Eine doch öfter gestellte Frage betrifft einen kleinen Teil der (potentiellen) Kunden in der privaten Krankenversicherung. Dabei geht es um die, mit dem System direkt zu tun haben, die Ärzte. Generell ist dabei unterscheiden zwischen unterschiedlichen Berufsgruppen und der Frage ob die Ärzte angestellt oder selbstständig/freiberuflich tätig sind.
Warum überhaupt Ärztetarife?
Spezielle Tarife für die Mediziner haben eine lange Tradition. Die Idee welche dahinter steht ist etwas älter und auch relativ einfach. Früher behandelten sich Ärzte untereinander kostenfrei, man half also einfach den Kollegen mit „seiner“ Dienstleistung und schrieb sich nicht noch untereinander Rechnungen. Da somit für die Behandlung der Ärzte geringere Kosten entstanden als bei einem „normalen” Patienten, wurden auch spezielle Tarife konstruiert, welche nicht nur anders kalkuliert werden konnten, sondern auch (natürlich) weniger Leistungen enthielten. So wurden die ärztlichen Honorare meist nur bis zum Regelhöchstsatz gezahlt, teilweise wurden auch bestimmte ärztliche Leistungen gar nicht vergütet. Dieses führt zu einer Kostenersparnis der Gesellschaft und daher auch einer geringeren Prämie bei dem Versicherten.
Gibt es die nur für Ärzte?
Solche Zusatztarife gibt es nicht nur bei den Ärzten, einige Gesellschaften bieten diese auch für andere Mediziner, Psychotherapeuten, Zahnärzte oder aber auch speziell für Apotheker an. Auch hier hat es den gleichen Hintergrund. Die Apotheker haben (teilweise) die Möglichkeit Medikamente günstiger zu beziehen und verursachen daher im Rahmen der Kostenerstattung weniger Kosten. Dieses wird honoriert durch einen speziellen Tarif, eine zusätzliche Selbstbeteiligung oder sonstige Beschränkungen auf der Leistungsseite.
Was ist mit Familienangehörigen?
Von diesen Vergünstigungen für Mediziner profitiert nicht nur die Ärztin oder der Arzt selbst, auch Ehegatten, Kinder und teilweise auch unverheiratete Ehepartner. Diese Voraussetzungen gelten natürlich immer nur so lange, wie die „Beziehung“ zu dem Hauptvertragsinhaber besteht. Einige Gesellschaften verlangen zudem eine gemeinsame Beitragszahlung, einen gemeinsamen Versicherungsschein und gegebenenfalls folgen weitere Einschränkungen.
Sind diese Vorteile berechtigt? Heute noch?
Anders als noch vor einigen Jahren behandeln sich die Ärzte untereinander keinesfalls mehr grundsätzlich kostenlos. Zum einen ist es auch unverständlich warum ein Arzt seinem Kollegen nur bei dieser auch Mediziner ist keine Rechnung stellen sollte, zum anderen stellt sich die Frage bei teureren Untersuchungen sowieso nicht. Nehmen wir einen Radiologen, der hat gegebenenfalls Kosten für einen MRT oder eine Computertomographie, auch Röntgenaufnahmen kosten Geld und diese sind schon alleine mit festen Kosten für den Arzt verbunden. Das gleiche gilt für andere Fachrichtungen, ganz zu schweigen von Operationen oder weiteren, kostenintensiven Behandlungen.
Wie ist das mit der Kalkulation?
Tarife in der privaten Krankenversicherung und die dazu gehörenden Prämien beruhenden ja auf einer Kalkulation also einer Annahme, welche Kosten zukünftig entstehen, welcher Kapitalbedarf daher erforderlich ist und daraus folgend welche Rückstellungen gebildet werden müssen um diese Kosten zu tragen. Entwickeln sich die Kosten nun anders (schlechter) als angenommen, so führt das zu einer Anpassung der Beiträge, denn das Leistungsversprechen in der privaten Krankenversicherung gilt bis zum Vertragsablauf/dem Lebensende.
Gibt es viele Versicherer mit Ärztetarifen?
Klassische Ärzteversicherer wie zum Beispiel die Allianz (früher die Vereinte), die DKV oder auch Central sind teilweise heute noch mit entsprechenden Ärztetarif nun am Markt unterwegs. Auch andere Gesellschaften wie AXA, Barmenia oder die LKH Landeskrankenhilfe bieten heute solche Tarife an.
Wie eingangs bereits erwähnt ist es von vielen Umständen abhängig, ob ein solcher Ärzte Tarif sinnvoller ist als ein „klassischer Tarif“. Nicht nur der eigene Leistungsbedarf, sondern auch Fragen wie die weitere berufliche Planung spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Ein Arzt der zukünftig plant freiberuflich tätig zu sein und eine eigene Praxis zu eröffnen ist vielleicht in speziellen Ärztetarifen besser aufgehoben, ein Angestellter Arzt in einem großen Klinikum kann daher auch besser in Normaltarife passen. Gerade die Kosten für die Behandlung von schwerwiegenden Krankheiten sind nicht unbedingt günstig und werden auch für Ärzte nicht preiswerter. Wer sich also für einen Tarif mit reduzierten Leistungen entscheidet, der sollte genau überlegen ob er heute und in der Zukunft in der Lage ist, die Differenzkosten gegebenenfalls selbst zu tragen.
Diese oben bildlich dargestellte Auswahl stellt keine abschließende Aufzählung dar, bietet aber einen ersten Überblick über die möglichen Versicherer mit speziellen Ärzte/Zahnärztetarifen.
Was also nun tun?
Wenn Sie als Mediziner vor der Wahl stehen welchen Tarif sie auswählen sollen, dann sollten Sie sich zunächst einmal Gedanken zu den Auswahlkriterien machen. Dazu finden Sie im Bereich private Krankenversicherung weitere Informationen und auch einen Kriterienfragebogen.
Kriterienfragebogen zur Auswahl einer PKV
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung