Liebe Leser,
das Bundesgesundheitsministerium hat eine erste, vorläufige Zahl für die Versicherungspflichtgrenze 2010 genannt.
Diese Zahl entscheidet nicht nur darüber ob ein freiwillig Versicherter Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln darf, sondern auch darüber ob ein bereits PKV Versicherter Arbeitnehmer zurück in die GKV muss.
Somit steigt die Grenze von derzeit 48.600 EUR Bruttojahreseinkommen um 1.350 EUR (2,77%) auf voraussichtlich 49.950 EUR (mtl. 4.162,50 EUR). Für derzeit freiwillig Versicherte die in die Private Krankenversicherung wechseln möchten bedeutet dieses, das Sie neben den letzten 3 Jahren auch die vorr. neue Grenze für das Jahr 2010 überschreiten müssen um in die PKV wechseln zu können.
Zur Verdeutlichung seien hier die Entwicklung von 2003 bis heute dargestellt: Die Werte in Klammern stellen die Besondere Grenze für im Jahr 2002 bereits privat Versicherte dar.
2000 – 39.574 EUR
2001 – 40.034 EUR
2002 – 40.500 EUR
2003 – 45.900 EUR (41.400)
2004 – 46.350 EUR (41.850)
2005 – 46.800 EUR (42.200)
2006 – 47.250 EUR (42.750)
2007 – 47.700 EUR (42.750)
2008 – 48.150 EUR (43.200)
2009 – 48.600 EUR (44.100)
2010 – 49.950 EUR (vorr.)
Dieses entspricht einer Steigerung um 10.076 EUR oder 25,46% in den letzten 10 Jahren.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 44.100 EUR auf 45.000 EUR steigen, somit ein Anstieg um 900 EUR. Dieses bedeutet bei einem Beitragssatz von 14% + 0,9% AN Anteil eine Steigerung des GKV Beitrages von monatlich 11,18 EUR. Durch den Mehrbeitrag von 0,9% zahlt der Arbeitnehmer davon 5,93 EUR. Neben den Leistungseinschränkungen der GKV auch ein Grund für viele freiwillig versicherte den Weg in die PKV zu suchen. Ob das der richtige ist, ist jedoch von der persönlichen Situation und den eigenen Ansprüchen und Kriterien abhängig.
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