Die Ferien sind in den meisten Bundesländern fast vorbei und so werden allerorts neue Lehrer eingestellt. In vielen Bundesländern passiert dieses bereits im August. Ausnahmen bilden Bremen, Hamburg und Niedersachsen (1.11.) und BaWü, Bayern, Thüringen mit dem 1.9.
Eines haben jedoch alle neuen “Junglehrer” gemeinsam. Sie bekommen als Beamte oder Beamte auf Probe Beihilfeleistungen. Diese betragen bei ledigen i.d.R. 50% für allgemeine Leistungen ohne Erweiterungen wie Wahlarzt/ Chefarztbehandlung und die bessere stationäre Versorgung.
Praktisch bedeutet das, für jeden beihilfefähige Arztrechnung bekommt der Versicherte die Hälfte des Betrages erstattet, die andere muss er selbst versichern. Anders als bei Angestellten, die den hälftigen Beitrag erstattet bekommen, werden bei Beamten eben die anteiligen Kosten erstattet. Mit der so genannten “Restkostenabsicherung” bieten die Privaten Krankenversicherungen eine ergänzende Absicherung zur Beihilfe.
Dabei gibt es jedoch eine ganze Reihe von weiteren Fakten zu beachten. So müssen die Tarife so ausgestaltet sein, das auch ergänzende Leistungen zur Beihilfe erstattet werden (Beihilfeergänzungstarife) und es sollte ein Augenmerk auf die Bedingungen gelegt werden.
Viele Fragen werden aber oft von den Beratern, die meist im Haus sind oder ins Büro kommen, gar nicht gestellt. Warum?
Achten Sie daher zwingend auf Leistungen wie die Ausweitung des Versicherungsschutzes, Fragen zu Krankenhausbehandlungen, der Klinikwahl, Anschlussheilbehandlung etc. Eine ganze Liste von weiteren Auswahlkriterien können Sie hier downloaden.
Die Auswahl ist leider nicht wirklich einfach- schon gar nicht für den Laien. Da sich die Leistungen aus verschiedenen Tarifen bezahlt werden (Beihilfe, Restkosten- und Beihilfeergänzungstarif) ist ein Vergleich meist unübersichtlich und schwer zu durchschauen.
Beachten sollten Sie auch die Bedingungen der so genannten “Öffnungsklausel” für Beamte. (Achtung: Dank einem Hinweis eines Kollegen hier noch eine weitere Klarstellung: Für Referendare gilt die Öffnungsklausel nicht generell, einige Anbieter wenden diese aber an. Hier ist auch an weitere Fragen “was ist bei Arbeitslosigkeit nach dem Referendariat zu denken- also genauer hinschauen) Hiermit muss jeder Beamte der die Kriterien erfüllt und sich an die Fristen hält versichert werden. Zuschläge sind auf maximal 30% begrenzt und Ausschlüsse finden nicht statt.
Sie sehen- die Auswahl ist nicht ganz einfach. Wenn Sie sich mit einem entsprechend spezialisierten Berater zusammensetzen, die Kriterien und Bedingungen besprechen und sich nicht auf den erstbesten verlassen der ihnen auf dem Flur entgegenkommt- dann klappt das aber schon!
Weiterführende Informationen: Beamte und Beamten Anwärter in die PKV- auch mit Vorerkrankungen kein Problem
Sehr geehrter Herr Hennig,
mit großem Interesse habe ich auf Ihrer Seite von der Öffnungsklausel für Beamte gelesen. “Für Referendare gilt die Öffnungsklausel nicht generell, einige Anbieter wenden diese aber an.”
Welche Anbieter wenden die Klausel denn für Referendare an?
Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus,
Sonja Vogt
Guten Tag,
mich würde auch interessieren, welche Anbieter die Öffnungsaktion auch für Referendare anwenden. Bitte nennen Sie mir diese doch – gerne auch per Mail. Danke.
Hallo
Ich bin ebenfalls Referendarin und habe heute erfahren, dass mich die Debeka nich privat versichern möchte. Grund: craniomandibuläre Dysfunktion ( Kiefergelenksschmerzen aufgrund von knirschen) mein Versicherungsvertreter war völlig perplex, dass mich die PKV deshalb nicht annehmen möchte. Ist das tatsächlich ein Grund mich völlig auszuschließen?
Danke und beste Grüße