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Nach Arbeitsplatzwechsel direkt in die Private Krankenversicherung (PKV)?

Eine nicht so seltene Frage trat in den letzten Tagen wiederholt in Foren auf. Es geht um die Frage wann der Arbeitnehmer nun in die Private Krankenversicherung wechseln darf. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine neue Stelle beim gleichen Arbeitgeber oder um eine neues Unternehmen handelt.

Fall 1: Beförderung, neue Stelle im gleichen Unternehmen wie bisher

Ist der Arbeitnehmer bisher unter der Jahresarbeitentgeltgrenze (2011: 49.500 EUR jährlich) und das Einkommen erhöht sich nun durch die Beförderung, so ist ein sofortiger Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht möglich. Zu betrachten ist vielmehr die Jahresbetrachtung. Übersteigt diese am Jahresende somit die Grenze und erreicht diese voraussichtlich auch im Folgejahr, so kann der Wechsel zum 01. Januar des Folgejahres vollzogen werden.

Beispiel: Jobwechsel zum 01. 07. innerhalb des Unternehmens

bisher 3.000 EUR brutto, neu 4.500 EUR brutto

Jahresverdienst: 45T EUR (6*3.000 + 6*4.500 EUR)

Ein Wechsel ist somit noch nicht möglich. Erst zum ENDE des Folgejahres (und dann einem Jahreseinkommen von 54T Eur kann der Arbeitnehmer entweder in die PKV oder wird freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse

Wäre in dem oben genannten Beispiel das neue Einkommen mit monatlich 5.500 EUR anzusetzen, so ergäbe sich eine andere Situation. Das Jahreseinkommen beträgt dann 51.000 EUR (3.000 * 6 Monate und 5.500 * 6 Monate) und ermöglicht einen Wechsel zum 1. 1. des nächsten Jahres.

Fall 2: Jobwechsel zu einem anderen Arbeitgeber oder Berufseinsteiger

Bleiben wir bei unserem Beispiel aus dem oben genannten Fall. Der neue Arbeitsvertrag ab dem 1.7. ist mit einem Gehalt von 4.500 EUR brutto dotiert. Auch wenn das Jahreseinkommen nicht erreicht wurde, ist ein Wechsel mit dem Beginn der Tätigkeit möglich. Grund ist hierbei die vorausschauende Betrachtung. Dabei wird das voraussichtliche Jahreseinkommen zur Entscheidung herangezogen. Dieses berechnet sich mit 4.500 EUR * 12 Monate = 54.000 EUR und sichert den möglichen Wechsel in die Private Versicherung per sofort.

Sollte dieses auf Sie zutreffen, überstürzten Sie bitte dennoch die Entscheidung nicht. Sie können auch zunächst in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben und dort die freiwillige Mitgliedschaft erklären. Da diese mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats kündbar ist haben Sie mehr als genug Zeit um sich für oder gegen das System der Privaten Versicherung zu entscheiden. Eile ist somit unbegründet, wird aber von einigen Beratern gern als Druckmittel benutzt.

Weitere Informationen:

Was zählt zur JAEG?

Auswahlkriterien für dei Private Krankenversicherung

Versicherungspflichtig und keiner bekommt es mit?

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

 

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