Bei der Antragstellung von biometrischen Produkten wie der Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Todesfallversicherung stellen die Versicherer in den Anträgen Gesundheitsfragen, welche den Zustand des Antragstellers möglichst genau erfassen sollen und dem Risikoprüfer auf Seiten des Versicherers die Möglichkeit geben, das Risiko welches versichert werden soll, möglichst genau einzuschätzen.
Eine oft gestellte Frage ist jedoch die, ob eine weitere (über den Antrag hinausgehende) Untersuchung nötig ist und man daher zum Arzt muss. Dieses ist in vielen Fällen zunächst nicht so. Warum „zunächst“, das klären wir gleich.
Mehrere Stufen der möglichen Risikoprüfung
Erstes Mittel der Einschätzung sind die Fragen in den jeweiligen Anträgen. Hiermit kann der Versicherer all das in den Fragen unterbringen, was er zur Einschätzung des Risikos wissen möchte und dieses erfragen. Angabepflichtig ist in diesem Zusammenhang alles, nachdem schriftlich gefragt wurde, nicht weniger aber eben auch nicht mehr.
Eine Operation aus dem Kindesalter ist somit bei Erwachsenen nicht relevant, es sei denn diese hätte Folgen hinterlassen, eine dauerhafte Beeinträchtigung nach der der Versicherer gefragt hat oder es bestehen weiter Beschwerden. Auch regelmäßige und bei einigen Erkrankungen erforderliche (Labor-)untersuchungen um Werte zu überprüfen, sind anzugeben.
Zweites Mittel, wenn die Antworten aus dem Antrag nicht ausreichen, sind spezielle Fragebögen und ergänzende Informationen. Diese fordert entweder der Versicherer an oder ihr Berater wird ihnen solche schon übergeben haben. Dabei gibt es für viele der öfter auftretenden Beschwerden und Erkrankungen solche Bögen, welche bei den Unternehmen jedoch unterschiedlich sind. Rückenschmerzen sind etwas anderes als Rückenschmerzen und daher möchte der Versicherer genau wissen, woher diese kommen, wie sie behandelt wurden und was genau gemacht wurde. Gleiches gilt eben für Allergien und viele andere Erkrankungsbilder.
Schritt Drei, wenn das noch nicht reicht, sind dann weitere Anfragen an den Arzt. In so genannten Arztanfragen fordert der Versicherer gezielt Befunde, Laborwerte oder Befunde aus bildgebender Diagnostik an um sich selbst (ggf. durch einen beratenden Arzt) ein Bild machen zu können. Diese Informationen können Sie besorgen und dem Versicherer oder ihrem Berater geben, oder aber den Versicherer direkt anfordern lassen. Lassen Sie sich dabei vom Arzt Kopien aushändigen, nur so sind Sie sicher welche Informationen dieser herausgegeben hat und können diese auf Richtigkeit überprüfen.
Sollten diese Schritte alle nicht ausreichen, so kann es passieren das Sie zum Arzt müssen und weitere Untersuchungen nötig sind. Das kann von einem neuen Röntgenbild, über eine Untersuchung oder aber Laborwerte gehen, abhängig von der Diagnose oder den Beschwerden.
In der Absicherung der Berufsunfähigkeit oder bei Lebensversicherungen sind solche zusätzlichen Untersuchungen ab bestimmten Versicherungssummen oder BU Renten unumgänglich. Dabei werden je nach Höhe der gewünschten Absicherung die Art der Untersuchung festgelegt. Das reicht von einer körperlichen Untersuchung mit/ ohne Laborwerten bis hin zu EKG‘s oder Belastungstests, schließlich will bei großen Versicherungssummen oder Renten der Versicherer sehr genau wissen wen er da vor sich hat.
Und tun Sie sich bitte einen Gefallen, machen Sie die Angaben richtig und vorallem vollständig. Als ich mal bei einem Kunden saß und Fragen besprechen wollte, da sagte dieser vollkommen ernst zu mir: „Herr Hennig, Sie können alles mit nein beantworten, ich bin kerngesund.“
Auf weitere Nachfrage war er das nicht wirklich. Bluthochdruck und weitere Erkrankungen beeinträchtigten ihn nicht wirklich, solange er seine Medikamente nahm, wie er später eingestand, „gesund“ ist das aber sicher nicht.