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Noch ein Jahr jünger in die PKV? So geht’s!

Es ist bald Jahresende und der ein oder andere hat noch etwas zu erledigen. Auf der Liste einiger Versicherter stehen noch Punkte wie „Versichererwechsel“ oder Wechsel in die private Krankenversicherung. Ob das System der privaten Krankenversicherung überhaupt infrage kommt und Sinn macht, das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist generell nicht zu beantworten. (Link: Eine private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen)  Auch wenn es in manchen Werbeanzeigen anders klingt, eine private Krankenversicherung ist sicher nicht für jeden geeignet und nicht jeder der darf ist dort auch gut aufgehoben.

Daher machen sich gerade jetzt zwei Gruppen von Versicherten Gedanken, ob sie noch etwas im Jahr 2013 ändern wollen oder müssen. Die erste Gruppe sind dabei diejenigen, die bereits in einer privaten Krankenversicherung versichert sind.

Bereits privat versichert? Im richtigen Tarif?

Wer bereits heute privat krankenversichert ist und mit dem Versicherungsumfang aber nicht so ganz zufrieden ist, weil die Auswahlkriterien bei Vertragsabschluss vielleicht nicht ganz so sorgfältig beachtet wurden, der sollte über eine Anpassung seines Versicherungsschutzes nachdenken. Eine solche Anpassung kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Der erste Ansatz dabei sollte immer ein Tarifwechsel nach Paragraph 204 VVG sein, denn bei einem solchen Tarifwechsel bleiben die erworbenen Rechte (das Eintrittsalter, die Alterungsrückstellungen, der Gesundheitszustand) fast vollständig erhalten und eine Risikoprüfung findet nur für die so genannten Mehrleistungen statt. Nun kann es jedoch auch passieren, dass bei der entsprechenden Gesellschaft kein Tarif vorhanden ist, der den Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Leider passiert es daher immer wieder, dass auch bestehende Kunden einer privaten Krankenversicherung nur durch einen Wechsel der Gesellschaft zu einem entsprechenden Tarif kommen.

Bevor das jedoch passiert, sollten immer alle anderen Möglichkeiten ausgelotet werden, denn ein solcher Wechsel der Gesellschaft ist nicht nur mit Vor-sondern auch mit Nachteilen verbunden. Insbesondere sind hier ein neuer Gesundheitszustand, ein neues Eintrittsalter und (je nach Beginn des Altvertrages) ein Wechsel in die aktuellen Unisextarife zu nennen.

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Derzeit noch gesetzlich versichert?

Wer im Moment dagegen noch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und über einen Wechsel in die private Versicherung nachdenkt, für den gelten ebenfalls entsprechende Auswahlkriterien. Auch hier gilt es zunächst einmal zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz der den eigenen Anforderungen entspricht überhaupt verfügbar ist und ob das Verlassen der gesetzlichen Krankenkasse möglich und gewünscht ist. Wer das für sich mit Ja beantworten kann und aufgrund seines Gesundheitszustandes auch in der Lage ist einen solchen Wechsel zu vollziehen, der sollte sich zeitnah mit der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes beschäftigen.

Manche mögen derzeit noch überlegen, wie das Ergebnis am kommenden Sonntag aussehen wird und wer zukünftig in der Regierungsverantwortung für Deutschland sein wird. Die Positionen der Parteien sind unterschiedlich und so könnte (theoretisch) von einer Bürgerversicherung, einer Kopfpauschale, bis hin zum Erhalt der derzeitigen Systeme (mit einigen Anpassungen) alles passieren. Was genau und wie schnell dann vielleicht entsprechende Änderungen im System vollzogen werden können, das wird entscheidend von der Sitzverteilung am nächsten Sonntag abhängen.

Macht es denn Sinn, jetzt zu kündigen?

