Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Private KV » Nicht krankenversichert? Jetzt aber schnell… Was Sie jetzt tun sollten!

Nicht krankenversichert? Jetzt aber schnell… Was Sie jetzt tun sollten!

Guten Abend liebe Leser,

die Gesundheitsreform hat mit weiteren Schritten am 01. 01. 2009 begonnen und es kam auch zu diesem Termin zu einigen gravierenden Änderungen.

Wie bereits berichtet fanden mehrere Änderungen statt, eine jedoch bleibt weitestgehend unberücksichtigt.

Auch für Privatversicherte oder solche die dem System PKV zuzuordnen sind (Selbstständige zum Beispiel) besteht ab Januar eine Versicherungspflicht für die Gesundheitsvorsorge. Somit sollten sich alle die es noch nicht getan haben, dringend mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigen.

Denn tun Sie dieses nicht, so werden zum Teil drastische Strafen fähig und kann sich auf mehrere Tausend Euro summieren. Generell beträgt der Zuschlag für die ersten 6 Monate der Nichtversicherung in 2009 einen Monatsbeitrag pro nicht versichertem Monat. Erst danach wird es “günstiger”, es werden dann ein Sechstel des Beitrages als monatlicher Zuschlag fällig.

Für Personen die sich eine Krankenversicherung nicht leisten können und bei denen Hilfebedürftigkeit vorliegt, kann ein Zuschlag vom Staat beantragt werden.

Bitte beachten Sie auch das der Krankenversicherungsschutz keine höhere Selbstbeteiligung als 5.000 EUR enthalten darf.

Sollten Sie also noch nicht krankenversichert sein und der PKV zuzuordnen, so lassen Sie sich schnellstmöglich beraten und kümmern sich um eine entsprechende Absicherung.

Weiterführende Beiträge die Sie auch interessieren könnten:

Immer noch ohne Krankenversicherung

Versicherungspflicht und deren Erfüllung

4 Kommentare

  1. Hallo es geht um meine Mutter die Lebt von einer Rente von 600 Euro sie war immer Privat versichert nun ist sie das nicht mehr weil sie die private von 500 Euro nicht mehr bezahlen kann sie liegt zur Zeit im Krankenhaus wegen darmkrebs wer kann da helfen??

  2. Hallo Hr. Mertens,

    um hier eine genaue Antwort geben zu können sind weitere Fakten nötig. Jedoch kann ich Ihnen die generelle Verfahrensweise erläutern.

    1.) Stellen Sie für Ihre Mutter bei einem Privaten Krankenversicherer einen Antrag auf Aufnahme in den Basistarif (sollte der Versicherer Ihrer Mutter wegen Nichtzahlung der Beiträge gekündigt haben, so wählen Sie ein beliebiges anderes Unternehmen)

    2.) Dort beantragen Sie auch einen Beitragserlass wegen Hilfebedürftigkeit.

    Somit reduziert sich der Beitrag weiter. Eine weitere Übernahme der Kosten bzw. Erlass des Beitrages richtet sich nach den Vorschriften des SGB V und der Richtlinien der Sozialämter.

    Da wir am Januar Versicherungspflicht haben, ist eine Versicherung generell möglich und erforderlich.

  3. Guten Tag,
    es geht um meinen Freund. Der ist 24 Jahre alt und ist seit ca. 3 Jahren nicht krankenversichert. Zuvor war er mit seiner Mutter famielenversichert – bis er aus dem Schema raus flog. Er ist arbeitslos aber nicht arbeitslos gemeldet. Was kann er tun um sich versichern? Er verfügt über keinerlei Einkommen und wohnt bei seiner Mutter. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, denn in den 3 Jahren bekamen wir schon bei dem kleinsten Husten Angst, nicht zum Arzt gehen zu können.
    Liebe Grüße,
    Mandy

  4. Hallo…
    meine Tante wird dieses Jahr 80 und ich habe heute erfahren, dass sie keine Krankenversicherung hat. Als sie in den Vorruhestand gegangen ist, war sie noch bei der AOK versichert…danach nirgends…sie will darüber nicht sprechen, daher weiss ich nicht, was damals passiert ist.
    Sie erhält ihre monatliche Rente von ca. 1.200,-€ von der BfA denke ich…
    Ich glaube, dass sie einen Schlaganfall hatte, nun aber wegen den Kosten keinen Arzt aufsucht…ich weiss nicht mehr weiter…was kann ich tun???
    Tina Selimi

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner