Da ist es wieder, das Jahresende und damit auch der so genannte Alterssprung bei dem Einritt in die Private Krankenversicherung (PKV) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Gerade mit diesem Argument wird oft von Verkäufern der dringende Weg in den neuen Vertrag und die schnelle Unterschrift gefordert. Bereits in meinem Blogbeitrag “Sie müssen sich aber schnell entscheiden- der Unsinn von Verkäufern in der PKV” habe ich Ihnen erklärt, warum ein übereiltes Wechseln nachteilig ist.
Nun wird immer wieder das Argument “sie sind ja ein Jahr älter” angeführt.
Tatsächlich ist es bei vielen Gesellschaften so, dass das Eintrittsalter nicht dem tatsächlichen Alter entspricht. Berechnet wird es nach der Formel “aktuelles Jahr des Versicherungsbeginns (minus) Geburtsjahr”
Ist jemand also am 01. 12. 1980 geboren und der Versicherungsbeginn ist der 01. 01. 2011, so beträgt das Eintrittsalter 31, nicht 30. Bei Beginn in 2010 ist er “versicherungstechnisch” noch 30.
Auch der, der am 01. 02. 1980 geboren ist, ist “schon” 31, falls der Vertrag in 2011 beginnt.
Nun ist es bekanntlich so, dass viele Interessenten für die PKV aus der gesetzlichen Krankenkasse kommen und aufgrund der Neuregelung der 3-Jahresregel erst ab 01. 01. 2011 freiwillig versichert sind. Auch Wechsler aus einer anderen Privaten Krankenversicherung aufgrund von Beitragserhöhung oder aus sonstigen Gründen, können oftmals erst zu, 01. 01. eines Jahres wechseln.
Was also kann man tun, um “noch ein Jahr jünger zu sein” ?
Die Lösung lautet Anwartschaft. Durch eine solche Anwartschaftsversicherung beginnt der Vertrag selbst im Monat Dezember 2010. Dadurch ist das Eintrittsalter das Gleiche wie in 2010 und kann somit eine beachtliche Beitragsdifferenz bedeutet. Schauen wir uns dieses an folgendem Beispiel einmal an:
Beitrag PKV bei Eintrittsalter 31 in 2011: 365 EUR
Beitrag PKV bei Eintrittsalter 30 in 2011: 349 EUR
Selbst wenn man nun unterstellt, es gäbe keinerlei Beitragsanpassungen im Leben eines Versicherten, so ergibt sich im Laufe der Jahre folgende, fiktive Ersparnis:
Laufzeit 40 Jahre, monatliche Ersparnis 16 EUR
16 * 12 Monate * 40 Jahre = 7.680 EUR
Bei Angestellten ist eine solche Ersparnis natürlich mit dem Arbeitgeber zu teilen, denn dieser zahlt bekanntlich einen so genannten Arbeitgeberzuschuss.
Doch was kostet eine solche Anwartschaft und wie bekomme ich diese?
Generell sind die Prämien in der PKV für die Anwartschaft unterschiedlich hoch. So ist von 20 bis 50% eines Monatsbeitrages alles möglich. Nicht alle Unternehmen bieten überhaupt eine solche Lösung an, prüfen sollten Sie oder ihr Berater dieses aber in jedem Fall.
So liegt in dem oben genannten Beispiel die Prämie für die Anwartschaft im Monat Dezember (und ggf. im Januar, falls die GKV erst zum 01. 02. gekündigt ist) bei monatlich ca. 160 EUR und löst keine Leistungspflicht aus.
Es besteht also im Dezember trotz Beitragszahlung kein Versicherungsschutz, diese Lösung sichert lediglich das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand und “konserviert dieses”.
Auch diese Lösung ist wieder ein Argument mehr, eine Entscheidung in die Private Krankenversicherung keinesfalls zu überstürzen und sich mit den Fragen und Bedingungen zu beschäftigen.
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