Ein Wechsel des Versicherers oder auch ein genereller Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) sollte wohl überlegt und genauestens durchdacht sein. Ein übereilter der Wechsel, nur weil am nächsten Wochenende Bundestagswahl ist, ist sicherlich das schlechteste was einem passieren könnte. Aber und nun sind wir bei dem berühmten Wort „aber“ dennoch kann es Sinn machen kurzfristig zu handeln um sich etwas mehr zeitlichen Spielraum zu schaffen. In der Vergangenheit haben wir des Öfteren Regelungen erlebt, welche eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse zu einem bestimmten Stichtag erforderlich machten. So könnte es (theoretisch) passieren, dass bei Einführung eines neuen gesetzlichen Gesundheitssystems als Stichtag der 22. September festgelegt wird und nur diejenigen eine Wahlmöglichkeit (zwischen den beiden derzeitigen Systemen) haben, die zu diesem Zeitpunkt entweder privat krankenversichert waren oder zumindest ihre gesetzliche Krankenkasse gekündigt haben.

Welches Risiko besteht bei einer Kündigung?

Wer heute in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, der kann diese ohne Probleme und vor allem ohne größeres Risiko heute kündigen, umso noch eine Kündigungsbestätigung zum Ende des übernächsten Monats zu bekommen. In der Praxis bedeutet das, Kündigung im Monat September und frühester Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zum 1. Dezember 2013. Nachdem diese Kündigung erfolgt ist haben Sie somit mehr als zwei Monate Zeit sich über einen entsprechenden Versicherungsschutz und den generellen Wechsel Gedanken zu machen. Entscheiden Sie sich dagegen, so passiert gar nichts, der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt unverändert bestehen wenn Sie eine so genannte „Folgeversicherungsbescheinigung“ nicht einreichen. Weisen Sie also ihrer Krankenkasse nicht nach, dass sie zukünftig anderweitig versichert sind, so ist ihre Kündigung unwirksam und alles bleibt beim alten.

Ein Jahr jünger in die private Krankenversicherung bedeutet auch günstigere Beiträge!

Der größte Vorteil (falls der Wechsel tatsächlich gewünscht und sinnvoll ist) besteht jedoch in einem anderen Aspekt. Durch den Wechsel im Monat Dezember ist der Versicherte bei fast allen Gesellschaften ein Jahr jünger und somit zu günstigeren Beiträgen versicherbar. Wer sich am 1. Januar versichert, der ist versicherungstechnisch so alt, wie er im Jahr 2014 erst wird. Dabei spielt es keine Rolle wann genau der Geburtstag ist, da mittlerweile fast alle Gesellschaften als Eintrittsalter das „aktuelle Kalenderjahr minus Geburtsjahr“ zur Berechnung heranziehen. So ist der Beitragsunterschied bei einem 30jährigen mit 10 EUR pro Monat auf den ersten Blick gar nicht so groß. Bedenkt man aber die komplette Laufzeit, so ergibt sich doch ein beachtlicher Unterschied.

10 EUR pro Monat * 12 Monate * 45 Jahre

Beitragsvorteil durch einen Monat: 5.400 EUR

Hierbei sind Anpassungen und sich daraus ergebende, höhere Unterschiede nicht berücksichtig, welche diesen Effekt noch verstärken können. Das bedeutet nicht einen Wechsel übereilt zu machen, nur generell und rechtzeitig darüber nachzudenken. Gleiches gilt für andere Versicherungssparten, welche vom Eintrittsalter abhängig sind.

Was sollten Sie tun?

Machen Sie sich bitte zunächst generell Gedanken, welches System für Sie das richtige ist. Weiterhin überlegen Sie sich (falls bereits PKV versichert) ob der bisher gewählte Tarif alle Anforderungen erfüllt, welche Ihnen wichtig sind. Dazu steht Ihnen mein Leitfaden, der Blog und Fragebögen zur Verfügung. Nachdem Sie all diese Punkte klären konnten wenden Sie sich einfach an einen spezialisierten Berater und machen sich gemeinsam weitere Gedanken.

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Auswahlkriterien zur PKV und Fragebögen

Blogbeiträge zur Antragstellung, Anzeigepflicht und mehr

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