Ein alltägliches “Problem”. Zwei Menschen heiraten und haben einen unterschiedlichen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall. In vielen Familien ist einer der Eltern privat versichert, der andere Elternteil gesetzlich versichert. Doch was passiert nach der Hochzeit mit den Kindern und deren Versicherungsschutz?
Wie ist die Situation vor der Hochzeit?
Nehmen wir an, die Mutter ist in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert, der Vater in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Solange es eine Lebensgemeinschaft ist, keine Ehe, solange besteht für das Kind ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter. Dabei spielt das Einkommen der Mutter keine Rolle. Egal ob diese unter oder über der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) verdient, das Kind bleibt bei dieser mitversichert. Kostenfrei, solange die Voraussetzungen des §10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) erfüllt sind.
Warum ändert sich das nach der Hochzeit und was genau passiert dann?
Nach der Heirat ändern sich die Betrachtungen der Mitversicherung von Kindern. Erst jetzt prüft die gesetzliche Krankenkasse, wo der andere Ehepartner versichert ist, welchen Status dieser hat und wie hoch sein Einkommen ist. Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, gibt es generell zwei Möglichkeiten. In meinem Beitrag “Mein Kind muss “ja dann auch” in die Private Krankenversicherung (PKV)” finden Sie neben einer Grafik auch weitere, detaillierte Erklärungen, wo das Kind denn nun zu versichern ist.
Jetzt besteht also für die Eltern eine Wahlmöglichkeit. Eines haben aber beide Systeme gemeinsam. Es ist in jedem Fall ein Beitrag zu zahlen, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Egal ob in der gesetzlichen oder privaten Versicherung, beide ermitteln einen Beitrag, In der privaten Krankenversicherung ist dieser zudem davon abhängig, wie der Gesundheitszustand des Kindes aussieht. Dieses spielt in der gesetzlichen Krankenkasse keine Rolle. Daher ist es durchaus möglich, das eine Private Versicherung auch ablehnen kann oder von vornherein die Kinder nicht allein versichert. (Übersicht: Vergleich: Wo sind Kinder alleine versicherbar?)
Muss ich der GKV die Hochzeit melden oder kann ich warten bis diese fragt?
Dabei handelt es sich generell um eine “Obliegenheit” und somit eine Verpflichtung zur Auskunft. Der Versicherte muss anzeigen, wenn sich die Umstände ändern. Eine solche Verrichtung ergibt sich aus den Regelungen des Sozialgesetzbuches V. Dabei ist zu beachten, das eine Nachforderung kommen kann. Wer vielleicht in 2011 geheiratet hat und sich überlegt hatte “warten wir mal bis sich die Krankenkasse meldet“, der könnte ein böses Erwachen erleben und vielleicht 1, 2, oder gar 3 Jahre die Beiträge nachzahlen müssen.
Daher melden Sie immer gleich, wenn sich Umstände und/ oder die Familiensituation ändern, dann haben Sie Wahlmöglichkeiten und können ohne Zeitdruck und ohne schlechtes Gewissen Ihre Entscheidung treffen.
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