So ist das mit Aussagen wie “beste Angebote” oder anderen Übertreibungen. Diese sind im freien Wettbewerb nun einmal nur dann zulässig, wenn diese wahr und belegbar sind. Aus diesem Grund hat die “Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.” die Novitas Betriebskrankenkasse (BKK) abgemahnt.
In der Abmahnung vom 13. 09. 2011 beanstandet die Wettbewerbszentrale die folgenden Behauptungen der NOVITAS BKK in Bezug auf den Test der Stiftung Warentest folgende Behauptungen zu verbreiten.
“Beste Angebote beim großen Krankenkassentest, Novität BKK Maximum an Service, Ausgabe 6/2010”
und auch
“Ausgezeichnete Leistungen beim großen Krankenkassentest. Novität BKK Besonderer Service Ausgabe 6/2010”
Mit der, am 22. 09. 2011 abgegebenen und mir in Kopie vorliegenden Verpflichtungserklärung, beugt sich die Novität BKK den Wettbewerbshütern. Unter Androhung einer Vertragsstrafe, in noch durch die Wettbewerbszentrale festzusetzender Höhe, erklärt der Vorstand der BKK, Ernst Butz, den Verzicht auf die oben genannten Werbeaussagen.
Mit dem ersten Platz bei der Zeitschrift Öko Test wirbt man hingegen immer noch.
Das generelle Phänomen bei Testergebnissen ist aber ein anderes. Ein Test für eine gesetzliche oder private Krankenkasse / -versicherung kann nie eine “beste” hervorbringen. Zu Unterschiedlich sind die Ansprüche, Anforderungen und Wünsche an den Leistungsumfang.
Bevor Sie also auf solche Testsieger hereinfallen, schauen Sie sich genau an:
- wie ihre Bedürfnisse sind
- was mindestens enthalten sein muss
- was Sie ggf. selbst an Kosten tragen können
Erst dann bilden Sie sich einen Marktüberblick und sprechen mit einem Spezialisten. Auch bei den Fragen Privaten Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsabsicherung ist ein Test nicht geeignet. Warum und wie diese doch so “hübsch” gemacht werden, lesen Sie auch in folgenden Beiträgen.
Finanztest und der Test von Berufsunfähigkeitstarifen