbstständiger, welcher gar keinen “gelben Schein” hatte und dennoch nicht arbeiten war, muss es hier angeben.

Nürnberger Versicherung BU Aktion

Die Fragen nach bestehender Behinderung oder teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung sind da schon “harmloser”. Diese sind auch wichtig und nötig, denn ist jemand nicht mehr in der Lage zu arbeiten, was soll er sich dann gegen das Risiko Berufsunfähigkeit versichern.

Müssen Sie eine der Gesundheitsfragen mit “ja” beantworten oder können Sie die “Bestätigungen” nicht abgeben, so ist der Aktionsantrag damit erledigt. Dann gelten die normalen Kriterien der Risikoprüfung und Sie sollten schnell die Finger von dem Antrag lassen. Warum ist einfach und schnell erklärt. Auch dieser Aktionsantrag kann dann eben abgelehnt werden und müsste dann bei einer anderen Beantragung angegeben werden. Daher heißt es auch hier:

Nürnberger BU Aktion – was wird noch alles gefragt?

Mit den Gesundheitsfragen ist es natürlich noch nicht zu Ende. Neben diesen sind Fragen zu weiteren Lebensumständen zu beantworten. Auch diese finden Sie im verlinkten Fragebogen. Dazu gehören insbesondere:

  • Fragen nach Berufs- oder Freizeitgefahren und Hobbys
  • Fragen nach geplanten Auslandsaufenthalten
  • Fragen nach anderweitigem Versicherungsschutz
  • Fragen nach abgelehnten oder mit Zuschlag oder Ausschluss angenommenen Anträgen

Wer also glaubt, mit dieser Aktion dem Zuschlag für bestimmte Sportarten oder andern gefährlichen Hobbys zu entgehen, der wird hier enttäuscht. Auch diese Zuschläge werden im Rahmen der Aktion weiter erhoben.

Nürnberger BU Aktion – für ganz wenige passend?

Nach Durchsicht aller Fragen und der Erklärungen stellt sich die Frage, für wen der Antrag denn überhaupt einen Vorteil bietet. Wer alles mit Nein beantworten kann und zudem weder Behandlungen noch Arztbesuche und dergleichen hat, der kann sich auch auf die Suche nach einem “normalen” Schutz machen und die Fragen regulär beantworten. Da werden dann oft mehr Fragen gestellt, wenn aber eh nichts da ist, dann kann auch das dort mit nein beantwortet werden.

Daher würde ich hier keinesfalls nur auf die Nürnberger und den Aktionsantrag schauen. Dennoch gibt es aber durchaus Fälle, wo sich hier solche Überlegungen anstellen lassen und wo der Aktionsantrag vorteilhaft sein kann.

Heuschnupfen und Asthma?

Wie sieht es denn hier aus? Nehmen wir einen Kunden, welcher in den letzten Jahren (viele seit Jahrzehnten) an Heuschnupfen leidet, aber im Sommer schnell mit ein, zwei Flaschen frei verkäuflichen (also nicht rezeptpflichtigen) Medikamenten auskommt. Auf den ersten Blick sind das keine Behandlungen welche durchgeführt oder angeraten sind. Hier geht unser Musterkunde nur in die Apotheke und holt sich einfach ein Spray.

Gibt es dazu keinerlei Behandlungen und Arztbesuche, so könnte die Frage mit “nein” beantwortet werden. Aber ACHTUNG! Oft sind solche Diagnosen, wenn diese denn schon einmal beim Arzt aufgetaucht sind, dauerhaft in der Akte vermerkt und können dennoch im Nachhinein zu Problemen führen. Gerade wenn es einen Arztbesuch (zum Beispiel zur Vorsorge oder bei Impfungen) gab und der Arzt dann in dem Quartal gleich noch den “Heuschnupfen” mit abgerechnet hat. Hier steht dann durchaus etwas in der Akte.

Fragen Sie daher vorher einmal nach, wie denn die Krankenakte aussieht. In diversen Artikeln zur Krankenakte und DSGVO habe ich Ihnen Informationen und Musteranschreiben dazu zusammengestellt.

Bestehende Hepatitis Diagnose?

Es gibt bekanntlich eine Reihe von Berufen, da kann es mit einer Hepatitis zu einem Berufsverbot kommen. Sinnvoll, klar, man möchte ja niemand anstecken und Patienten in Gefahr bringen. Ist diese Diagnose nun lange bekannt und hat in den letzten fünf Jahren nicht zu einer Behandlung geführt, so wäre man geneigt, hier “nein” anzukreuzen. Das kann auch durchaus richtig sein, birgt aber ähnliche Gefahren wie bereits beim Heuschnupfen geschildert. Dennoch: Ist es sauber und auch in der Krankenakte sicher dokumentiert und haben wirklich keine Behandlungen stattgefunden, dann kann die Aktion hier den Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeit ersparen. Wichtig auch hier ist aber genaues Lesen und studieren der eigenen Krankenakte.

Befristete Aktion der Nürnberger – Fazit

Eine “bahnbrechende Neuerung” ist diese Aktion ebenso wenig, wie auch für viele keine besonders lohnenswerte Aktion. Dennoch kann es für einige Versicherte sinnvoll sein, sich auch hier zu informieren und die eigene Gesundheitshistorie zu durchforsten. Diese muss, nicht nur bei dieser Aktion, sauber aufgearbeitet und bekannt sein. Ratschläge, die Akte besser nicht zu besorgen, führen hier nicht nur zu viel Ärger, sondern auch im schlimmsten Fall zur Berufsunfähigkeit ohne Rentenzahlung und das möchte nun sicher niemand.

Alle, für die diese Aktion mit den dortigen Fragen nicht passt, oder wer eine der beiden Fragen mit “ja” beantwortet, für den gelten die normalen Risikofragen. Auch diese finden Sie hier im Downloadbereich unter dem Stichwort “Antragsunterlagen” und können sich diese genauer anschauen.

Bei weiteren Fragen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, der passenden Rentenhöhe oder zu Bausteinen wie einer Leistungsdymanik (garantierte Rentensteigerung) oder Klauseln zur Arbeitsunfähigkeit finden auf meiner speziellen Seite zur Berufsunfähigkeit.

3 Kommentare

  1. Hallo Herr Hennig,

    perfekt analysiert. Chapeau! Nichts anderes hätte ich von Ihnen erwartet.

    Mit den besten Grüßen und: Weiter so!!

    Michael Ratzmann, LL.M.
    Versicherungsberater

  2. Schöne Analyse. WERDEN Sie sich auch so genau die aktuelle Ausgabe der Stiftung Warentest – Krankenzusatzversicherung ansehen? Lt. Warentest hat derzeit Debeka die beste Krankenzusatzversicherung.

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