Ein neues Leben ist unterwegs und so stellt sich auch die Frage nach dem Mutterschutz und den finanziellen Leistungen in dieser Zeit. Dabei ergeben sich für privat versicherte Mütter gänzlich andere Voraussetzungen als für die, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (egal ob pflichtig oder freiwillig) versichert sind. Für diese ist die gesetzliche Krankenkasse der Ansprechpartner, wenn es um Fragen und die Beantragung des Mutterschaftsgeldes geht.
In der folgenden Übersicht können Sie schnell und einfach sehen, ob das Bundesversicherungsamt für Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld zuständig ist.
Was Sie vor der Entbindung erledigen sollten:
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann und sollte bereits vorab gestellt werden. Diesen finden Sie als Online-Version oder als pdf Datei auf den Seiten des Bundesversicherungsamtes. Zusammen mit dem Antrag besorgen Sie sich bitte folgende Bescheinigungen und Unterlagen, damit dieser reibungslos bearbeitet werden kann.
die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin, die möglichst zeitnah zu diesem Termin und keinesfalls nach dem Entbindungstermin ausgestellt sein darf – ebenfalls möglichst vor der Entbindung, (anderenfalls müssen wir bei der Prüfung des Anspruchs vom tatsächlichen Entbindungstermin ausgehen. Das kann unter bestimmten Umständen sogar dazu führen, dass wir den Antrag ablehnen müssen)
Weiterhin muss ihr Arbeitgeber diese “Arbeitgeberbescheinigung zum Mutterschaftsgeld” vollständig ausfüllen, abstempeln und unterschrieben.
Was nach Geburt erledigt werden muss:
Endlich ist es soweit und die Freude über die Geburt ist unbeschreiblich. Dennoch ist nun noch etwas zu tun, um den Antrag auf Mutterschaftsgeld final zu bearbeiten. Dazu benötigen Sie nur in bestimmten Fällen (wenn Sie privatversichert sind, oder wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, dem Bundesversicherungsamt aber keine fristgerechte Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin zugesandt haben)
die vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe Ihres Kindes
Dieses sollten Sie bedenken, wenn Sie die Geburtsurkunde beim Standesamt abholen um sich einen weiteren Weg zu ersparen.
Sollte das Geburtsgewicht Ihres Babys unter 2.500 Gramm liegen, oder es wegen nicht voll ausgebildeter Reifezeichen bzw. verfrühter Beendigung der Schwangerschaft wesentlich erweiterter Pflege bedürfen
(= Frühgeburt), lassen Sie sich das bitte bescheinigen. Nur dann können wir diesen Umstand ggf. zu Ihren Gunsten berücksichtigen.
Wie hoch ist das gezahlte Mutterschaftsgeld?
Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor und endet 8 Wochen nach der Geburt. Nur VOR der Geburt kann die Mutter auf diese Schutzfrist verzichten und dennoch arbeiten. Nach der Geburt darf der Arbeitgeber Sie für die acht Wochen nicht beschäftigen. Grundlage für das Mutterschaftsgeld ist das kalendertägliche Entgelt. Dabei ist jedoch zu beachten, das der gesamte Anspruch während der Schutzfrist auf 210€ begrenzt ist, mehr Mutterschaftsgeld gibt es daher in keinem Fall.
In besonderen Fällen, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Schwangerschaft oder Schutzfrist oder bei Insolvenz des Arbeitgebers kann ein Antrag auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gestellt werden. Dieser berechnet sich aus “dem Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen.”.
Dieser besondere Antrag steht nicht online zur Verfügung und muss beim Bundesversicherungsamt angefordert werden.
Zahlt die private Krankenversicherung auch?
Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung sind je nach Tarif unterschiedlich. So zahlen einige Unternehmen so genannte Entbindungspauschalen oder stocken die Leistungen durch ein x-faches des versicherten Tagegeldes auf. Einige Beispiele:
Mannheimer Krankenversicherung, Tarif KT U
5. Bei Entbindung leistet der Versicherer nach Vorlage der Geburtsurkunde einmalig einen Betrag in Höhe des Zwölffachen des
vereinbarten Krankentagegeldes (Entbindungspauschale).
Deutscher Ring Krankenversicherung, Tarife pro v
Bei jeder Entbindung zahlt der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G. unabhängig von der tariflichen Karenzzeit nach Vorlage der amtlichen Geburtsurkunde eine einmalige
Pauschale in Höhe des zehnfachen Krankentagegeldes.
Oder das Unternehmen zahlt während des Beschäftigungsverbotes (auch wenn dieses natürlich keine Krankheit ist) das versicherte Krankentagegeld.