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Neue Staffeln der Beitragsrückerstattung bei dem Deutschen Ring Krankenversicherungsverein aG ab 2011

Wie in jedem Jahr geben die Gesellschaften die Daten und Bedingungen für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (eBRE) zum Jahresanfang bekannt. Hier hat auch der Deutsche Ring reagiert und aufgrund sinkender Zinserwartungen und den Folgen des Bürgerentlastungsgesetzes reagiert. Nunmehr werden auch hier, so der Versicherer weiter, vermehrt Gelder zur Minderung einer Beitragsanpassung verwendet, statt diese (steuerschädlich) auszuzahlen.

Bisher wurden (von 75% des Beitrages) 3, 4 oder 5 Monatsbeiträge gezahlt. In den Tarifen Comfort, Comfort+ und M80 wird daneben auch die pauschale Abgeltung (390 EUR im Comfort+) bezahlt. Diese ist in den nun folgenden BRE Zahlen nicht enthalten.

Ab 2011 gilt folgendes:

leistungsfrei in 2011 = 1 Monatsbeitrag* (anteilig wenn nicht das gesamte Jahr versichert nur dann, wenn auch in 2012 Leistungsfreiheit besteht)

leistungsfrei in 2010 und 2011 = 3 Monatsbeiträge*

leistungsfrei in 2009, 2010 und 2011 = 4 Monatsbeiträge*

leistungsfrei in 2008, 2009, 2010 und 2011 = 5 Monatsbeiträge*

* Ein Monatsbeitrag entspricht hier 75% des gezahlten Beitrages (inkl. PIT Baustein aber ohne den Gesetzlichen Zuschlag). Dabei werden Zu-/ Abschläge berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um die Auszahlung zu bekommen?

– Vertrag muss zum 01. 07. 2012 noch bestehen (Ausnahmen: Versicherungspflicht oder Tod)

– es darf kein Beitragsrückstand bestehen

– es dürfen keine Leistungen ambulant oder Zahn eingereicht worden sein

Wann erfolgt die Auszahlung?

Überwiesen werden die Beträge in der “zweiten Jahreshälfte 2012 oder bei nicht vollem Kalenderjahr 2011 im Jahr 2013.

Wie berechnet sich die Auszahlung?

Monatsbeitrag zzgl. Zuschläge (ohne gesetzlichen 10% Zuschlag) abzüglich Abschläge * 75%

= bemessungsfähiger Beitrag

Diesen multiplizieren Sie dann mit 1, 3, 4 oder 5 und erhalten den möglichen Rückerstattungsbetrag.

11 Kommentare

  1. Dazu sollte man aber erwähnen, daß es der Deutsche Ring auch für 2011 geschafft hat die Beiträge stabil zu halten, der PIT und der pro183 sind sogar gesunken.

  2. Also der DR hat bei Bestandskunden (männlich 45 Jahre) den Beitrag im comfort+ um schlappe 12% angehoben. Soweit ich weiß, blieben die Esprit Tarife im Bestand stabil. Gibt es nach einer Änderung des BRE System (wie jetzt beim DR) eigentlich ein Sonderkündigungsrecht? Schließlich war das ja auch (wenn auch nur zum Teil) ein Grund für den Abschluss in 2010… Das heißt nicht, das ich vorhabe, davon gebrauch zu machen…
    VG
    Harald

  3. ich habe mein Vertrag auch im Dez. 2010 abgeschlossen (Esprit X) – extra mit der hohen Selbsbeteiligung, da ich auf die Erstattung von 2,25 Monatsbeiträgen bereits im ersten Jahr gesetzt habe. Nun ist hier die Rede von Anpassung?!? Das finde ich ist ne Frechheit, da die Makler und auch DR damit werben – in Beitragsfreien Jahren – 3-4-5 Monatsbeiträge zurückzuzahlen..
    Ich finde das ist fast schon Betrug!!!

    • Hallo,

      ihr Berater sollte Ihnen gesagt haben, das BRE nie garantiert ist. Diese ist erfolgsabhängig und kann somit verändert werden. Wenn der Makler das falsch oder nicht erklärt hat, bitte direkt diesen ansprechen, der Versicherer kann hier nicht wirklich was für.

      Und noch eins… eine Beitragsrückerstattung ist kein Kriterium für eine Tarifentscheidung.

  4. Hallo,

    ich bin seit 01.Januar 2011 beim DR im Tarif Esprit. Habe das leider soeben erst erfahren wegen der geänderten BRe. Für mich war das schon ein Kriterium weil ich davon ausging, dass dies fest ist und nicht jederzeit zu ändern. Schließlich wirbt der Makler ja auch damit!!!

    Der Makler ging auch in meinen Augen “betrügerisch” vor. Insbesondere weil ich erst zwischen den Jahren unterschrieben hatte. Ein wirklich toller Trick.

  5. Worüber regt ihr Euch denn hier so auf?

    Über die BRE Anpassungen?

    Bayerische Beamtenkrankenkasse hatte bsw. KOMPLETT die BRE gestrichen.

    Beim DR gibt es doch “lediglich” Anpassungen, auch wenn es insbesondere für 1+2 Jahr besonders weh tun wird, nachdem jetzt schon die neue BRE Änderung für 2012 ins Haus steht (wieder Abstriche insbesondere für die ersten 2 Jahre).

  6. Hallo Herr Hennig,

    vorab besten Dank für die wertvollen Informationen. Ich habe meinen Vertrag (Esprit) Mitte 2011 aufgrund eines Auslandsaufenthaltes ruhend gestellt. Auch 2012 wird der Vertrag ruhend gestellt bleiben. Der Deutsche Ring teilte mir mit, dass keine Beitragrückerstattung für 2011 aufgrund der Ruhendstellung erfolgen wird (auch anteilig). Teilen Sie diese Haltung des Deutschen Rings, da Sie angemerkt haben “anteilig wenn nicht das gesamte Jahr versichert nur dann, wenn auch in 2012 Leistungsfreiheit besteht”?

    Vielen Dank im Voraus
    Oliver

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