UPDATE: Die neue Berechnung ab 2015 finden Sie hier: GKV Berechnung 2015
Alles wird neu, mal wieder. So oder so ähnlich ist es auch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Die Bundesregierung hat mit dem “GKV Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) (WER DENKT SICH BITTE SOLCHE NAMEN AUS?) mal wieder etwas verändert und was für eine Zielgruppe gut ist, ist für die andere schlecht. Doch schauen wir zunächst einmal die Regelung nach dem heutigen Stand an.
Wie ist es bisher?
Wer heute in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, der zahlt seinen Beitrag in unterschiedlichen Sätzen und Beitragsbausteinen. Zunächst einmal fällt der halbe Beitragssatz von 7,3% an, dieser wird durch den Arbeitgeber gezahlt. Weitere 7,3% zahlt der Arbeitnehmer, dazu kommen 0,9% Beitragsanteil den auch nur Sie als Arbeitnehmer zahlen. In der GKV bedeutet das heute eine Beitragsverteilung von knapp 47% Arbeitgeber und 53% Arbeitnehmeranteil (+ Zusatzbeitrag der Kasse).
Was ändert sich?
Ab 2015 soll das nun wieder alles anders werden. Der bisherige Beitragszuschlag, den die gesetzliche Kasse verlangen durfte, wird zunächst einmal abgeschafft. Dieser war bisher einkommensunabhängig, also von Gering- und Besserverdienern in gleicher Höhe zu zahlen.
Zukünftig wird er einkommensabhängig, also nicht mehr als fester Betrag für alle, sondern als prozentualer Betrag vom Einkommen berechnet und auch gleich direkt vom Arbeitgeber mit eingezogen und an die Kasse weitergeleitet. Das soll Bürokratie und säumige Zahler verhindern.
Für wen wird es teurer?
Dazu kann man zukünftig nicht einfach nur den Zusatzbeitrag vergleichen, sondern muss das Einkommen dazu betrachten. Hier einige Beispiele für Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze, welche heute schon den Höchstbeitrag in der GKV zahlen.
Erhebt also eine Kasse zukünftig keinen Zusatzbeitrag, so würde es theoretisch 36,45 EUR günstiger in der GKV, aber seien wir doch einmal ganz realistisch. Die Kassen haben heute schon wenig Geld und die Ausgaben steigen weiter. Die einzigen die von diesem Gesetz profitieren, das sind Kassen (da sich diese nicht mehr um den Beitragseinzug kümmern müssen) und die Arbeitgeber, da die Lohnnebenkosten nun festgeschrieben sind.
Die Liste mit den Zusatzbeiträgen der GKV ab 2015 finden Sie hier: Übersicht über die Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab 2015