Zwischenzeitlich sind die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2008 bekannt, wenn auch vorerst- wie immer- vorläufig.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich wie folgt:
Alte Bundesländer: 5.300 Euro(+50 EUR) im Monat,
Neue Bundesländern: 4.500 Euro (-50 EUR) im Monat.
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3.600 Euro (+37,50 EUR) monatlich. Der Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6 Abs. 6 SGB V erhöht sich von bisher 47.700 Euro um 450 EUR auf 48.150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) erhöht sich um 450 Euro auf 43.200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 3.600 Euro
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße für die alten Bundesländer beträgt pro Jahr 29.820 Euro bzw. 2.485 Euro im Monat. Für die neuen Bundesländern beträgt sie 25.200 Euro jährlich oder monatlich 2.100 Euro.